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Sonntag, 31. März 2013

EU-Projekt: Böden in Städten nachhaltig managen

In Österreich werden täglich ca. 10 ha Boden für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht.

In insgesamt sieben EU-Mitgliedstaaten wurde seit Oktober 2008 an Strategien und Instrumenten für nachhaltiges Boden- und Flächenmanagement in der Stadtplanung gearbeitet. Beim nationalen Abschluss-Workshop in Linz wurden die Ergebnisse aus dem Projekt URBAN SMS (Urban Soil Management Strategy) vorgestellt. Einig waren sich die elf Projektpartner, dass die Zusammenarbeit zwischen den EntscheidungsträgerInnen in Politik, Verwaltung und unterschiedlichen InteressensvertreterInnen notwendig ist, um nachhaltiges Bodenmanagement in der Stadtentwicklung umzusetzen. Durch die internationale Partnerschaft im Projekt konnten gemeinsam überzeugende Arbeitshilfen erarbeitet werden, die bereits in unterschiedlichen Pilotregionen praktisch angewendet wurden.

Urbanes Flächenmanagement. In Österreich werden täglich ca. 10 ha Boden für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht, EU-weit wird der tägliche Flächenverbrauch dafür auf mind. 275 ha geschätzt. Zumeist werden landwirtschaftliche Böden in Bauland umgewandelt, vor allem hochwertige Böden rund um Siedlungen. Insbesondere für die verstädterten Gebiete Europas ist nachhaltiges Boden- und Flächenmanagement eine große Herausforderung. Dies war auch eindeutiger Tenor der Stakeholder-Workshops im Rahmen von URBAN SMS in Laibach, Wien, Mailand, Breslau, Prag und Bratislava. ExpertInnen aus den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung, Stadtentwicklung sowie Umweltschutzorganisationen und Forschungseinrichtungen trafen zusammen, um urbanes Bodenmanagement zu diskutieren.

Bodenverlust. Die Verknappung offener Flächen im Zuge der Urbanisierung führt zum Verlust der Artenvielfalt urbaner Ökosysteme und hat großen Einfluss auf viele Aspekte der Stadtumwelt, wie Luftqualität, städtisches Mikroklima, Hochwässer und Landschaftsbild. Gleichermaßen wurde erkannt: Eine Weiterführung des aktuellen Flächenmanagements in Großstädten auf Basis derzeit gültiger Bestimmungen bedeutet eine zunehmende Verschlechterung bzw. führt zu einem Verlust der verschiedenen Funktionen des Bodens. In den Stakeholder-Workshops wurde erste Überzeugungsarbeit in Sachen Ressourcenschutz bei den unterschiedlichen AkteurInnen geleistet.

Als wichtiges Ergebnis von URBAN SMS stehen für unterschiedliche Bedingungen in Mitteleuropa übertragbare Strategien für die Bewirtschaftung urbaner Bodenressourcen bereit. Für die Umsetzung der Strategien in der Planungspraxis wurden sieben Instrumente zu Bewertung und Management von Böden entwickelt.

Die Praxistauglichkeit der Arbeitshilfen zur Verbesserung des Bodenschutzes wurde in Pilotanwendungen in den unterschiedlichen Partnerstädten getestet: Um die Ressource Boden in der Stadtplanung zu berücksichtigen, wurden u. a. Leitfäden für die Integration in die Umweltverträglichkeitsprüfung oder in die Strategische Umweltprüfung ausgearbeitet. Und es liegen Empfehlungen vor, wie Brachflächen wiedergenutzt und welche Kompensationsmaßnahmen getroffen werden können. Die Funktionalität der Böden kann zukünftig relativ einfach mittels EDV-Anwendung bewertet werden. Als wichtige Planungsgrundlage erleichtert dies StadtplanerInnen, die Bodenqualität zu berücksichtigen.  Für die unterschiedlichen AkteurInnen stehen als Ergebnis des Projekts Informationsmaterialien über Bodenfunktionen und nachhaltige Bodennutzung zur Verfügung.

