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Samstag, 30. März 2013

Herzlose EU: Drei von vier Asylsuchenden wird Menschenrecht und Schutz verweigert

Die Anzahl der registrierten Asylbewerber stieg  in der EU27 auf über 330 000 im Jahr 2012. Nur einem Viertel wurde Schutz gewährt.

Im Jahr 2012 wurden in der EU27 332.000 Asylbewerber1 registriert. Es wird geschätzt, dass ungefähr 90 Prozent dieser Bewerber neue Asylbewerber und rund 10 Prozent wiederholte Bewerber waren. Im Jahr 2011 wurden 302.000 Asylbewerber registriert.

Während im Jahr 2012 weiterhin die meisten Bewerber Staatsangehörige aus Afghanistan (8 Prozent aller Bewerber) waren, folgten an zweiter Stelle Staatsangehörige aus Syrien (7 Prozent), vor Russland (7 Prozent), Pakistan (6 Prozent) und Serbien (6 Prozent). Diese Daten über Asylbewerber in der EU27 werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

70 Prozent der Asylbewerber entfielen auf Deutschland, Frankreich, Schweden, das Vereinigte Königreich und Belgien. Im Jahr 2012 verzeichnete Deutschland (77.500 Bewerber bzw. 23 Prozent aller Bewerber) die höchste Anzahl an Asylbewerbern, gefolgt von Frankreich (60.600 bzw. 18 Prozent), Schweden (43.900 bzw. 13 Prozent), dem Vereinigten Königreich (28.200 bzw. 8 Prozent) und Belgien (28.100 bzw. 8 Prozent). Auf diese fünf Mitgliedstaaten entfielen zusammen mehr als 70 Prozent aller Bewerber, die in der EU27 im Jahr 2012 registriert wurden.

Im Vergleich zur Bevölkerung des jeweiligen Mitgliedstaates wurden die höchsten Asylbewerberquoten in Malta (5.000 Bewerber pro Millionen Einwohner), Schweden (4.600), Luxemburg (3.900), Belgien (2.500) und Österreich (2.100) verzeichnet und die niedrigsten Quoten in Portugal (30), Estland und Spanien (je 55) sowie der Tschechischen Republik (70).

In einigen Mitgliedstaaten kam ein großer Teil der Bewerber aus einem einzigen Land. Die Mitgliedstaaten mit den höchsten Konzentrationen waren Malta (60 Prozent der Bewerber kamen aus Somalia), Polen (57 Prozent aus Russland), Lettland (51 Prozent aus Georgien), Litauen (48 Prozent aus Georgien), Estland (45 Prozent aus Georgien) und Ungarn (41 Prozent aus Afghanistan).

Nur knapp über ein Viertel der Entscheidungen in erster Instanz waren positiv. Im Jahr 2012 wurden in der EU27 73 Prozent der Entscheidungen in erster Instanz über einen Asylantrag abgelehnt, während 14 Prozent der Bewerber ein Flüchtlingsstatus zugesprochen wurde, 10 Prozent erhielten subsidiären Schutz und 2 Prozent eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen. Es sei darauf hingewiesen, dass Entscheidungen in erster Instanz, die im Jahr 2012 getroffen wurden, sich auf Anträge, die in den Vorjahren registriert wurden, beziehen können.

Wenn der Anteil der positiven Entscheidungen deutlich zwischen den Mitgliedstaaten variiert, sollte berücksichtigt werden, dass auch die Ursprungsländer der Bewerber je nach Mitgliedstaat stark variieren.

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Freitag, 11. Januar 2013

EU-weite Meldestelle Kindersextourismus kommt

Schweizer Kampagne gegen Kindersextourismus wird auf Europa ausgeweitet.

Ein Österreicher, der ein Kind in einem Reiseland sexuell missbraucht hat, kann aufgrund des "Exterritorialprinzips" seit 1997 in Österreich strafrechtlich verfolgt werden. Jährlich befinden sich rund 60.000 Österreicherinnen und Österreicher im besonders gefährdeten südostasiatischen Raum.
Europa will den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus verstärken. An einer Konferenz in Berlin wurde die Ausweitung der Kampagne "Nicht wegsehen – www.stopchildsextourism.ch" vorangetrieben. Die Kampagne wurde im 2010 von SECO, fedpol und ECPAT in Bern initiiert.

Im Zentrum der Konferenz stand die Ausdehnung auf eine europaweite Sensibilisierungskampagne "Don't Look Away" zum Schutz der Kinder im Tourismus. Ziel ist es, das Netz zum Schutz von Minderjährigen grenzüberschreitend enger zu knüpfen.

Darüber hinaus soll das vom Schweizer Bundesamt für Polizei (fedpol) zusammen mit ECPAT Switzerland entwickelte weltweit erste behördenbasierte Online-Meldeformular in ganz Europa verwendet werden. Dank einer gemeinsamen europäischen Online-Plattform soll das Meldeformular in allen benötigten Sprachen zugänglich gemacht und mit nationalen Websites der Strafverfolgungsbehörden verbunden werden. Reisende können einen Verdacht von sexueller Ausbeutung an einem Kind auf diese Weise rasch melden.

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unterstützt im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit nebst dieser Kampagne auch den Tourism Child-Protection Code (www.thecode.org), ein Verhaltenskodex für die Reisebranche. "Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung im Tourismus, inbesondere in Entwicklungsländern" meint Hans-Peter Egler, Leiter Handelsförderung im SECO.


Eine effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Anspruchsgruppen (Tour Operators, staatliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen) ist zentral für einen effektiven Schutz von Kindern im Tourismus. Talia Bongni, Leiterin der Fachstelle ECPAT Switzerland: "Nur mit einem gemeinsamen Engagement durch Kinderschutzorganisationen, der Reisebranche und Behörden können wir Kinder an Feriendestinationen schützen."

