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Sonntag, 10. März 2013

Einen Job in Europa finden – ein Leitfaden für Arbeitsuchende

Gemäß dem EU-Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer können EU-Bürger in jedem EU-Staat, dazu in Norwegen, Island und Liechtenstein (dem Europäischen Wirtschaftsraum) und in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen.
  • Lediglich zwei Prozent der europäischen Bürger leben und arbeiten nicht in ihrem Herkunftsland, doch bietet das Arbeiten im großen Europa zahlreiche Vorteile.
  • Man kann seine beruflichen und persönlichen Fähigkeiten erweitern und Fachkenntnisse, Selbstbewusstsein und Kommunikationsstärke entwickeln und neue Einblicke und Perspektiven gewinnen und somit seinen kulturellen Hintergrund erweitern, neue Sprachen erlernen oder vorhandene Sprachkenntnisse verbessern.
  • Neues dazulernen und Berufserfahrung im Ausland sammeln bringt auf jeden Fall einen persönlichen Gewinn. Auch für einen späteren Arbeitsplatz in der Heimat.

Ein Leitfaden (Download unten) hilft dabei, sich in Europa zu orientieren.

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Inhalt:
  • Arbeiten im Ausland – Kurs auf die Zukunft
  • Daran sollten Sie denken, bevor Sie ins Ausland gehen 
  • Wo finden Sie Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz im Ausland?
  • Wie kann EURES Ihnen helfen?
  • Stellenbewerbung
  • Das EURES-Portal zur beruflichen Mobilität
  • Umziehen und Ankommen 
  • Mobilität für Unternehmer
  • Grenzüberschreitende Arbeitsmärkte
  • In welchen europäischen Ländern
  • gibt es EURES?
  • Das Besondere an EURES

Dienstag, 30. Oktober 2012

Wie kommen Europas Großstädter mit der Bahn in Österreichs Alpen?

Eine Studie untersucht die Erreichbarkeit 13 alpiner Regionen in Österreich mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus bedeutenden Großstädten Europas. Der Schwerpunkt liegt auf der Anreise per Bahn. Analysiert wurde neben der Fahrtdauer, der Umsteigehäufigkeit und dem Bahnservice auch der öffentliche Verkehr in den Tourismuszielen. Die Reisekosten wurden stichprobenartig nach unterschiedlichen Verkehrsmitteln erhoben und miteinander verglichen.

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[Naturfreunde Vorarlberg] Erreichbarkeit alpiner Tourismusorte mit dem öffentlichen Verkehr19.4.12 [Letzte Aktualisierung  31.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Sonntag, 28. Oktober 2012

EU Fischfang: Auch 2012 auf Ausbeutungskurs

Greenpeace - Screenshot

Europas Meere gelten zu mindestens zwei Dritteln als überfischt. 

Europas Fischerei-Management gilt als eines der schlechtesten auf der Welt. Brüssel will zwar das Leerfischen der Gewässer stoppen und hat daher vorgeschlagen, die jährlichen Quoten durch langfristige Bewirtschaftungspläne zu ersetzen, denn die Fangquoten waren weit über den wissenschaftlichen Empfehlungen bisher an der Tagesordnung.

Die europäische Flotte fischt zudem zerstörerisch und verschwenderisch. Ein Großteil des jetzigen Fanges wird gefischt, getötet und dann wieder über Bord geworfen. Damit sich Europas Fischbestände erholen können, fordert Greenpeace einen massiven Abbau derjenigen EU-Fangkapazitäten, die die größten Umweltschäden verursachen. Denn für die noch verbleibenden Fische ist die riesige EU-Fischereiflotte zu groß: Zu viele Fischer jagen zu wenig Fisch.

Allein 4,3 Milliarden Euro sind im EU-Haushalt von 2007 bis 2013 eingeplant, um die Fischereiflotten an die Kapazitäten anzupassen. Doch realiter verhindern die EU-Steuergeld-Milliarden nachhaltige Fischerei. Im Zuge dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die EU-Maßnahmen wirksam zur Anpassung der Kapazität der Fangflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen haben. Die zwei zentralen Prüfungsfragen des EuRH lauteten wie folgt: Ist ein klarer Rahmen für den Abbau der Flottenkapazität vorhanden? Sind die spezifischen Maßnahmen genau definiert und werden sie umgesetzt? Die Prüfung fand bei der Kommission und in sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Vereinigtes Königreich) statt, die aufgrund der Größe ihrer Fangflotten und der Höhe der für die Anpassung ihrer Flotten verfügbaren EFF-Mittel ausgewählt wurden.