Nachhaltiges Bodenmanagement in der Stadtplanung stand im Mittelpunkt des internationalen Projektes „Urban Soil Management Strategy“ (URBAN SMS). Dieses Projekt wurde im Rahmen des „CENTRAL EUROPE-Programmes“ vom ERDF/EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) kofinanziert. Laufzeit des Projekts: Oktober 2008 – März 2012. Projektpartner im Projekt URBAN SMS waren: Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart, Regierungspräsidium Stuttgart (DE); Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22, Umweltbundesamt (A); Stadt Mailand, Universität Turin (IT); Stadt Celje, Agrarwissenschaftliches Institut Slowenien (SL); Institut für Bodenwissenschaften und Pflanzenkunde, Puławy (PL); Tschechische Universität für Biowissenschaften, Prag (CZ); Institut für Bodenkunde und Umweltschutz, Bratislava (SK).

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UNESCO-Weltwasserbericht 2012: Warnung vor Wasserkrise

Die weltweit steigende Nachfrage nach Wasser und die ungleiche Verteilung von Wasser können sich zu einer ernsthaften Krise ausweiten. 

Das geht aus dem vierten UNESCO-Weltwasserbericht hervor, der heute auf dem Weltwasserforum in Marseille vorgestellt wird. Bevölkerungswachstum und neue Konsummuster lassen den Wasserverbrauch ansteigen. Gleichzeitig verschärfen Klimawandel, Verschmutzung und Übernutzung den Mangel an sauberem Trinkwasser in vielen Regionen. Zudem konkurrieren Landwirtschaft, Industrie und Energieversorger stärker um die Ressource Wasser. Der Bericht fordert angesichts dieser Situation dringend eine bessere internationale Zusammenarbeit.

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Dienstag, 30. Oktober 2012

Durch die EU und in der Union geschützte Pflanzen

Bildquelle: Wikimedia
Europäische Union. Die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder  FFH-Richtlinie, regelt mit ihren Anhängen ein breites Feld des Naturschutzes der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten (NATURA 2000) vor. Mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung von den Mitgliedsstaaten geschützt werden.

Europarat. Bereits 1979 wurde durch die Berner Konvention des Europarates das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" ins Leben gerufen.

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Mittwoch, 19. September 2012

{News-Scanner} EU-Agrarsubventionen töten Menschen

Die EU pumpt Milliarden in die Landwirtschaft, vor allem in Großbetriebe.

Dagegen demonstriert die Initiative "The Good Food March" in Brüssel. Ein Umdenken könnte auch Kleinbauern in Afrika das Leben retten, sagt Jean Ziegler, der ehemalige UN-Berichterstatter für das Recht auf Nahrung, im tagesschau.de-Interview.

Jean Ziegler.  Ziegler lehrte bis 2002 Soziologie an der Universität Genf und als ständiger Gastprofessor an der Sorbonne/Paris. Er war von 2000 bis 2008 der erste UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung. Heute ist er Vizepräsident des beratenden Ausschusses des UN-Menschenrechtsrats. Sein jüngstes Buch hat den Titel "Wir lassen sie verhungern - Die Massenvernichtung in der Dritten Welt".

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Sonntag, 9. September 2012

FAO fordert sinnvollen Umgang mit dem wertvollen Gut "Lebensmittel"

Die Studie FAO (2011): Global Food Losses and Food Waste zeigt noch einmal auf, wie verschwenderisch mit Lebensmittel umgegangen wird. 

Ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmitteln wird nach UNO-Angaben von der Produktion bis hin zum Konsumenten vergeudet. Das sind nach neuestem Bericht der UNO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) jährlich 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel, die nicht ihren eigentlichen Zweck erfüllen - nämlich die Weltbevölkerung zu ernähren. Zeitgleich hungern laut FAO 925 Millionen Menschen.

Welthungerindex 2010. An dem Welthungerindex 2010 so zeigt sich aller Anstrengungen zum Trotz: Immer noch leiden rund eine Milliarde Menschen auf unserem Planeten Hunger, alle 15 Sekunden stirbt ein Kind an den Folgen von Mangel- und Unterernährung. Und angesichts einer rasant wachsenden Weltbevölkerung, Klimawandel, Umweltzerstörung sowie künftiger Konflikte um Rohstoffe dürfte sich die Situation in den kommenden Jahrzehnten eher verschlimmern.