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Meldestelle in der Schweiz für Verdachtsfälle von Kindersextourismus
Österreichische Meldestelle Kinderpornographie und Kindersextourismus
Deutsche Meldestelle  Kindersextourismus
ECPAT Österreich
ECPAT International
Google Search:  EU-weite Meldestelle Kindersextourismus 
11.1.13 [Letzte Aktualisierung 11.1.13] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Sonntag, 23. Dezember 2012

Migrantische Fotografie


The inner portrait of a migrant - fotografische Ergebnisse einer Jugendbegegnung.


16 junge Fotografen aus vier Ländern Europas, aus  Portugal, Frankreich, Deutschland und Polen, drei Designer, zwei Trainer und zwölf Tage Zeit. Das Ergebnis dieser Jugendbegegnung: Das PDF-Foto-Magazin: "The inner portrait of a migrant".

Jeder fünfte junge Mensch in der EU zwischen 15 und 24 Jahren ist derzeit arbeitslos. Koffer packen, um im Ausland Arbeit zu suchen, ist manchmal der einzige Weg, um aus der Misere zu kommen. Was bedeutet es aber, zu migrieren? Wie beeinflusst die Migration das Leben? In Berlin trafen sich im Oktober 2010 junge Kreative aus Portugal, Frankreich, Deutschland und Polen, um sich diesem Thema visuell zu nähern.

Sie alle haben ihre eigenen Erfahrungen mit unsicheren Zukunftsperspektiven, Arbeitslosigkeit und Migration gemacht. Herausgekommen ist das Magazin "The inner portrait of a migrant". Jedes Portrait reflektiert die inneren Empfindungen auf eine sehr persönliche Art. Gleichzeitig ist das Magazin bestes Bewerbungsmaterial.

Denn das wollte die Jugendbegegnung ebenfalls erreichen: Die jungen Künstlerinnen und Künstler sollten sich durch das Projekt weiter qualifizieren, um in Zukunft die Chance zu haben, als Designer und Fotografen zu arbeiten. Das Projekt wurde gefördert über das EU-Programm JUGEND IN AKTION,  Aktion 1.1 –Jugendbegegnungen mit Partnerländern.

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MAGAZIN - The inner portrait of a migrant
Aktion 1.1 –Jugendbegegnungen mit Partnerländern
17.8.11 [Letzte Aktualisierung  31.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus  verlinkt interessante Weblogs.

Sonntag, 9. Dezember 2012

Schockierendes Verhalten des EU-Parlamentes

Der unabhängige EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin richtet in einer heute in Straßburg veröffentlichten Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen das EU-Parlament.

Der Vorarlberger Europaabgeordnete Dr. Hans-Peter Martin erhebt schwere Vorwürfe gegen das EU-Parlament - Verantwortliche behindern Ermittlungen gegen Ehrenhauser und Martin / Was wurde aus erweitertem Antrag auf Immunitätsaufhebung? / Auf 700.000 Euro an EU-Privilegien verzichtet / Rasche Aufklärung gefordert.

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[Rätischer Bote] Widerlicher Parteilobbyismus im Europäischen Parlament: Demokratie- und europafeindliche Reaktion
10.12.12 [Letzte Aktualisierung  10.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus  verlinkt interessante Weblogs.

Freitag, 30. November 2012

Safer, better, stronger! Kinderschutz im Sport in Europa

Mehrere europäische Sportverbände und Kinderschutzorganisationen haben sich zu einer EU-geförderten Initiative zur Prävention sexualisierter Gewalt zusammengeschlossen und präsentierten während der Konferenz „Safer, better, stronger! Prevention of Sexual Harassment and Abuse in sports” am 20./21. November 2012 in Berlin den Katalog der 19 Präventionsinitiativen aus Europa und andern Ländern. 

Die Sport Unit der Europäischen Kommission fördert das dsj-Projekt „Prevention of sexualized violence in Sports – Impulses for an open, secure and sound sporting environment in Europe” mit einer Laufzeit von 15 Monaten. Der Katalog ist online verfügbar.

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Prevention of sexual and gender harassment and abuse in sports - Initiatives in Europe and beyond, PDF. 

Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Content:
Table of contents
1. Introduction  9
2. Empirical findings and existing recommendations  11
3. The status quo in selected European countries 14
4. Initiatives in Europe and beyond 18
Sexual harassment and abuse study among Norwegian female elite athletes  19
Women in sport in the Czech Republic – experiences of female athletes  22
Prevalence of male sexual harassment among Greek female sports
participants 26
Detection and prevention of sexual harassment and violence in sport (France)  30
2012 forum: Breaking the cycle of child sexual abuse (Greece)  33
Respect in Sport. Canada’s online programme 37
From research to a social change – preventing sexual harassment in sports (Czech
Republic)  40
A model to prevent sexual abuse in sport (Canada) 42
Red card against sexualised violence in sports (Germany)  45
Police check for those working with minors and the mentally disabled in
sports clubs (Norway)  48
Good sport environments for children (Denmark)  51
Establishing the National Child Safeguarding in Sport Panel (UK)  54
Member protection policy (Australia)  57
Against sexualised violence – a commented guideline for safeguarding
children and youth in sports clubs (Germany)  60
‘Sexuality and policy’ framework (Belgium) 63
Helpline for sexual harassment in sports (Netherlands)  67
What about the respect – we not me (Denmark) 71 The FA respect and licensed coach scheme (UK) 73
Evaluating child protection and safeguarding within a national governing
body (UK)  78
5. Conclusion  81
List of abbreviations  82
References 83

Montag, 5. November 2012

Europäische Agenda für die Integration: Integration nur bedingt gelungen

Die Europäische Kommission hat am 20.7.11 die "Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen" vorgelegt, die auf eine bessere Nutzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile der Migration in Europa abzielt.

Zentrales Thema dieser Agenda ist die volle Einbeziehung der Zuwanderer in alle Aspekte des Zusammenlebens, wobei die Rolle der örtlichen Behörden hervorgehoben wird.

Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres, gab folgende Erklärung ab:
"Eine gelungene Integration bedeutet, dass die Zuwanderer die Möglichkeit erhalten, uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Das setzt voraus, dass sie die Landessprache des Aufnahmelandes erlernen, Zugang zu Arbeit und Bildung erhalten und in sozioökonomischer Hinsicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Bisher ist die Integration von Migranten in Europa nur bedingt gelungen. Wir alle müssen mehr tun – nicht nur im Interesse der Menschen, die hierher kommen, sondern auch im eigenen Interesse, da gut integrierte Migranten ein Gewinn für die EU sind: Sie bereichern unsere Gesellschaft in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht."
Gleichzeitig mit der Agenda wurde auch eine qualitative Eurobarometer-Erhebung vorgestellt, die im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt wurde. Sie gibt EU-Bürgern und Migranten Einblick in die Sichtweise der jeweils anderen Gruppe und zeigt, dass sich ihre Ansichten in manchen Punkten decken. Es besteht weitgehend Einvernehmen darüber, dass die Beziehungen zwischen Migranten und Einheimischen am Arbeitsplatz und in den Schulen sehr wichtig sind und die Migranten das örtliche Kulturleben bereichern. Beide Gruppen sind sich über die Faktoren einig, von denen eine erfolgreiche Integration abhängt, nämlich von der Beherrschung der Landessprache, bezahlter Arbeit und dem Verständnis der örtlichen Kultur.

Einig sind sich die EU-Bürger und die Migranten, die an der Erhebung teilgenommen haben, auch darüber, dass alle Seiten zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, damit die Zuwanderung zum Vorteil aller genutzt werden kann.

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Samstag, 27. Oktober 2012

Wie könnte ein zeitgemässes Bürgerrecht aussehen?

Einbürgerungen stehen auch in der Schweiz in der politischen Diskussion. Der Schweizer Nationalrat will eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes beraten. Totalrevision bedeutet in der Schweiz, dass sämtliche Bestimmungen des alten Einbürgerungsrechtes durch neue ersetzt werden.

Studie Einbürgerungslandschaft Schweiz. Nun legt dazu die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM eine neue Studie vor, welche die Einbürgerungszahlen der letzten 20 Jahre analysiert. Zudem macht die Kommission Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht. Material das auch außerhalb der Schweiz Verwendung finden kann.


Eine junge, gut ausgebildete Frau, welche die Schule in der Schweiz besucht hat und deren Eltern aus dem Balkan stammen – dies ist die typische Vertreterin jener Gruppe von Menschen, welche seit 1992 in der Schweiz eingebürgert worden sind. Die Angaben stammen aus der Studie «Einbürgerungslandschaft Schweiz. Entwicklungen 1992-2010», welche am 21. August von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM vorgestellt worden ist. Philippe Wanner, Professor am Institut für Demographie- und Laufbahnberatung der Universität Genf und Co-Autor der Studie, wies an der Medienkonferenz unter anderem darauf hin, dass die Einbürgerungsquote (Einbürgerungen im Verhältnis zur ausländischen Bevölkerung) in städtischen Gebieten höher ist: 1,8 % gegenüber 1,3 % im ländlichen Raum. Und grosse Unterschiede sind auch beim Vergleich der Kantone festzustellen: So liegt die Einbürgerungsquote in den Kantonen Zürich, Bern, Genf und Appenzell Ausserrhoden über 3 %, in Solothurn, Freiburg Schwyz und Wallis sind es weniger als 1,5 %.

Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht. Die Studie «Einbürgerungslandschaft Schweiz» ist auch eine Grundlage für die neuen Vorschläge und Empfehlungen der EKM für ein zeitgemässes Bürgerrecht. Laut Präsident Walter Leimgruber bezweifelt die EKM, dass das heute gültige Gesetz Chancengleichheit garantieren oder Diskriminierungen ausschliessen kann. Die Schweiz habe aber ein vitales Interesse daran, Ausländerinnen und Ausländer, die sich langfristig in der Schweiz niederlassen, als vollwertige Gesellschaftsmitglieder anzuerkennen und ihnen politische Mitspracherechte einzuräumen. Angesagt wäre deshalb ein Systemwechsel, welcher drei wichtige Elemente enthalten müsste: Reduktion des heute dreistufigen (Bund/Kanton/Gemeinde) auf ein einstufiges Einbürgerungsverfahren, ein einfaches, einheitliches und transparentes Verfahren sowie Mechanismen der automatischen Einbürgerung für Personen der zweiten und der folgenden Generationen.

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Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM: Einbürgerung - Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht (544 Kb, pdf)
Einbürgerungslandschaft Schweiz. Entwicklungen 1992-2010 (2678 Kb, pdf)
Zusätzliches Datenmaterial zur Studie - 20 Tabellen mit Einbürgerungsindikatoren
26.10.12  [Letzte Aktualisierung  26.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Freitag, 19. Oktober 2012

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Generelles Verbot der Präimplantationsdiagnostik menschenrechtswidrig

Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in den durch Art. 8 Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat-und Familienlebens)geschützten Bereich. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erhielt sogar in den USA ungewöhnliche Aufmerksamkeit: Die Bibliothek des US-Kongress hat das Urteil in ihrem Law-Web publiziert. 

Im Urteil Costa und Pavan gg. Italien vom 28.8.2012 äußerte sich der EGMR erstmals zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik. Die Entscheidung ist auch für Österreich interessant, ist die Rechtslage in Österreich doch in wesentlichen Punkten mit der italienischen vergleichbar, die der EGMR für konventionswidrig erklärte.

Das beschwerdeführende Paar hatte bereits eine an der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose leidende Tochter. Nachdem bei einer weiteren Schwangerschaft festgestellt wurde, dass der Fötus ebenfalls an dieser Krankheit litt, entschieden sich die Eltern zu einer Abtreibung. Um ihren Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen, wollten sie eine In vitro Fertilisation (IVF) vornehmen lassen, bei der vor der Einpflanzung des Embryos festgestellt werden könnte, ob das Kind ebenfalls an der Stoffwechselerkrankung leiden würde. So könnte sichergestellt werden, dass nur ein gesunder Embryo eingepflanzt würde.

