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Sonntag, 28. Oktober 2012

EU Fischfang: Auch 2012 auf Ausbeutungskurs

Greenpeace - Screenshot

Europas Meere gelten zu mindestens zwei Dritteln als überfischt. 

Europas Fischerei-Management gilt als eines der schlechtesten auf der Welt. Brüssel will zwar das Leerfischen der Gewässer stoppen und hat daher vorgeschlagen, die jährlichen Quoten durch langfristige Bewirtschaftungspläne zu ersetzen, denn die Fangquoten waren weit über den wissenschaftlichen Empfehlungen bisher an der Tagesordnung.

Die europäische Flotte fischt zudem zerstörerisch und verschwenderisch. Ein Großteil des jetzigen Fanges wird gefischt, getötet und dann wieder über Bord geworfen. Damit sich Europas Fischbestände erholen können, fordert Greenpeace einen massiven Abbau derjenigen EU-Fangkapazitäten, die die größten Umweltschäden verursachen. Denn für die noch verbleibenden Fische ist die riesige EU-Fischereiflotte zu groß: Zu viele Fischer jagen zu wenig Fisch.

Allein 4,3 Milliarden Euro sind im EU-Haushalt von 2007 bis 2013 eingeplant, um die Fischereiflotten an die Kapazitäten anzupassen. Doch realiter verhindern die EU-Steuergeld-Milliarden nachhaltige Fischerei. Im Zuge dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die EU-Maßnahmen wirksam zur Anpassung der Kapazität der Fangflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen haben. Die zwei zentralen Prüfungsfragen des EuRH lauteten wie folgt: Ist ein klarer Rahmen für den Abbau der Flottenkapazität vorhanden? Sind die spezifischen Maßnahmen genau definiert und werden sie umgesetzt? Die Prüfung fand bei der Kommission und in sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Vereinigtes Königreich) statt, die aufgrund der Größe ihrer Fangflotten und der Höhe der für die Anpassung ihrer Flotten verfügbaren EFF-Mittel ausgewählt wurden.

Der Europäische Rechnungshof stellte erhebliche Mängel fest:

a) Die bestehenden Definitionen der Fangkapazität spiegelten das Fangpotenzial der Fischereifahrzeuge nicht angemessen wider.
b) Die Festsetzung von Obergrenzen für die Flottenkapazität trug kaum zu einer tatsächlichen
Anpassung der Fangkapazitäten der Flotte an
die Fangmöglichkeiten bei.
c) Überschüssige Fangkapazität wurde weder
definiert noch quantifiziert.
d) Die Möglichkeit der Über tragung von Fangrechten blieb unberücksichtigt.

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Sonntag, 9. September 2012

FAO fordert sinnvollen Umgang mit dem wertvollen Gut "Lebensmittel"

Die Studie FAO (2011): Global Food Losses and Food Waste zeigt noch einmal auf, wie verschwenderisch mit Lebensmittel umgegangen wird. 

Ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmitteln wird nach UNO-Angaben von der Produktion bis hin zum Konsumenten vergeudet. Das sind nach neuestem Bericht der UNO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) jährlich 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel, die nicht ihren eigentlichen Zweck erfüllen - nämlich die Weltbevölkerung zu ernähren. Zeitgleich hungern laut FAO 925 Millionen Menschen.

Welthungerindex 2010. An dem Welthungerindex 2010 so zeigt sich aller Anstrengungen zum Trotz: Immer noch leiden rund eine Milliarde Menschen auf unserem Planeten Hunger, alle 15 Sekunden stirbt ein Kind an den Folgen von Mangel- und Unterernährung. Und angesichts einer rasant wachsenden Weltbevölkerung, Klimawandel, Umweltzerstörung sowie künftiger Konflikte um Rohstoffe dürfte sich die Situation in den kommenden Jahrzehnten eher verschlimmern.

