Posts mit dem Label Politikfeld 30: Unternehmen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Politikfeld 30: Unternehmen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 18. April 2014

Unternehmerisch tätig im Bodenseeraum: A, CH,D, FL

Was tun und beachten, wenn ich als Unternehmen in der Bodenseeregion tätig sein möchte? 

Der Ratgeber „Unternehmen ohne Grenzen 2010 – Aufträge abwickeln in der Bodenseeregion“ gibt ausführliche Auskünfte – von A wie Angebot bis Z wie Zoll. Das von der Wirtschaftskammer Vorarlberg im Rahmen der Grenzpartnerschaft Eures Bodensee herausgegebene Nachschlagewerk ist in der vierten aktualisierten Auflage erschienen und auch online recherchierbar als auch als PDF downloadbar.

Vier Länder im Vergleich. Kompakt und übersichtlich wird mit der Broschüre gerade kleinen und mittleren Unternehmen viel Recherche-Arbeit erspart und Rüstzeug für grenzübergreifende Aufträge zur Hand gegeben. Dieses wird auch intensiv genutzt, wie die Erfahrungen zeigen. „Gefragt sind vor allem Infos zur Schweiz und hier besonders zu den Steuerabgaben, der Einfuhrumsatzsteuer und zum Zoll“, erklärt Verfasserin Dipl-Verw. Wiss. Ute Denninger von EURES Bodensee.

Das Nachschlagewerk gibt einen Überblick der jeweiligen Anforderungen in der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein und Österreich. Dabei wird für jedes der Eures-Bodensee-Mitgliederländer auf die Themen
  • Meldepflicht,
  • Gewerbliche Bedingungen,
  • Entsendung,
  • Allgemeines zum Handel, Angebotsgestaltung und Vertragsabschluss
  • Dienstleistungserbringung
  • Warentransport
näher eingegangen.

Dazu kommen praktische Tipps sowie aktuelle Links und Adressen, an die sich Interessierte für weitere Auskünfte jederzeit wenden können.

MORE ...  

Dienstag, 1. Mai 2012

Faire Strafverfahren: Belehrungspflicht wird EU-Recht

„Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden“. Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben jetzt auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. 

Nach der „Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren“ müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden. Diese Maßnahme wird gewährleisten, dass in EU-Ländern jede Person, die festgenommen wird oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergeht, eine Rechtsbelehrung, die so genannte Erklärung der Rechte, erhält, in der ihre grundlegenden Rechte in Strafverfahren aufgelistet sind.

Wenn die neue Richtlinie in zwei Jahren Kraft tritt (~ Mai 2014), wird sie in den 27 EU-Mitgliedstaaten jährlich auf schätzungsweise 8 Millionen Strafverfahren anzuwenden sein. Gegenwärtig gibt es dieses Recht auf Belehrung nur in rund einem Drittel der Mitgliedstaaten.

Die neue Richtlinie wird gewährleisten, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte Verdächtige über ihre Rechte belehren. Nach einer Festnahme werden die Behörden diese Belehrung schriftlich mit einer Erklärung der Rechte erteilen, die in einfacher und leicht verständlicher Sprache abgefasst ist. Sie wird dem festgenommenen Verdächtigen in jedem Fall – ob er darum ersucht oder nicht – ausgehändigt und bei Bedarf übersetzt. Die Wahl des genauen Wortlauts der Erklärung der Rechte steht den EU-Staaten zwar frei, der Kommissionsvorschlag enthält jedoch ein Muster in 22 EU-Sprachen (siehe Anhang). Dies wird EU-weit für Kohärenz sorgen und die Kosten für Übersetzungen einschränken.