Nach italienischem Recht steht eine IVF allerdings nur sterilen Paaren zur Verfügung, die Präimplantationsdiagnostik ist gänzlich verboten. Den Beschwerdeführern bliebe daher keine andere Wahl, als eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege herbeizuführen und wiederum eine Abtreibung vornehmen zu lassen, sollte sich im Wege der Pränataldiagnostik herausstellen, dass die Stoffwechselerkrankung wieder auf das Kind übertragen wurde.

Genau darin lag für den EGMR der Grund für die Feststellung einer Konventionsverletzung: Wenn der Gesetzgeber die Abtreibung im Fall einer derartigen Erkrankung gestattet, ist nicht einzusehen, warum der weniger beschwerliche Weg der medizinisch unterstützten Fortpflanzung unter Inanspruchnahme der Präimplantations­diagnostik verwehrt wird.

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Donnerstag, 26. Juli 2012

Europäischer Ombudsman: Frontex auf dem Grundrechts-Prüfstand

Kommentare von im Bereich Grundrechteschutz tätigen Organisationen sind dringend erwünscht!

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Bürger, Interessensgruppen und andere Organisationen, die im Bereich Schutz der Grundrechte aktiv sind, eingeladen, im Rahmen seiner laufenden Untersuchung über die EU-Grenzagentur Frontex Kommentare einzureichen. Frontex koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzsicherung. Der Ombudsmann legte der Agentur im März 2012 eine Reihe von Fragen darüber vor, wie sie ihrer Verpflichtung zur Einhaltung von Grundrechten nachkommt. Frontex antwortete im Mai 2012. Kommentare zu dieser Stellungnahme können bis zum 30. September eingereicht werden.

Die EU-Grundrechtecharta wurde 2009 rechtlich bindend für Frontex, die ihren Sitz in Warschau hat. Seitdem haben verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen Zweifel daran geäußert, ob die Agentur genug unternimmt, die Charta einzuhalten. So wurde zum Beispiel der Einsatz von Grenzschutz-Teams durch Frontex in Griechenland in Frage gestellt, wo inhaftierte Immigranten in Haftanstalten unter Bedingungen untergebracht wurden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert wurden.

Im Oktober 2011 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung, die zusätzliche Verpflichtungen für Frontex zum Schutz der Grundrechte enthält. Der Ombudsmann stellte der Agentur im März 2012 eine Reihe von Fragen darüber, wie Frontex diesen Verpflichtungen nachkommt. Dabei ging es unter anderem über die Vorgaben, eine Grundrechte-Strategie und Verhaltensleitlinien für ihre Einsätze einzuführen.

Frontex reichte ihre Stellungnahme im Mai 2012 ein. Die Agentur erklärte, dass sie seit 2010 eine Grundrechte-Strategie und verbindliche Leitlinien für alle, die an ihren Aktivitäten beteiligt sind, entwickelt hat. Frontex führte außerdem weitere Maßnahmen auf, die sie gegenwärtig zur Gewährleistung eines vollständigen Schutzes der Grundrechte ergreift.

Vor dem Einleiten weiterer Schritte hält es der Ombudsmann für sinnvoll, Informationen und Ansichten von Interessensgruppen und Organisationen, die im Bereich Schutz der Grundrechte aktiv sind, einzuholen. Er lädt deshalb interessierte Parteien ein, die Stellungnahme von Frontex zu kommentieren. Der Ombudsmann hat außerdem die Europäische Grundrechte-Agentur gebeten, ihm ihre Position mitzuteilen.

Kommentare von im Bereich Grundrechteschutz tätigen Organisationen sind dringend erwünscht!

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Der Europäische Bürgerbeauftragte bittet interessierte Parteien um die Einreichung von Kommentaren zu seiner Initiativuntersuchung über die Umsetzung von Grundrechten durch Frontex
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN!
[Letzte Aktualisierung 26.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Montag, 23. Juli 2012

Verhindert wirtschaftliche Entwicklung Migration? EZA und Repression

Eine Einschätzung populärer Rezepte zum Umgang mit Migration aus Drittstaaten: Entwicklungszusammenarbeit und Repression. In welchem Maß kann die Schweiz die Zuwanderung aus Drittstaaten in der Zukunft steuern? Eignen sich Entwicklungszusammenarbeit und Repression als Maßnahmen für eine solche Steuerung?

Das sind die Fragen an die sich der schweizerische Think-Tank foraus - Forum Aussenpolitik - Forum de politique étrangère in einem 64seitigen Diskussionspapier heranwagt und überraschende Thesen darlegt, welche auch andernorts diskutiert werden dürfen. Vor allem erscheint die Instrumentalisierung der Entwicklungshilfe als Maßnahme gegen die Migration ein mehrschneidiges Schwert. Das Diskussionspapier steht als kostenloser PDF-Download zur verfügung.

Eine Analyse der Haltung politischer Verantwortungsträger/innen in der Schweiz zeigt, dass sie Immigration überwiegend als zu lösendes Problem wahrnehmen. Die dauerhafte Verringerung von Einwanderung ist unausgesprochenes Ziel vieler Politiker/innen. Sie setzen ihre Hoffnungen typischerweise in zwei Rezepte: Wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsregionen und Repression. Weil die beiden Rezepte als Alternativen wahrgenommen werden, besteht die Tendenz, die eine Strategie stärker zu betonen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der anderen aufkommen.

In der Schweizer Migrationspolitik zählt derzeit die nachweisbare Wirkung von Massnahmen kaum. So verwundert es nicht, dass die Entwicklungszusammenarbeit zur Verminderung der Zuwanderung zumindest rhetorisch instrumentalisiert wird. Da Entwicklung aber mehr Menschen die Möglichkeit zur Migration gibt, ist diese Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit nicht wirksam. Schlimmer noch: Die Entwicklungszusammenarbeit riskiert dabei, ihr eigentliches Ziel – die Armutsreduktion – zu verfehlen. Die Mittel der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) kämen, wenn sie zur Verhinderung der Migration eingesetzt würden, nicht dort zum Einsatz, wo sie bestmöglich zur Entwicklung und Armutsreduktion beitragen können. Stattdessen würden sie dort eingesetzt, wo die Verwaltung das grösste Potenzial für die Senkung des Migrationsdruckes vermutet. Dies ist nicht in den ärmsten Ländern und nicht bei den ärmsten Menschen.