Die Welternährungsorganisation FAO. Das ist die 1945 gegründete Food and Agriculture Organisation of the United Nations, auf deutsch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. Ihr erklärtes Ziel ist es, den Hunger auf der Welt zu bekämpfen – als Forum für Politiker, als Informations- und Wissensnetzwerk, als beratende Institution sowie durch zahlreiche konkrete Projekte. Sitz der 192 Mitgliedstaaten (2009) zählenden Organisation ist Rom.

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12.10.11 [Letzte Aktualisierung  10.9.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Samstag, 21. Juli 2012

Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz-EU

Seit Herbst 2008 verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein Abkommen in den Bereichen: Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit. Bislang wurden drei umfassende Verhandlungsrunden durchgeführt. Derzeit sind die Verhandlungen nicht zuletzt aufgrund offener institutioneller Fragen ins Stocken geraten. Die technischen Gespräche werden jedoch weitergeführt
Der Bundesrat (= Schweizer Regierung) erhofft sich dadurch tiefere Lebensmittelpreise für die Schweizer Konsumenten und einen besseren Zugang seiner Bauern zum EU-Markt. Der Schweizer Tierschutz STS kommt hingegen zum Schluss, dass unter dem Fokus des Tierwohls ein Freihandelsabkommen Schweiz–EU sehr skeptisch zu beurteilen ist.
"Ist dieses Freihandelsabkommen ein Vehikel für das von der Mehrheit der Konsumenten und Steuerzahler gewünschte "Freilandhaltungsland" Schweiz? Oder leistet es am Ende ungewollt Massentierhaltungen, Qualtransporten und einem Abbau bei Tier-, Umwelt- und Naturschutz Vorschub?" fragt der Schweizer Tierschutz STS. Um die Konsequenzen eines solchen Abkommens auf das Tierwohl abschätzen zu können, hat der Schweizer Tierschutz STS (Seit 1861 bestehende Tierschutzorganisation mit insgesamt 70 Sektionen in allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.) die Tierschutzgesetzgebungen und die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen in der Schweiz und in der EU verglichen.

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1. Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU, PDF
2. Dossier der Schweiz über den Stand der Verhandlungen in denBereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit undöffentliche Gesundheit
3. Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und dasFürstentum Liechtenstein: Der Tierschutz in der EU
[Letzte Aktualisierung 21.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



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Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU - Inhalt
Landwirtschaft heute – eine Standortbestimmung 3
Immer billigere Lebensmittel – Nutztiere zahlen die Zeche 6
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Tierschutzvorschriften der Schweiz
und der EU 7
Vergleich der Haltungsformen 8
«Label sei Dank» 9
Bäuerliche Tierhaltung oder Massentierhaltung 10
Tiertransporte: Rückwärtsgang 11
Gesetze müssen auch umgesetzt werden 14
Die STS-Position 16
Glossar und Links 20

Donnerstag, 7. Juni 2012

Nachlässiger EU-Tierschutz: EU-Staaten mit Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten über ein Jahrzent säumig

Bildquelle: Wikimedia 
Die Europäische Kommission hat endlich die die Mitgliedstaaten "noch nachdrücklicher aufgefordert", die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. eigentlich hätten sie seit über ein Dezenium Zeit gehabt, das Problem Tierfreundlicher zu lösen.

Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Österreich auch kein Vorbild. Die Mitgliedstaaten stehen an vorderster Front bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates und hatten seit 2001 Zeit, dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe diese Vorschriften anwenden. Drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Schweden und Luxemburg) haben bereits mitgeteilt, dass sie das bevorstehende Verbot bereits einhalten. Nach Angaben der Mitgliedstaaten dürften aber nur 16 von ihnen dem Verbot bis zu seinem Inkrafttreten nachgekommen sein, darunter (hoffentlich endlich) auch Österreich.

Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte: „Die europäischen Verbraucher haben hohe Erwartungen an die Qualität ihrer Lebensmittel, und die Landwirte stellen hohe Ansprüche an fairen Wettbewerb. Dies gegen die wirtschaftlichen Probleme abzuwägen, vor denen unsere Landwirtschaft steht, ist eine große Herausforderung. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, die Bestimmungen dieser Richtlinie umzusetzen, und die Kommission wird die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen und gegen diejenigen Mitgliedstaaten vorgehen, die die Vorschriften über die Unterbringung von Sauen nicht einhalten.“

Worum geht es? Das Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten ist eine Reaktion auf Forderungen, insbesondere von Seiten der EU-Verbraucher, die Lebensmittelqualität und die artgerechte Tierhaltung in der EU zu verbessern. Es stellt einen wichtigen Etappensieg für den Tierschutz dar und wurde gemeinsam von den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse beschlossen, denen zufolge das Wohl der Sauen nachweislich erheblich beeinträchtigt wird, wenn sie in Einzelbuchten gehalten werden. Weitere Vorteile des neuen Haltungssystems bestehen darin, dass es die Überlebensrate neugeborener Ferkel ebenso wie die Sauenproduktivität deutlich erhöht.

Das Verbot stellt nicht nur sicher, dass die in der EU erzeugten Lebensmittel von hoher Qualität sind, was der Gesundheit der Verbraucher zugute kommt, sondern auch, dass ein höheres Maß an Tierschutz erreicht wird. Als das Verbot der Einzelbuchten für Sauen erlassen wurde, erhielt die Branche ausreichend Zeit, um ihre Praxis anzupassen und die Investitionskosten auf einen langen Zeitraum zu verteilen.

Die Kommission hat im letzten Jahr mehrfach auf den bevorstehenden Ablauf der Umsetzungsfrist hingewiesen, als deutlich wurde, dass viele Mitgliedstaaten den Vorschriften noch nicht nachkamen.

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Tierschutz: EU-Kommission verstärkt Druck auf Mitgliedstaaten zur Einführung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten

Donnerstag, 17. Mai 2012

EU-Verordnung: "Ökologischer Landbau"

Die Verordnung Ökologischer Landbau enthält EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert einen Mindeststandard der ökologischen Erzeugung, beschränkt unter anderem den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutzund Futtermitteln sowie von Verarbeitungs-Zutaten, verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und regelt ausführlich Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln.

Die Broschüre erläutert (nur) die wichtigsten Grundregeln der Verordnung (EG) Nr 834/2007 (und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen) über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Sie entbindet kein Unternehmen, das Erzeugnisse aus ökologischem Landbau kennzeichnet, vom sorgfältigen Beachten aller gesetzlichen Vorschriften zum ökologischen Landbau.


Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Dezember 2009 ist aus der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die "Europäische Union" (EU) geworden Das Gemeinschaftsrecht ist daher Unionsrecht geworden Deswegen spricht man heute von der EU-Verordnung Ökologischer Landbau Da die meisten in dieser Broschüre erläuterten Verordnungen vor dem Dezember 2009 erlassen wurden, werden sie im Text jedoch noch korrekt als EG-Verordnungen bezeichnet.

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Inhaltsverzeichnis (Stand Januar 2011) 