Der Europäische Rechnungshof stellte erhebliche Mängel fest:

a) Die bestehenden Definitionen der Fangkapazität spiegelten das Fangpotenzial der Fischereifahrzeuge nicht angemessen wider.
b) Die Festsetzung von Obergrenzen für die Flottenkapazität trug kaum zu einer tatsächlichen
Anpassung der Fangkapazitäten der Flotte an
die Fangmöglichkeiten bei.
c) Überschüssige Fangkapazität wurde weder
definiert noch quantifiziert.
d) Die Möglichkeit der Über tragung von Fangrechten blieb unberücksichtigt.

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Samstag, 27. Oktober 2012

Grenzgänger rund um den Bodensee: Infos 2012 für Arbeiten in A, CH, D, FL

Die PDF-Broschüre "Infos für Grenzgänger 2012" bietet kompetente Informationen über die Themen Arbeit, Soziales und Steuern in den Ländern Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

Was sind Grenzgänger? Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen, in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren. Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als Grenzgänger, sondern werden als Entsendete bezeichnet.

Interessierte finden in der Online-Ausgabe der "Infos" schnell und einfach alle wichtigen Informationen.

    • Von der Arbeitssuche zum Arbeitsvertrag
    • Soziale Sicherheit – grenzüberschreitend
    • Vermeidung von Doppelbesteuerung
    • Status als Grenzgänger und Aufenthalter

Rasche Übersicht. Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung. Die PDF-Datei hat dank der Suchfunktion den Vorteil, das gesamte Dokument nach Informationen gezielt zu durchsuchen. Das Inhaltsverzeichnis hier soll den Interessierten auch ohne Download die Prüfung ermöglichen, ob die gewünschten Infos auch zu finden sind.

EURES. EURES (European Employment Services) ist ein Programm der europäischen Kommission und dient dem Informationsaustausch in Fragen der grenzüberschreitenden Beschäftigung und der Arbeitskräftemobilität. Partner sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aus den EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Die EURES Grenzpartnerschaft Bodensee ist eine von zurzeit insgesamt 22 Grenzpartnerschaften in Europa. 
Sie besteht seit Anfang 2003 und hat sich die Schaffung eines offenen und barrierefreien Arbeitmarktes im Bodenseeraum zum Ziel gesetzt. Beteiligt sind Arbeitsverwaltungen und Verbände aus Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Deutschland.

6.7.11 [Letzte Aktualisierung  26.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

INHALT
Vorwort 1
Einleitung 4

I. Von der Arbeitssuche zum Arbeitszeugnis
1. Arbeitssuche
1.1 Grundsätzliches 8
1.2 Arbeitssuche in Österreich 11
1.3 Arbeitssuche in Liechtenstein 12
1.4 Arbeitssuche in der Schweiz 12
1.5 Arbeitssuche in Deutschland 14
2. Arbeitsbewilligung
2.1 Grundsätzliches 16
2.2 Arbeiten in Österreich 17
2.3 Arbeiten in Liechtenstein 18
2.4 Arbeiten in der Schweiz 19
2.5 Arbeiten in Deutschland 24
3. Anerkennung von Berufsabschlüssen
3.1 Grundsätzliches 26
3.2 Anerkennung von Berufsabschlüssen in Österreich 30
3.3 Anerkennung von Berufsabschlüssen in Liechtenstein 32
3.4 Anerkennung von Berufsabschlüssen in der Schweiz 33
3.5 Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland 34
4. Arbeitsrecht
4.1 Grundsätzliches 35
4.2 Arbeitsrecht in Österreich 37
4.3 Arbeitsrecht in Liechtenstein 45
4.4 Arbeitsrecht in der Schweiz 52
4.5 Arbeitsrecht in Deutschland 59

II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit
1. Krankenversicherung
1.1 Grundsätzliches 68
1.2 Krankenversicherung in Österreich 71
1.3 Krankenversicherung in Liechtenstein 75
1.4 Krankenversicherung in der Schweiz 79
1.5 Krankenversicherung in Deutschland 88
2. Unfallversicherung
2.1 Grundsätzliches 93
2.2 Unfallversicherung in Österreich 95
2.3 Unfallversicherung in Liechtenstein 97
2.4 Unfallversicherung in der Schweiz 100
2.5 Unfallversicherung in Deutschland 103
3. Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod
3.1 Grundsätzliches 106
3.2 Pensionsversicherung in Österreich 111
3.3 Vorsorge in Liechtenstein 118
3.4 Vorsorge in der Schweiz 125
3.5 Rentenversicherung in Deutschland 133
4. Arbeitslosenversicherung
4.1 Grundsätzliches 138
4.2 Arbeitslosenversicherung in Österreich 140
4.3 Arbeitslosenversicherung in Liechtenstein 143
4.4 Arbeitslosenversicherung in der Schweiz 144
4.5 Arbeitslosenversicherung in Deutschland 146
5. Familienleistungen
5.1 Grundsätzliches 148
5.2 Familienleistungen in Österreich 150
5.2.1 Familienbeihilfe 150
5.2.2 Kinderbetreuungsgeld 151
5.3 Familienleistungen in Liechtenstein 154
5.4 Familienleistungen in der Schweiz 155
5.4.1 Familienzulagen 155
5.4.2 Bedarfsleistungen an betreuende Eltern 156
5.5 Familienleistungen in Deutschland 157
5.5.1 Kindergeld 157
5.5.2 Elterngeld 159