Think-Tank foraus - Forum Aussenpolitik - Forum de politique étrangère. Der unabhängige Think-Thank engagiert sich mit wissenschaftlich fundierten Diskussionsbeiträgen für eine konstruktive Schweizer Aussenpolitik. Die foraus-Mitglieder sind in zehn thematischen Arbeitsgruppen tätig, um aussenpolitische Herausforderungen zu analysieren und mit konkreten Lösungsvorschlägen einen informierten Dialog anzuregen. foraus wurde im Herbst 2009 in Bern gegründet und ist schweizweit aktiv.

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foraus – Diskussionspapier | Verhindert wirtschaftliche Entwicklung Migration? EZA und Repression, PDf. 64 S., Juli 2012
[Letzte Aktualisierung 22.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

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Ein schneller Blick in das INHALTSVERZEICHNIS

Executive Summary 2
Inhaltsverzeichnis 4
Einleitung 5
1 Kontext und Begrifflichkeiten 8
2 Die Haltung von Verantwortungsträgern in der Schweiz 12
2.1 Die PositionEN der Parteien 12
2.2 Standpunkte und deklarierte Ziele der Behörden 16
2.2.1 Armut als Auswanderungsgrund? 16
3 Der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration 19
3.1 Entwicklungsniveau und Emigration: Der Migrationsbuckel 19
3.1.1 Gründe für den Migrationsbuckel 21
3.1.2 Strukturwandel: Buckel oder Plateau 26
3.2 Länderbeispiele 28
3.2.1 Nigeria 28
3.2.2 Türkei 31
4 Konsequenzen für die Entwicklungs- und Migrationspolitik 36
4.1 Zielkonflikt: Armutsreduktion und Migrationsverhinderung 37
4.2 Begrenzte Wirkung der Entwicklungszusammenarbeit 38
4.3 Migration als Faktor für Entwicklung 39
4.3.1 Die optimistische Beurteilung 39
4.3.2 Die pessimistische Einschätzung 40
4.4 Langfristige Entwicklung der Migration 42
5 Zur Steuerungswirkung der Repression 44
5.1 Hindernisse bei der Einreise 44
5.2 Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt 46
5.3 Durchsetzung der Wegweisung 48
5.4 Nebeneffekte der Repression 50
6 Fazit 52
Literaturverzeichnis 55
Wissenschaftliche Literatur 55
Materialien der Verwaltung und des Parlaments 59
Online Ressourcen 60

Freitag, 13. Juli 2012

Schengen: Selbstbewusstes EU-Parlament zeigt dem Europäischen Rat die Rote Karte

Wikimedia Commons: Denkmal für das Schengener Abkommen in Schengen, Luxemburg
Nach einer intensiven Debatte hat das Präsidium des Europäischen Parlaments (Fraktionsvorsitzende und Parlamentspräsident) selbstbewusst entschieden, die Zusammenarbeit des Parlaments mit dem Rat der Europäischen Union bei fünf Gesetzesinitiativen auszusetzen bis eine Einigung über die Reform des Schengen-Paktes erzielt wurde. 

Seit dem 7. Juni 2012 wollen nämlich die europäischen Innenminister Entscheidungen, die den Schengenraum betreffen, ohne das Europäische Parlament und die Kommission treffen. Der Schengenraum ohne Kontrollen (Schengener Übereinkommen 14. Juni 1985) ist die unmittelbar spürbarste Einigung Europas für seine Bürger.

Rat. Der Rat der Europäischen Union (oft auch EU-Ministerrat) ist ein Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU übt er zusammen mit dem Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer als die Staatenkammer ("Bundesra") der EU bezeichnet werden.

Boykott. Die Entscheidung des Präsidiums betrifft fünf Themenbereiche:

  • des Schengener Grenzkodex und des Schengener Durchführungsübereinkommen (Berichterstatter Georgios Papanikolaou)
  • Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen: Vorgehen gegen Angriffe auf Informationssysteme (Berichterstatterin Monika Hohlmeier)
  • Europäische Ermittlungsanordnung (Berichterstatter Nuno Melo)
  • Aspekte des Haushalts 2013 mit Bezug auf innere Sicherheit
  • EU Passagiernamensregister (Berichterstatter Timothy Kirkhope)

Das Präsidium beschloss auch, die Tagesordnung der Sitzungswoche im Juli zu ändern und den Bericht des Abgeordneten Carlos Coelho zur Schengen-Evaluierung und Überwachung sowie den Bericht von Renate Weber zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen erst später zu behandeln.

Ablenkung  von der Krise oder Missbrauch der Krise. Parlamentspräsident Martin Schulz erklärte: "Noch nie wurde während eines Gesetzgebungsprozess eine der beiden Legislativkammern von der anderen ausgeschlossen. Der vom Rat für Justiz und Inneres am 7. Juni gewählte Weg ist ein Schlag ins Gesicht für die parlamentarische Demokratie und für die gewählten Vertreter der europäischen Bürger inakzeptabel. Deshalb sieht sich das Präsidium gezwungen, solche drastischen Maßnahmen zu ergreifen."

Das Parlament gab auch im Plenum Rat und Kommission einen Rüffel. Der Franzose Joseph Daul, Vorsitzender der  Christdemokraten, nannte die Entscheidung "völlig inakzeptabel". Der Vorsitzende der Sozialdemokraten Hannes Swoboda warnte den Ministerrat davor, dem Rechtspopulismus Tür und Tor zu öffnen. Das Parlament werde "alle politischen und rechtlichen Mittel ergreifen", um dies zu verhindern. Unterstützung erhielt er in diesem Punkt auch vom Fraktionsvorsitzenden der Liberaldemokraten Guy Verhofstadt aus Belgien. Die deutsche Grünenvorsitzende Rebecca Harms warf den EU-Regierungen vor, Schengen lediglich dafür zu missbrauchen, die Aufmerksamkeit der EU-Bürger von der Krise abzulenken. Für die Fraktion der Linken (GUE/NGL) sprach die Deutsche Cornelia Ernst von einem verachtenswerten, antidemokratischen and antieuropäischen Schritt.

Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malström drückte "klare Enttäuschung" über die Entscheidung der Innenminister aus und bemerkte: "Ich bin überzeugt, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist".

Rechtspopulismus. Der britische Abgeordnete der EKR-Fraktion Anthea McIntyre zeigte sich zwar überrascht von der Entscheidung des Ministerrates, bezeichnete die Proteste seiner Kollegen aber als "kindischen Wutanfall". Fragen der nationalen Sicherheit seien weiterhin "alleinige Kompetenz der Mitgliedsstaaten". Auch der fraktionslose Abgeordnete Auke Zijlstra aus den Niederlanden erklärte, der Plan der Innenminister sei angemessen.

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EP decides to suspend cooperation with Council on five JHA dossiers until Schengen question is resolved
{News-Scanner} Großdeutsche Allüren: Die Innenminister Friedrich (D) und Mikl-Leitner (A) pfeifen auf das europäische Parlament
[Letzte Aktualisierung 13.7.12]

Samstag, 23. Juni 2012

HASS-Kriminalität in Deutschland, Polen, Russland, Ukraine

Stop Hate Crime!

Die Studien präsentieren die Ergebnisse zwischen 2008 und 2010 durchgeführter Rechercheprojekte über den Umgang mit Opfern von Hate Crime in Deutschland, Polen, Russland, Tschechien und der Ukraine. Neben einer Analyse der länderspezifischen Rahmenbedingungen und Problemlagen untersuchen sie die Situation der Gruppen, die von Hate Crime betroffen sind. Sie zeigen auf, welche zivilgesellschaftlichen Organisationen diese Menschen unterstützen und fragen, welcher Vernetzungs- und Förderbedarf bei ihnen besteht.

Die Veröffentlichungen regen nicht nur den Austausch zwischen relevanten Initiativen und Organisationen in Europa an, sondern auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Hate Crime, Diskriminierung und Alltagsrassismus in den untersuchten Ländern.

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Pilotstudien: Hate Crime in Deutschland, Polen, Russland, Tschechien und der Ukraine
5.8.11 [Letzte Aktualisierung 23.6.12]

Montag, 18. Juni 2012

UNHCR-Report 2011: 800.000 Menschen mussten aus Heimatland fliehen

42,5 Millionen Menschen auf der Flucht / 26 Millionen Binnenvertriebene / Weg aus Afghanistan, Irak, Somalia / Zwölf Millionen Staatenlose / 80 Prozent der Flüchtlinge weltweit leben in Entwicklungsländern / Druck auf humanitäre Helfer

Die massiven Krisen des letzten Jahres wie in Côte d'Ivoire, Libyen, Somalia und Syrien spiegeln sich im  'Global Trends'-Report des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) wider. Mit über 800.000 Menschen, die allein 2011 aus ihrem Heimatland fliehen mussten, erreichte die Neuanzahl von Flüchtlingen seit 2000 einen Höchststand. Ingesamt waren 4,3 Millionen Menschen im Jahr 2011 neu von Vertreibung und Flucht betroffen, viele von ihnen innerhalb ihres Heimatlandes.

"Das Jahr 2011 war geprägt von Leid epischen Ausmaßes. Innerhalb kürzester Zeit mussten in den Konflikten sehr viele Menschen einen hohen persönlichen Preis zahlen", so  UN-Flüchtlingskommissar António Guterres. "Wir können nur dankbar dafür sein, dass das internationale Schutzsystem in den meisten Fällen funktionierte und die Grenzen für Flüchtlinge offen gehalten wurden. Die aktuellen Krisen stellen zweifellos eine Bewährungsprobe dar."

Weltweit waren im letzten Jahr insgesamt 42,5 Millionen Menschen auf der Flucht: 15,42 Millionen Flüchtlinge, 26,4 Millionen Binnenvertriebene und 895.000 Asylsuchende. Trotz der deutlich gewachsenen Zahl von Flüchtlingen ist die Gesamtzahl weltweit niedriger als 2010 mit rund 43,7 Millionen Menschen auf der Flucht. Hauptsächlich ist dies darauf zurückzuführen, dass letztes Jahr die seit zehn Jahren größte Anzahl an Binnenvertriebenen nämlich 3,2 Millionen Menschen - nach Hause zurückkehren konnte.

Vergleicht man die Zahlen der letzten zehn Jahre, so zeigt der Bericht mehrere Besorgnis erregende Trends auf: So sind in diesem Zeitraum stetig mehr Menschen auf der Welt von Flucht und Vertreibung betroffen. In den letzten fünf Jahren waren es  immer mehr als 42 Millionen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen viele Jahre lang als Flüchtlinge in einem Camp oder unter schwierigen Lebensbedingungen in Städten ausharren müssen, sehr groß geworden. So warten beinahe drei Viertel (7,1 Millionen Menschen) der 10,4 Millionen Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat seit mindestens fünf Jahren darauf, dass für ihre Zukunft eine langfristige Lösung gefunden wird.

Die meisten Flüchtlinge weltweit kommen weiterhin aus Afghanistan (2,7 Millionen Menschen), gefolgt vom Irak (1,4 Millionen Flüchtlinge), Somalia (1,1 Millionen Flüchtlinge) und der Demokratischen Republik Kongo (491.000 Flüchtlinge). Rund vier Fünftel aller Flüchtlinge bleibt in ihren Nachbarländern. So leben beispielsweise in Pakistan 1,7 Millionen Flüchtlinge, im  Iran 886.500, in Kenia 566.500 und im Tschad  366.500. 571.700 Flüchtlinge leben in Deutschland die höchste Zahl im Vergleich der Industrieländer. In Südafrika wurden vergangenes Jahr ebenso wie in den letzten vier Jahren die meisten Asylanträge gestellt (107.000 Anträge).

