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Donnerstag, 9. Mai 2013

Städte als Lebensraum für Kinder

Fast jedes zweite Kind wächst heute in einer Stadt auf.

Mit seinem „Bericht zur Situation der Kinder in der Welt 2012“ ruft UNICEF Regierungen, Stadtverwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft dazu auf, die Grundbedürfnisse und Rechte der Kinder in den Städten sicher zu stellen.

Ausschluss der Kinder aus armen Familien stoppen: Die Rechte der ärmsten Kinder auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung müssen in den Städten sichergestellt werden. Der Schutz vor Naturkatastrophen, Gewalt und Kriminalität muss dringend verbessert werden.

Sicheren Aufenthalt ermöglichen: Besondere Aufmerksamkeit muss darauf gelegt werden, den Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen, um die Entwicklung eines Stadtteils langfristig voranbringen zu können.

Den Armen Gehör verschaffen: Die armen Bevölkerungsgruppen – und insbesondere Kinder und Jugendliche – müssen bei den Planungen zur Entwicklung von Stadtteilen und Gemeinden von den Stadtverwaltungen und Regierungen gehört und beteiligt werden.

Dokumentation und Information zur Lage in den armen Stadtvierteln: Bis heute fehlen in den meisten Metropolen umfassende Informationen über die Lage der ärmsten Bevölkerungsgruppen. Diese sind notwendig, damit ihre Interessen von der Politik nicht länger übersehen werden können.

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Dienstag, 20. Dezember 2011

UN: Beschwerderecht für Kinder beschlossen!

Mit dem von den Vereinten Nationen beschlossenen Individualbeschwerderecht können Kinder gegen die Verletzung ihre Rechte vor Gerichten klagen. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hat die UN-Generalversammlung beschlossen.

Das jetzt verabschiedete Zusatzprotokoll sei ein wichtiger Schritt, Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleich zu stellen. Die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren könnten nun international noch wirkungsvoller durchgesetzt werden.

Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Protokoll sieht ferner vor, Untersuchungen direkt beim zuständigen UN-Ausschuss anzusiedeln, wenn ein Verfahren aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des Kindes nicht möglich ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen.

Das neue Verfahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Wege zu einem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es komme nun darauf an, die Kinderrechtskonvention weiter zu verbessern. Dazu zähle auch das bereits im Vorfeld der UN-Generalversammlung geforderte Kollektivbeschwerderecht. In diesem Fall könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Beschwerde einreichen, um zum Beispiel Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern.

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Neues internationales Instrument für mehr Kinderschutz
Kurze Geschichte der Kinderrechte

Samstag, 1. Oktober 2011

Über 6 von 10 Österreichern halten ihr Land für "nicht kinderfreundlich"

Kinder sind die Zukunft – wie kinderfreundlich sind jedoch die einzelnen Staaten in Europa? 

Fast neun von zehn Dänen, sowie die Mehrheit der Franzosen, Griechen und Schweizer schätzen ihr Heimatland als kinderfreundlich ein. Dagegen stimmen nur jeder fünfte Russe und Deutsche dieser Aussage zu. Aber auch nicht einmal zwei Fünftel (39 Prozent) der Österreicher sehen Österreich als kinderfreundliches Land. Damit liegt es noch knapp vor Großbritannien, dann folgen nur noch Polen, Deutschland und Russland.

Zu diesem Ergebnis kommt die neueste Europa-Untersuchung der Stiftung für Zukunftsfragen, für die repräsentativ über 15.000 Europäer in 13 Nationen befragt wurden.

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Dänemark kinderfreundlichstes Land Europas