Vorwort 8
Das Wichtigste in Kürze
Einführung, Kennzeichnung  10
Kontrolle, Importe  10
Ökologischer Pflanzenbau  11
Ökologische Tierhaltung  11
Verarbeitung  13
EU-Bio-Logo  14
Übergangsregelungen 14
1 Einführung (Manon Haccius und Hanspeter Schmidt)
Die Grundsätze der EU-Bio-Verordnung 16
Gesetzliche Definition von "Bio" seit 1991  16
Totalrevision 2007  16
Nicht mehr "EG", sondern "EU"  16
"Bio" mit Öko-Kontrolle 16
Schon 1991 Pflicht zur Öko-Kontrolle 16
Lücken im Anwendungsbereich 17
Entstehungsgeschichte der Verordnung 17
"Zick-Zack-Lesen"  17
Nicht geregelte Produkte 18
Der Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnungen  18
Der Gang der Prüfung 18
Die besondere Strenge des Biorechts19
Das Prinzip der Positivlisten 19
Die Bedeutung der "Ziele" und "Grundsätze"    20
Was sind sichere Hinweise auf Bio-Produkte? 20
Kontrollstellencode  21
Herkunftskennzeichnung "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"   21
EU-Bio-Logo darf auch alleine stehen 21
Logo für Nicht-EU-Erzeugnisse fakultativ 21
Hier ist das Logo verboten  22
Entscheidend ist der Eindruck der Käufer 22
Einige Fragen und Antworten zur Selbstkontrolle   23
Nachfragen und Beschwerden  24
2 Kennzeichnung und Kontrolle (Jochen Neuendorff)
Kennzeichnung   26
Das neue EU-Bio-Logo  26
Umstellungsware   27
Unverarbeitete landwirtschaftliche Bio-Ware 28
Verarbeitete Öko-Lebensmittel 28
Verkehrsbezeichnung   28
Zutatenliste   29
Hauptzutat aus der Jagd oder Fischerei 29
Außer-Haus-Verpflegung   29
Futtermittel   30
Kontrollsystem   30
Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben  32
Kontrolle in Verarbeitungsunternehmen 36
Kontrolle bei Futtermittelherstellern 39
Kontrolle in Handelsunternehmen 40
3 Ökologischer Pflanzenbau (Eckhard Reiners)
Allgemeine Voraussetzungen 42
Umstellung  44
Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenernährung    46
Düngemittel und Bodenverbesserer 47
Pflanzenschutz   48
Pflanzenschutzmittel   49
Besondere Bereiche der Öko-Erzeugung  48
Wildsammlung   48
Pilzerzeugung  49
Meeresalgen   49
4 Ökologische Tierhaltung (Ulrich Schumacher)
Allgemeine Grundregeln   50
Umstellung   50
Herkunft der Tiere . 53
Fütterung, Futtermittel und Futtermittelherstellung 55
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung 58
Unterbringung der Nutztiere 60
Haltungspraktiken/Umgang mit Tieren 66
Tierbesatz und Dünger   68
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse 68
Kontrollvorschriften Tierhaltung 69
5 Ökologische Aquakultur (Sebastian Winkel)
Allgemeine Grundregeln   71
Herkunft der Fische, Reproduktion  71
Fütterung   73
Haltung, Umgang mit Tieren   74
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung    76
Umstellung  77
Spezielle Hinweise zu den Kontrollvorschriften Aquakultur    77
6 Herstellung verarbeiteter Lebensmittel (Reinhard Langerbein)
Umfang und Struktur der Verarbeitung 80
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 81
Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln 82
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel    84
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer Hefe    89
Kriterien für bestimmte Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung  90
Nicht geregelte Verarbeitungsbereiche 91
7 Einfuhren aus Drittländern (Jochen Neuendorff)
Kontrollen im Einfuhr- bzw Importunternehmen  92
Dokumentationspflichten im Einfuhr- bzw Importunternehmen    93
Praktische Abwicklung der Importe von Öko-Produkten aus Drittländern   94
Drittlandsregelung  94
Drittlandsliste   95
Ermächtigung zur Vermarktung 96
Gleichwertigkeit   96
Inspektionen in Nicht-EU-Ländern 96
Autoren   98
Literatur   99
Adressen  100
Internetadressen   101
Kontrollstellen  102
Überwachungsbehörden 104
Verordnungstexte
Verordnung (EG) Nr 834/2007: "Basis-Verordnung"  105
Verordnung (EG) Nr 889/2008: "Durchführungs-Verordnung"    130
Verordnung (EG) Nr 1235/2008: "Einfuhr-Verordnung"    217
Verordnung (EG) Nr 1254/2008: "Verordnung zu Hefe, Umstellungsfuttermitteln,
Färben von Eiern"   245
Verordnung (EG) Nr 710/2009: "Aquakultur-Verordnung"   249
"Öko-Landbaugesetz (ÖLG)" 269
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr 889/2008 279
Verordnung (EU) Nr 271/2010: "EU-Bio-Logo-Verordnung" 281
Verordnung (EU) Nr 471/2010: "Verordnung zur Änderung Verzeichnis Drittländer"  285
Impressum   289