III. Vermeidung von Doppelbesteuerung
1. Besteuerung der Arbeitseinkommen
1.1 Grundsätzliches 162
1.2 Arbeiten in Österreich … 166
1.2.1 … und Wohnen in der Schweiz 166
1.2.2 … und Wohnen in Deutschland 166
1.2.3 Steuerpflichtig in Österreich 168
1.3 Arbeiten in Liechtenstein … 170
1.3.1 … und Wohnen in Österreich 170
1.3.2 … und Wohnen in der Schweiz 171
1.3.3 … und Wohnen in Deutschland 172
1.3.4 Steuerpflichtig in Liechtenstein 173
1.4 Arbeiten in der Schweiz … 174
1.4.1 … und Wohnen in Österreich 174
1.4.2 … und Wohnen in Deutschland 175
1.4.3 Steuerpflichtig in der Schweiz 176
1.5 Arbeiten in Deutschland … 178
1.5.1 … und Wohnen in Österreich 178
1.5.2 … und Wohnen in der Schweiz 180
1.5.3 Steuerpflichtig in Deutschland 181
2. Besteuerung der Renten,
Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
2.1 Grundsätzliches 184
2.2 Wohnsitz in Österreich 185
2.3 Wohnsitz in der Schweiz 187
2.4 Wohnsitz in Deutschland 189
Abkürzungsverzeichnis 192

Samstag, 21. Juli 2012

Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz-EU

Seit Herbst 2008 verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein Abkommen in den Bereichen: Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit. Bislang wurden drei umfassende Verhandlungsrunden durchgeführt. Derzeit sind die Verhandlungen nicht zuletzt aufgrund offener institutioneller Fragen ins Stocken geraten. Die technischen Gespräche werden jedoch weitergeführt
Der Bundesrat (= Schweizer Regierung) erhofft sich dadurch tiefere Lebensmittelpreise für die Schweizer Konsumenten und einen besseren Zugang seiner Bauern zum EU-Markt. Der Schweizer Tierschutz STS kommt hingegen zum Schluss, dass unter dem Fokus des Tierwohls ein Freihandelsabkommen Schweiz–EU sehr skeptisch zu beurteilen ist.
"Ist dieses Freihandelsabkommen ein Vehikel für das von der Mehrheit der Konsumenten und Steuerzahler gewünschte "Freilandhaltungsland" Schweiz? Oder leistet es am Ende ungewollt Massentierhaltungen, Qualtransporten und einem Abbau bei Tier-, Umwelt- und Naturschutz Vorschub?" fragt der Schweizer Tierschutz STS. Um die Konsequenzen eines solchen Abkommens auf das Tierwohl abschätzen zu können, hat der Schweizer Tierschutz STS (Seit 1861 bestehende Tierschutzorganisation mit insgesamt 70 Sektionen in allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.) die Tierschutzgesetzgebungen und die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen in der Schweiz und in der EU verglichen.

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1. Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU, PDF
2. Dossier der Schweiz über den Stand der Verhandlungen in denBereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit undöffentliche Gesundheit
3. Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und dasFürstentum Liechtenstein: Der Tierschutz in der EU
[Letzte Aktualisierung 21.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



Lohnt sich ein Download?
Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU - Inhalt
Landwirtschaft heute – eine Standortbestimmung 3
Immer billigere Lebensmittel – Nutztiere zahlen die Zeche 6
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Tierschutzvorschriften der Schweiz
und der EU 7
Vergleich der Haltungsformen 8
«Label sei Dank» 9
Bäuerliche Tierhaltung oder Massentierhaltung 10
Tiertransporte: Rückwärtsgang 11
Gesetze müssen auch umgesetzt werden 14
Die STS-Position 16
Glossar und Links 20

Dienstag, 17. Juli 2012

Mautgebühren in Europa 2012

Alle gültigen Straßenbenutzungstarife für wichtige Urlaubsländer Europas.