Die ursprüngliche Aufgabe von UNHCR war es, Flüchtlinge zu unterstützen. In den sechs Jahrzehnten seines Bestehens wurde jedoch auch die Unterstützung für Binnenvertriebene verstärkt. Staatenlose also Menschen, die keine Staatsbürgerschaft besitzen und deren damit verbundenen grundlegenden Menschenrechte deswegen häufig gefährdet sind werden von UNHCR ebenfalls unterstützt. Der aktuelle 'Global Trends'-Report zeigt in diesem Zusammenhang auf, dass nur 64 Staaten statistische Unterlagen zur Staatenlosigkeit zur Verfügung stellten. UNHCR liegen damit nur Angaben von rund einem Viertel der geschätzten zwölf Millionen Staatenlosen vor.

Von den 42,5 Millionen Menschen, die Ende 2011 von Flucht und Vertreibung betroffen waren, fallen nicht alle unter das UNHCR-Mandat. Rund 4,8 Millionen Flüchtlinge sind bei UNRWA, der UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge, registriert. Von den 26,4 Millionen Binnenvertriebenen unterstützt UNHCR rund 15,5 Millionen Menschen.

Der 'Global Trends'-Report ist UNHCRs wichtigster jährlicher Bericht zu Flucht und Vertreibung. Zusätzliche Information werden in den Statistical Yearbooks veröffentlicht, halbjährlich erscheinen zudem Statistiken zu den Asylanträgen in den Industrienationen.

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Montag, 4. Juni 2012

Dritter EU-Jahresbericht über Einwanderung und Asyl im Jahre 2011

Die Europäische Kommission veröffentlichte den Bericht über die Entwicklungen in den Bereichen Einwanderung und Asyl im Jahr 2011. Das Papier liegt auch in deutscher Sprache vor.

Im dritten Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (für 2011) werden die wesentlichen Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene zur Bewältigung der Herausforderungen in diesem Bereich herausgestellt. Insbesondere soll gewährleistet werden, dass

  • die Möglichkeiten für legale Migration und Mobilität auf die Bedürfnisse der EU ausgerichtet werden;
  • weiter an einer wirksamen Integration gearbeitet wird, um nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und kulturell vom Potenzial der Migranten zu profitieren;
  • der Migrationsdruck durch die wirksame Durchführung bestehender Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration verringert wird. Diese Maßnahmen umfassen den Dialog und die Kooperation mit Drittstaaten, die Solidarität mit besonders betroffenen Mitgliedstaaten sowie gut funktionierende Grenzkontrollen und Visaverfahren;
  • im Jahr 2012 ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem existiert, das Bedürftigen Schutz bieten soll. Nur über eine einheitliche Politik, die all diese Aspekte berücksichtigt, kann die EU in vollem Umfang von der Migration profitieren.

So sieht es aus: 

  1. In der EU halten sich etwa 20,2 Millionen Drittstaatsangehörige auf. Dies entspricht 4 % der gesamten EU-Bevölkerung (502,5 Millionen) und 9,4 % der geschätzten 214 Millionen Migranten weltweit.
  2. 2011 wurde etwa 343 000 Personen die Einreise in die EU verweigert, was gegenüber 2010 einen Rückgang um 13 % bedeutet. Im gleichen Jahr wurden rund 468 500 Personen aufgegriffen (weniger als 2010, als diese Zahl bei rund 505 000 lag). Rund 190 000 Drittstaatsangehörige (15 % weniger als 2010) wurden aus Mitgliedstaaten in ihr Land zurückgeführt.
  3. 2010 lag die durchschnittliche Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen zwischen 20 und 64 Jahren mit 58,5 % unter der Beschäftigungsquote der gleichaltrigen EU-Gesamtbevölkerung (68,6 %).
  4. 2011 wurden in den EU-Mitgliedstaaten über 302 000 Asylanträge gestellt, was im Vergleich zu 2010 einen erheblichen Anstieg um 16,2 % darstellt. Allerdings bleibt diese Zahl weit unter dem Spitzenwert von 425 000 Anträgen im Jahr 2001.
  5. 2011 wurden etwa 12,7 Millionen Schengen-Visa ausgestellt, mehrheitlich in der Russischen Föderation (40,7 %), gefolgt von der Ukraine (8,7 %), China (8,1 %) und der Türkei (4,7 %).
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Migration in der EU 2011: Dritter Jahresbericht

[Letzte Aktualisierung 4.6.12]

Samstag, 2. Juni 2012

Europäisches Parlament rügt Schweizer Diskriminierungen im Personenverkehr

Das Europäische Parlament fordert Schweiz im Rahmen einer nicht legislativen Entschließung zur Aufhebung der Ventilklausel für acht Mitgliedstaaten auf (24/05/2012). Kommission soll behördliche Behinderung österreichischer und deutscher Taxis an Schweizer Flughäfen prüfen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appellieren an die Schweizer Regierung, ihre "diskriminierende und widerrechtliche" Entscheidung zur Wiedereinführung von Quoten für Aufenthaltsgenehmigungen für polnische, lettische, litauische, estnische, slowenische, slowakische, tschechische und ungarische Staatsbürger zu widerrufen.

In der Sitzung des Parlaments vom 24. mai 2012 in Straßburg mit 430 Ja-Stimmen gegen 30-Nein-Stimmen bei 27 Enthaltungen angenommenen Entschließung bedauert das Parlament "zutiefst" die Wiedereinführung von Quoten, die entgegen dem 1999 getroffenen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz den freien Personenverkehr einschränken.