Die Erklärung der Rechte wird praktische Einzelheiten zu den Rechten von Festgenommenen oder Inhaftierten enthalten, und zwar zu ihrem Recht,
  • die Aussage zu verweigern,
  • einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen,
  • über den Tatvorwurf belehrt zu werden,
  • Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in einer beliebigen Sprache in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Verfahrenssprache nicht verstehen,
  • nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden,
  • Andere von ihrer Festnahme oder Inhaftierung in Kenntnis zu setzen.
MORE ...
EUROPA: Rechte von verdächtigten und angeklagten Personen
1.5.12/

Freitag, 23. März 2012

Europa: Große Unterschiede bei den Preisen

Im Jahr 2010 unterschieden sich die Preisniveaus für Verbrauchsgüter und Dienstleistunge deutlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten.   

Österreich. Österreich im oberen Drittel. Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Preisniveau für vergleichbare Güter und Dienstleistungen des privaten Konsums innerhalb der EU bis zum 3-fachen auseinander. Dies zeigen jüngste Berechnungen von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, das gemeinsam mit den statistischen Ämtern der Mitgliedsstaaten (sowie anderer europäischer Länder) umfangreiche Verbraucherpreiserhebungen durchführte.

Das höchste Preisniveau erzielte dabei Dänemark (143 Prozent des EU27-Durchschnittes, EU27 = 100), gefolgt von Finnland (123), Schweden und Luxemburg (beide 120). Österreich liegt mit einem Niveau von 107 an 8. Stelle und somit im oberen Drittel der 27 EU-Mitgliedstaaten, knapp vor den Niederlanden (106) bzw. Deutschland und Italien (jeweils 104). Die niedrigsten Preisniveaus wurden für Bulgarien (51), Rumänien (62), Litauen (67) und Polen (69) gemeldet.

Werden in dem Vergleich auch Nicht-EU-Länder mitberücksichtigt, erhöht sich die Spannbreite der Preisniveaus nochmals: Die Schweiz als Preisspitzenreiter (148) liegt um fast das 3,5-fache über dem Wert von Mazedonien.

Teuer: Nahrungsmittel und Haushaltsenergie. Neben den gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte wurden auch die Preisniveaus für insgesamt 12 Hauptgruppen berechnet. Dabei kommen die österreichischen Preise für "Lebensmittel und antialkoholische Getränke" auf einem relativ hohen Niveau von 115 (EU27=100) zu liegen, gefolgt von den Preisen für Haushaltsenergie (110). Die relativ günstigsten Preise im europäischen Vergleich weist Österreich bei "Haushaltsgeräten" und "Kommunikation" (beide 96) auf, sowie im Bereich "Alkoholische Getränke und Tabakwaren" (92 Prozent des EU27-Durchschnitts). Letztere Warengruppe ist vor allem durch die unterschiedliche Steuergesetzgebung in den einzelnen Ländern geprägt.

Günstig: Bekleidung, Möbeln und Haushaltselektronik. Bei den Ausgabengruppen Bekleidung, Möbel und Haushaltselektronik reduzieren sich die Preisniveauunterschiede zwischen dem billigsten und dem teuersten EU-Land auf das 1,7-fache: Bulgarien meldete die geringsten Preise für "Bekleidung" mit 75 Prozent des EU27-Durchschnitts und Schweden die mit Abstand teuersten (126). Österreich liegt hier bei einem Wert von 103. Ein ähnliches Bild zeigen die Preisvergleiche bei Möbeln (Malta: 118, Rumänien: 61) und im Bereich "Haushaltselektronik" mit Werten von 89 in Bulgarien bis 115 in Schweden. Österreich rangiert hier knapp über dem Durchschnitt bei einem Wert von 102 (siehe Tabelle).

Harmonisierter Warenkorb. Die Preisniveauunterschiede kommen nicht durch Qualitätsdifferenzen zustande. Ein einheitlich definierter europäischer Warenkorb und ein spezielles Vergleichskonzept (auf Produktebene direkter Vergleich zwischen Ländern nur bei Vorliegen identischer Produktmerkmale) garantiert, dass der Einfluss von Qualitätsunterschieden nicht in die Berechnung eingeht.

MORE ...

5.7.11/23.3.12/