In der ARBÖ-Broschüre „Mautgebühren in Europa 2012“ finden all jene Urlauber, die mit dem eigenen Pkw in den Ferienort fahren, alle gültigen Straßenbenutzungstarife - beispielsweise Ungarn, Slowenien oder Italien. Es sind auch streckenabhängige Gebühren über Passstraßen angeführt.

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[Naturfreunde Vorarlberg] Mautgebühren in Europa 2012
[Letzte Aktualisierung 17.7.12]

Montag, 16. Juli 2012

EU-Kommission prüft steuerliche Maßnahmen für Grenzgänger

Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass Grenzgänger durch diese nicht diskriminiert werden.

Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Millionen Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Milliarden EUR. Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen.

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[MITTELPUNKT Vorarlberg] EU-Kommission prüft steuerliche Maßnahmen für Grenzgänger
[Letzte Aktualisierung 16.7.12]

Freitag, 13. Juli 2012

Schengen: Selbstbewusstes EU-Parlament zeigt dem Europäischen Rat die Rote Karte

Wikimedia Commons: Denkmal für das Schengener Abkommen in Schengen, Luxemburg
Nach einer intensiven Debatte hat das Präsidium des Europäischen Parlaments (Fraktionsvorsitzende und Parlamentspräsident) selbstbewusst entschieden, die Zusammenarbeit des Parlaments mit dem Rat der Europäischen Union bei fünf Gesetzesinitiativen auszusetzen bis eine Einigung über die Reform des Schengen-Paktes erzielt wurde. 

Seit dem 7. Juni 2012 wollen nämlich die europäischen Innenminister Entscheidungen, die den Schengenraum betreffen, ohne das Europäische Parlament und die Kommission treffen. Der Schengenraum ohne Kontrollen (Schengener Übereinkommen 14. Juni 1985) ist die unmittelbar spürbarste Einigung Europas für seine Bürger.

Rat. Der Rat der Europäischen Union (oft auch EU-Ministerrat) ist ein Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU übt er zusammen mit dem Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer als die Staatenkammer ("Bundesra") der EU bezeichnet werden.

Boykott. Die Entscheidung des Präsidiums betrifft fünf Themenbereiche:

  • des Schengener Grenzkodex und des Schengener Durchführungsübereinkommen (Berichterstatter Georgios Papanikolaou)
  • Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen: Vorgehen gegen Angriffe auf Informationssysteme (Berichterstatterin Monika Hohlmeier)
  • Europäische Ermittlungsanordnung (Berichterstatter Nuno Melo)
  • Aspekte des Haushalts 2013 mit Bezug auf innere Sicherheit
  • EU Passagiernamensregister (Berichterstatter Timothy Kirkhope)

Das Präsidium beschloss auch, die Tagesordnung der Sitzungswoche im Juli zu ändern und den Bericht des Abgeordneten Carlos Coelho zur Schengen-Evaluierung und Überwachung sowie den Bericht von Renate Weber zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen erst später zu behandeln.

Ablenkung  von der Krise oder Missbrauch der Krise. Parlamentspräsident Martin Schulz erklärte: "Noch nie wurde während eines Gesetzgebungsprozess eine der beiden Legislativkammern von der anderen ausgeschlossen. Der vom Rat für Justiz und Inneres am 7. Juni gewählte Weg ist ein Schlag ins Gesicht für die parlamentarische Demokratie und für die gewählten Vertreter der europäischen Bürger inakzeptabel. Deshalb sieht sich das Präsidium gezwungen, solche drastischen Maßnahmen zu ergreifen."

Das Parlament gab auch im Plenum Rat und Kommission einen Rüffel. Der Franzose Joseph Daul, Vorsitzender der  Christdemokraten, nannte die Entscheidung "völlig inakzeptabel". Der Vorsitzende der Sozialdemokraten Hannes Swoboda warnte den Ministerrat davor, dem Rechtspopulismus Tür und Tor zu öffnen. Das Parlament werde "alle politischen und rechtlichen Mittel ergreifen", um dies zu verhindern. Unterstützung erhielt er in diesem Punkt auch vom Fraktionsvorsitzenden der Liberaldemokraten Guy Verhofstadt aus Belgien. Die deutsche Grünenvorsitzende Rebecca Harms warf den EU-Regierungen vor, Schengen lediglich dafür zu missbrauchen, die Aufmerksamkeit der EU-Bürger von der Krise abzulenken. Für die Fraktion der Linken (GUE/NGL) sprach die Deutsche Cornelia Ernst von einem verachtenswerten, antidemokratischen and antieuropäischen Schritt.

Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malström drückte "klare Enttäuschung" über die Entscheidung der Innenminister aus und bemerkte: "Ich bin überzeugt, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist".

Rechtspopulismus. Der britische Abgeordnete der EKR-Fraktion Anthea McIntyre zeigte sich zwar überrascht von der Entscheidung des Ministerrates, bezeichnete die Proteste seiner Kollegen aber als "kindischen Wutanfall". Fragen der nationalen Sicherheit seien weiterhin "alleinige Kompetenz der Mitgliedsstaaten". Auch der fraktionslose Abgeordnete Auke Zijlstra aus den Niederlanden erklärte, der Plan der Innenminister sei angemessen.

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EP decides to suspend cooperation with Council on five JHA dossiers until Schengen question is resolved
{News-Scanner} Großdeutsche Allüren: Die Innenminister Friedrich (D) und Mikl-Leitner (A) pfeifen auf das europäische Parlament
[Letzte Aktualisierung 13.7.12]

Samstag, 30. Juni 2012

Unterwegs in Europa: Reisen in Europa

Reisende können viel entdecken, und die Europäische Union hat vieles vereinfacht.

"Unterwegs in Europa" ist die offizielle Website der Europäischen Union für Menschen, die in den 27 EU-Mitgliedstaaten unterwegs sind. Touristen und Geschäftsleute finden hier praktische Ratschläge und nützliche Tipps zu einer Vielzahl von Themen. Sie erfahren, welche Papiere Sie brauchen, was Sie im Krankheitsfall beachten müssen und ob Sie Ihr Handy benutzen können.

MORE ...[Naturfreunde Vorarlberg] Unterwegs in Europa
[Letzte Aktualisierung 30.6.12]

Samstag, 16. Juni 2012

Reisen in Europa

„Unterwegs in Europa“ ist die offizielle Website der Europäischen Union für Menschen, die in den 27 EU-Ländern auf Reisen unterwegs sind. 

Touristen und Geschäftsleute finden hier praktische Ratschläge und nützliche Tipps zu einer Vielzahl von Themen. Sie erfahren, welche Papiere Sie brauchen und was im Krankheitsfall oder bei der Benutzung Ihres Handys zu beachten ist.

  • Welche  Papiere brauchen Sie
  • Geld
  • Einkaufen
  • Anreise
  • Gesundheit
  • Kommunikation
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Reisezeit
  • Haustiere
  • Im Notfall
  • Umweltschutz
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Urlaub: Die Europäische Krankenversicherungskarte

EU-Bürger, die im Ausland krank werden oder einen Unfall erleiden, können dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Zeit, Nerven und Kosten sparen.

Dem Beschluss der Kommission der Europäischen Gemeinschaften folgend wurde beginnend mit dem 1. Juni 2004 die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll in mehreren Schritten alle bislang verwendeten Papiervordrucke zur Inanspruchnahme von Sachleistungen bei Krankheit bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat ersetzen.

Mit der EKVK ist es für viele europäische Bürger, die jedes Jahr in anderen EU-Land Urlaub machen, auf Geschäftsreisen gehen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen, im Krankheitsfall leichter, Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bekommen. 185 Millionen Europäische Krankenversicherungskarten sind europaweit im Umlauf.

Versicherte aus den 27 Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, können über die EKVK bei vorübergehenden Aufenthalten in diesen Ländern Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Mit der Karte erhalten sie die gleiche Versorgung des öffentlichen Gesundheitswesens wie die Versicherten des Gastlandes. Wird eine Behandlung in einem Land erforderlich, in dem für die Gesundheitsversorgung eine Direktzahlung zu leisten ist, werden die Kosten dort oder nach der Rückkehr ins eigene Land erstattet.

Eine geplante Behandlung hingegen wird nicht von der Europäischen Krankenversicherungskarte abgedeckt, sondern erfordert eine Vorabgenehmigung. 

Um eine EKVK zu erhalten, muss man in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gesetzlich krankenversichert sein. Jedes Land ist selbst dafür zuständig, die Karten auszustellen. Sie wird von den nationalen Versicherungsträgernausgegeben.

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EKVK - Europäische Krankenversicherungskarte[19.7.11]  [Letzte Aktualisierung 17.6.12]

Samstag, 2. Juni 2012

Europäisches Parlament rügt Schweizer Diskriminierungen im Personenverkehr

Das Europäische Parlament fordert Schweiz im Rahmen einer nicht legislativen Entschließung zur Aufhebung der Ventilklausel für acht Mitgliedstaaten auf (24/05/2012). Kommission soll behördliche Behinderung österreichischer und deutscher Taxis an Schweizer Flughäfen prüfen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appellieren an die Schweizer Regierung, ihre "diskriminierende und widerrechtliche" Entscheidung zur Wiedereinführung von Quoten für Aufenthaltsgenehmigungen für polnische, lettische, litauische, estnische, slowenische, slowakische, tschechische und ungarische Staatsbürger zu widerrufen.