Die Maßnahme sei "diskriminierend und widerrechtlich", heben die Abgeordneten hervor, da sie EU-Bürger auf Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlicher Behandlung aussetze. Dafür fehle jegliche gesetzliche Voraussetzung in den bestehenden Verträgen zwischen der Schweiz und der EU.
Die Abgeordneten sind besorgt darüber, dass der Schweizer Bundesrat weitere einschränkende Maßnahmen ergreifen will, und meinen, dass die EU und die Schweiz ihre Zusammenarbeit verbessern müssten, um die Bewegungsfreiheit ihrer Bürger zu gewährleisten. Das Parlament fordert die Kommission auf, dieses Thema dringend zum Gegenstand von Gesprächen mit der Schweizer Regierung zu machen.

Behinderung der Vorarlberger Taxiunternehmen. Das Parlament äußert zudem seine Besorgnis über das Vorgehen der Schweizer Behörden, die deutschen und österreichischen Taxis untersagen, Passagiere von Schweizer Flughäfen abzuholen. Die Parlamentarier äußern in dieser nicht legislativen Entschließung auch ihre Bedenken gegen die Situation an Schweizer Flughäfen. Wegen ablehnender Bescheide Schweizer Behörden dürfen dort deutsche und österreichische Taxis keine Passagiere aufnehmen. Deshalb fordert das Parlament die Europäische Kommission auf, die Verträglichkeit dieser Entscheidung mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr zu prüfen.

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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2012 zu Schweizer Quoten bei der Anzahl der Aufenthaltsgenehmigungen, die Staatsangehörigen von Polen, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn erteilt werden (2012/2661(RSP)
[Letzte Aktualisierung 2.6.12]

Dienstag, 1. Mai 2012

Faire Strafverfahren: Belehrungspflicht wird EU-Recht

„Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden“. Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben jetzt auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. 

Nach der „Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren“ müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden. Diese Maßnahme wird gewährleisten, dass in EU-Ländern jede Person, die festgenommen wird oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergeht, eine Rechtsbelehrung, die so genannte Erklärung der Rechte, erhält, in der ihre grundlegenden Rechte in Strafverfahren aufgelistet sind.

Wenn die neue Richtlinie in zwei Jahren Kraft tritt (~ Mai 2014), wird sie in den 27 EU-Mitgliedstaaten jährlich auf schätzungsweise 8 Millionen Strafverfahren anzuwenden sein. Gegenwärtig gibt es dieses Recht auf Belehrung nur in rund einem Drittel der Mitgliedstaaten.

Die neue Richtlinie wird gewährleisten, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte Verdächtige über ihre Rechte belehren. Nach einer Festnahme werden die Behörden diese Belehrung schriftlich mit einer Erklärung der Rechte erteilen, die in einfacher und leicht verständlicher Sprache abgefasst ist. Sie wird dem festgenommenen Verdächtigen in jedem Fall – ob er darum ersucht oder nicht – ausgehändigt und bei Bedarf übersetzt. Die Wahl des genauen Wortlauts der Erklärung der Rechte steht den EU-Staaten zwar frei, der Kommissionsvorschlag enthält jedoch ein Muster in 22 EU-Sprachen (siehe Anhang). Dies wird EU-weit für Kohärenz sorgen und die Kosten für Übersetzungen einschränken.

Die Erklärung der Rechte wird praktische Einzelheiten zu den Rechten von Festgenommenen oder Inhaftierten enthalten, und zwar zu ihrem Recht,
  • die Aussage zu verweigern,
  • einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen,
  • über den Tatvorwurf belehrt zu werden,
  • Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in einer beliebigen Sprache in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Verfahrenssprache nicht verstehen,
  • nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden,
  • Andere von ihrer Festnahme oder Inhaftierung in Kenntnis zu setzen.
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EUROPA: Rechte von verdächtigten und angeklagten Personen
1.5.12/

Mittwoch, 4. April 2012

Amnesty International: Mindeststandards bei Abschiebeflügen

Sehr konkrete Schweizer Vorschläge die auch anderswo beachtet werden sollten. 

Nachdem bekannt wurde, dass die Schweizer Ausschaffungsflüge ab 2012 von der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter NKVF beobachtet werden, hat nun die Schweizer Sektion von Amnesty International eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht, welche die Mindeststandards für zwangsweise Ausschaffungen ergänzen sollen.

Die Empfehlungen sind eine Reaktion auf den Abschlussbericht des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes zur Pilotphase in Sachen Ausschaffungs-Monitoring sowie auf weitere Erfahrungs-Berichte.

Die Empfehlungen von Amnesty International sind sehr konkret gehalten. Sie betreffen folgende heiklen Themen:
Mangelnde Vorbereitung der Rückzuführenden
Mängel bei der Übergabe der medizinischen Daten der Rückzuführenden.
Unterschiedliche Handhabung des Verhältnismässigkeitsprinzips durch die einzelnen Polizeikorps
Verabreichung von Beruhigungsmitteln durch die begleitenden Ärztinnen und Ärzte
Toilettengang im Flugzeug
Rückführung von psychisch kranken Personen
Rückführung von Familien
Kontaktnahme der Beobachtenden mit den Rückzuführenden
humanrights.ch / MERS begrüsst diese Stellungnahme. Wir gehen davon aus, dass die NKVF diese Empfehlungen sehr ernst nehmen wird.

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Ausschaffungsvollzug. Empfehlungen von Amnesty International aufgrund des Tätigkeitsberichts «Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring». März 2012. (pdf, 5 S.)

Samstag, 31. März 2012

Anfüttern in Brüssel: Das große Fressen

Der Lobby-Ticker von H.P.Martin: Chronik täglicher Verführungsversuche

Angebote zu Gratis-Luxusreisen, Galadiners, Autotests und Gruselwandern - fast täglich wollen Lobbyisten den unabhängigen EU-Abgeordneten H.P. Martin verführen. Binnen einer Woche überschreiten die Geschenkeinladungen bisweilen den Wert von 10.000 Euro. Gleichzeitig wird gezielt Druck gemacht, bestimmte Änderungsanträge zu EU-Richtlinien einzubringen oder zu unterstützen. Seit April 2011 werden auf dieser Internetseite alle Lobby-Kontakte aktuell veröffentlicht.

Link ➨  Lobby-Register von H.P.Martin
/6.6.11/15.7.11/31.3.12/