In der Sitzung des Parlaments vom 24. mai 2012 in Straßburg mit 430 Ja-Stimmen gegen 30-Nein-Stimmen bei 27 Enthaltungen angenommenen Entschließung bedauert das Parlament "zutiefst" die Wiedereinführung von Quoten, die entgegen dem 1999 getroffenen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz den freien Personenverkehr einschränken.

Die Maßnahme sei "diskriminierend und widerrechtlich", heben die Abgeordneten hervor, da sie EU-Bürger auf Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlicher Behandlung aussetze. Dafür fehle jegliche gesetzliche Voraussetzung in den bestehenden Verträgen zwischen der Schweiz und der EU.
Die Abgeordneten sind besorgt darüber, dass der Schweizer Bundesrat weitere einschränkende Maßnahmen ergreifen will, und meinen, dass die EU und die Schweiz ihre Zusammenarbeit verbessern müssten, um die Bewegungsfreiheit ihrer Bürger zu gewährleisten. Das Parlament fordert die Kommission auf, dieses Thema dringend zum Gegenstand von Gesprächen mit der Schweizer Regierung zu machen.

Behinderung der Vorarlberger Taxiunternehmen. Das Parlament äußert zudem seine Besorgnis über das Vorgehen der Schweizer Behörden, die deutschen und österreichischen Taxis untersagen, Passagiere von Schweizer Flughäfen abzuholen. Die Parlamentarier äußern in dieser nicht legislativen Entschließung auch ihre Bedenken gegen die Situation an Schweizer Flughäfen. Wegen ablehnender Bescheide Schweizer Behörden dürfen dort deutsche und österreichische Taxis keine Passagiere aufnehmen. Deshalb fordert das Parlament die Europäische Kommission auf, die Verträglichkeit dieser Entscheidung mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr zu prüfen.

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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2012 zu Schweizer Quoten bei der Anzahl der Aufenthaltsgenehmigungen, die Staatsangehörigen von Polen, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn erteilt werden (2012/2661(RSP)
[Letzte Aktualisierung 2.6.12]

Donnerstag, 31. Mai 2012

EU-Kommission droht Österreich mit Klage wegen Vertragsverletzung

EU-Kommission fordert Österreich auf, die EU-Vorschriften für die Beschaffung im Verteidigungsbereich vollständig umzusetzen.

Österreich wurde aufgefordert, der Europäischen Kommission innerhalb der nächsten zwei Monate die Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur Umsetzung der EU-Vorschriften für die Beschaffung im Verteidigungsbereich zu ergreifen beabsichtigen (Richtlinie 2009/81/EG).

Die Kommission hatte Bedenken, dass Österreich seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Richtlinie für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (und damit verbundenen Bau- und Dienstleistungen) für die Streitkräfte sowie für die Vergabe sensibler Aufträge für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit nicht nachgekommen sind. Wird die Richtlinie nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt, kommen weder den Unternehmen noch den Steuerzahlern die Vorteile eines leichteren Zugangs zu einem transparenten und offenen – und somit stärker wettbewerbsorientierten geprägten – Markt für Verteidigungsgüter zugute.

Die Vorschriften sind auf die Besonderheiten der Märkte für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstungen zugeschnitten. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 20. August 2011.

Österreich hat die Bestimmungen der Richtlinie noch nicht für Kärnten umgesetzt, was bedeutet, dass die Maßnahmen der Richtlinie nicht das gesamte Hoheitsgebiet abdecken.

Die Aufforderung der Kommission erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Wenn die Behörden Österreichs die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und die Verhängung von Strafgeldern beantragen.

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Binnenmarkt: Kommission fordert Österreich und Polen auf, die EU-Vorschriften für die Beschaffung im Verteidigungsbereich vollständig umzusetzen

Saubere Badegewässer in den Feriengebieten der EU

Exzellente Ergebnisse in den Badegebieten auf Zypern, in Kroatien, auf Malta und in Griechenland. Qualität der Badeseen in Österreich online abrufbar. 

Zwar nicht alle, aber immerhin 92,1 Prozent der Badegewässer in der Europäischen Union erfüllen inzwischen die in der Badegewässerrichtlinie festgelegten Mindeststandards für Wasserqualität. Hierzu gehört auch der Serpentine Lake in London, in dem mehrere olympische Wettbewerbe ausgetragen werden, unter anderem das Freiwasser-Langstreckenschwimmen und das Schwimmen im Rahmen der Triathlonwettkämpfe.

Die Bürger legen Wert auf Wasserqualität. Das Wissen um sauberes und sicheres Wasser zum Schwimmen oder Spielen ist ein ausschlaggebender Faktor bei der Auswahl eines Urlaubsortes oder Ziels für einen Wochenendausflug. Auch für die Tourismuswirtschaft ist sauberes und sicheres Wasser ein bedeutender Faktor, um Besucher anzuziehen.

Die Ergebnisse des jüngsten Jahresbericht der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Kommission über die Qualität der Badegewässer zeigen die letztjährige Wasserqualität von mehr als 22 000 Badegebieten an Stränden, Flüssen und Seen in ganz Europa.

Aus dem Bericht geht hervor, dass 77,1 Prozent der Badegebiete eine exzellente Wasserqualität aufweisen, d. h. die strengsten Leitwerte einhalten; dies bedeutet eine Verbesserung um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 93,1 Prozent der Badegewässer an den Küsten wurden als „ausreichend“ eingestuft, d. h. sie liegen innerhalb der weniger strengen zwingenden Werte; das ist ein Anstieg um 1 Prozent. Weniger als 2 Prozent der Badegewässer erfüllten die Anforderungen nicht.

Exzellente Ergebnisse. Exzellente Ergebnisse erzielten die Badegebiete in Zypern, Kroatien, Malta und Griechenland. Dort erfüllen mehr als 90 Prozent der Badegewässer die strengsten Leitwerte (ausgezeichnete Qualität), und auch alle anderen Badegewässer liegen innerhalb der zwingenden Werte. Am anderen Ende der Skala weisen die Niederlande, Bulgarien, Lettland, Luxemburg und Belgien einen vergleichsweise geringen Anteil an Badegewässern auf, die die strengen Leitwerte erfüllen, vor allem bei den Binnengewässern.

Die Wasserqualität in den beliebtesten Feriengebieten Europas ist allgemein gut: Mehr als 90 Prozent der Badegewässer erfüllen die zwingenden Werte; in Spanien, Italien und Portugal weisen mehr als 80 Prozent der Badeorte eine ausgezeichnete Wasserqualität auf.

Erfolgreiche Kampagne. Insgesamt hat sich die Qualität der Badegewässer in der EU seit 1990 erheblich verbessert. Der Anteil der Küstengewässer, die nicht den Vorgaben der Bade­gewässerrichtlinie entsprachen, fiel im Zeitraum von 1990 bis 2011 von 9,2 Prozent auf 1,5 Prozent. Der Anteil der Badegebiete an Binnengewässern, die die zwingenden Werte nicht erfüllten, ging im selben Zeitraum von 11,9 Prozent auf 2,4 Prozent zurück, einen der bislang niedrigsten Werte überhaupt.

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Donnerstag, 17. Mai 2012

EU-Verordnung: "Ökologischer Landbau"

Die Verordnung Ökologischer Landbau enthält EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert einen Mindeststandard der ökologischen Erzeugung, beschränkt unter anderem den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutzund Futtermitteln sowie von Verarbeitungs-Zutaten, verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und regelt ausführlich Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln.

Die Broschüre erläutert (nur) die wichtigsten Grundregeln der Verordnung (EG) Nr 834/2007 (und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen) über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Sie entbindet kein Unternehmen, das Erzeugnisse aus ökologischem Landbau kennzeichnet, vom sorgfältigen Beachten aller gesetzlichen Vorschriften zum ökologischen Landbau.


Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Dezember 2009 ist aus der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die "Europäische Union" (EU) geworden Das Gemeinschaftsrecht ist daher Unionsrecht geworden Deswegen spricht man heute von der EU-Verordnung Ökologischer Landbau Da die meisten in dieser Broschüre erläuterten Verordnungen vor dem Dezember 2009 erlassen wurden, werden sie im Text jedoch noch korrekt als EG-Verordnungen bezeichnet.

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Inhaltsverzeichnis (Stand Januar 2011) 

Vorwort 8
Das Wichtigste in Kürze
Einführung, Kennzeichnung  10
Kontrolle, Importe  10
Ökologischer Pflanzenbau  11
Ökologische Tierhaltung  11
Verarbeitung  13
EU-Bio-Logo  14
Übergangsregelungen 14
1 Einführung (Manon Haccius und Hanspeter Schmidt)
Die Grundsätze der EU-Bio-Verordnung 16
Gesetzliche Definition von "Bio" seit 1991  16
Totalrevision 2007  16
Nicht mehr "EG", sondern "EU"  16
"Bio" mit Öko-Kontrolle 16
Schon 1991 Pflicht zur Öko-Kontrolle 16
Lücken im Anwendungsbereich 17
Entstehungsgeschichte der Verordnung 17
"Zick-Zack-Lesen"  17
Nicht geregelte Produkte 18
Der Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnungen  18
Der Gang der Prüfung 18
Die besondere Strenge des Biorechts19
Das Prinzip der Positivlisten 19
Die Bedeutung der "Ziele" und "Grundsätze"    20
Was sind sichere Hinweise auf Bio-Produkte? 20
Kontrollstellencode  21
Herkunftskennzeichnung "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"   21
EU-Bio-Logo darf auch alleine stehen 21
Logo für Nicht-EU-Erzeugnisse fakultativ 21
Hier ist das Logo verboten  22
Entscheidend ist der Eindruck der Käufer 22
Einige Fragen und Antworten zur Selbstkontrolle   23
Nachfragen und Beschwerden  24
2 Kennzeichnung und Kontrolle (Jochen Neuendorff)
Kennzeichnung   26
Das neue EU-Bio-Logo  26
Umstellungsware   27
Unverarbeitete landwirtschaftliche Bio-Ware 28
Verarbeitete Öko-Lebensmittel 28
Verkehrsbezeichnung   28
Zutatenliste   29
Hauptzutat aus der Jagd oder Fischerei 29
Außer-Haus-Verpflegung   29
Futtermittel   30
Kontrollsystem   30
Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben  32
Kontrolle in Verarbeitungsunternehmen 36
Kontrolle bei Futtermittelherstellern 39
Kontrolle in Handelsunternehmen 40
3 Ökologischer Pflanzenbau (Eckhard Reiners)
Allgemeine Voraussetzungen 42
Umstellung  44
Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenernährung    46
Düngemittel und Bodenverbesserer 47
Pflanzenschutz   48
Pflanzenschutzmittel   49
Besondere Bereiche der Öko-Erzeugung  48
Wildsammlung   48
Pilzerzeugung  49
Meeresalgen   49
4 Ökologische Tierhaltung (Ulrich Schumacher)
Allgemeine Grundregeln   50
Umstellung   50
Herkunft der Tiere . 53
Fütterung, Futtermittel und Futtermittelherstellung 55
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung 58
Unterbringung der Nutztiere 60
Haltungspraktiken/Umgang mit Tieren 66
Tierbesatz und Dünger   68
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse 68
Kontrollvorschriften Tierhaltung 69
5 Ökologische Aquakultur (Sebastian Winkel)
Allgemeine Grundregeln   71
Herkunft der Fische, Reproduktion  71
Fütterung   73
Haltung, Umgang mit Tieren   74
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung    76
Umstellung  77
Spezielle Hinweise zu den Kontrollvorschriften Aquakultur    77
6 Herstellung verarbeiteter Lebensmittel (Reinhard Langerbein)
Umfang und Struktur der Verarbeitung 80
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 81
Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln 82
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel    84
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer Hefe    89
Kriterien für bestimmte Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung  90
Nicht geregelte Verarbeitungsbereiche 91
7 Einfuhren aus Drittländern (Jochen Neuendorff)
Kontrollen im Einfuhr- bzw Importunternehmen  92
Dokumentationspflichten im Einfuhr- bzw Importunternehmen    93
Praktische Abwicklung der Importe von Öko-Produkten aus Drittländern   94
Drittlandsregelung  94
Drittlandsliste   95
Ermächtigung zur Vermarktung 96
Gleichwertigkeit   96
Inspektionen in Nicht-EU-Ländern 96
Autoren   98
Literatur   99
Adressen  100
Internetadressen   101
Kontrollstellen  102
Überwachungsbehörden 104
Verordnungstexte
Verordnung (EG) Nr 834/2007: "Basis-Verordnung"  105
Verordnung (EG) Nr 889/2008: "Durchführungs-Verordnung"    130
Verordnung (EG) Nr 1235/2008: "Einfuhr-Verordnung"    217
Verordnung (EG) Nr 1254/2008: "Verordnung zu Hefe, Umstellungsfuttermitteln,
Färben von Eiern"   245
Verordnung (EG) Nr 710/2009: "Aquakultur-Verordnung"   249
"Öko-Landbaugesetz (ÖLG)" 269
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr 889/2008 279
Verordnung (EU) Nr 271/2010: "EU-Bio-Logo-Verordnung" 281
Verordnung (EU) Nr 471/2010: "Verordnung zur Änderung Verzeichnis Drittländer"  285
Impressum   289