Die Welternährungsorganisation FAO. Das ist die 1945 gegründete Food and Agriculture Organisation of the United Nations, auf deutsch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. Ihr erklärtes Ziel ist es, den Hunger auf der Welt zu bekämpfen – als Forum für Politiker, als Informations- und Wissensnetzwerk, als beratende Institution sowie durch zahlreiche konkrete Projekte. Sitz der 192 Mitgliedstaaten (2009) zählenden Organisation ist Rom.

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12.10.11 [Letzte Aktualisierung  10.9.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Samstag, 21. Juli 2012

Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz-EU

Seit Herbst 2008 verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein Abkommen in den Bereichen: Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit. Bislang wurden drei umfassende Verhandlungsrunden durchgeführt. Derzeit sind die Verhandlungen nicht zuletzt aufgrund offener institutioneller Fragen ins Stocken geraten. Die technischen Gespräche werden jedoch weitergeführt
Der Bundesrat (= Schweizer Regierung) erhofft sich dadurch tiefere Lebensmittelpreise für die Schweizer Konsumenten und einen besseren Zugang seiner Bauern zum EU-Markt. Der Schweizer Tierschutz STS kommt hingegen zum Schluss, dass unter dem Fokus des Tierwohls ein Freihandelsabkommen Schweiz–EU sehr skeptisch zu beurteilen ist.
"Ist dieses Freihandelsabkommen ein Vehikel für das von der Mehrheit der Konsumenten und Steuerzahler gewünschte "Freilandhaltungsland" Schweiz? Oder leistet es am Ende ungewollt Massentierhaltungen, Qualtransporten und einem Abbau bei Tier-, Umwelt- und Naturschutz Vorschub?" fragt der Schweizer Tierschutz STS. Um die Konsequenzen eines solchen Abkommens auf das Tierwohl abschätzen zu können, hat der Schweizer Tierschutz STS (Seit 1861 bestehende Tierschutzorganisation mit insgesamt 70 Sektionen in allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.) die Tierschutzgesetzgebungen und die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen in der Schweiz und in der EU verglichen.

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1. Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU, PDF
2. Dossier der Schweiz über den Stand der Verhandlungen in denBereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit undöffentliche Gesundheit
3. Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und dasFürstentum Liechtenstein: Der Tierschutz in der EU
[Letzte Aktualisierung 21.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



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Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU - Inhalt
Landwirtschaft heute – eine Standortbestimmung 3
Immer billigere Lebensmittel – Nutztiere zahlen die Zeche 6
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Tierschutzvorschriften der Schweiz
und der EU 7
Vergleich der Haltungsformen 8
«Label sei Dank» 9
Bäuerliche Tierhaltung oder Massentierhaltung 10
Tiertransporte: Rückwärtsgang 11
Gesetze müssen auch umgesetzt werden 14
Die STS-Position 16
Glossar und Links 20

Donnerstag, 7. Juni 2012

Nachlässiger EU-Tierschutz: EU-Staaten mit Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten über ein Jahrzent säumig

Bildquelle: Wikimedia 
Die Europäische Kommission hat endlich die die Mitgliedstaaten "noch nachdrücklicher aufgefordert", die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. eigentlich hätten sie seit über ein Dezenium Zeit gehabt, das Problem Tierfreundlicher zu lösen.

Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Österreich auch kein Vorbild. Die Mitgliedstaaten stehen an vorderster Front bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates und hatten seit 2001 Zeit, dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe diese Vorschriften anwenden. Drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Schweden und Luxemburg) haben bereits mitgeteilt, dass sie das bevorstehende Verbot bereits einhalten. Nach Angaben der Mitgliedstaaten dürften aber nur 16 von ihnen dem Verbot bis zu seinem Inkrafttreten nachgekommen sein, darunter (hoffentlich endlich) auch Österreich.

Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte: „Die europäischen Verbraucher haben hohe Erwartungen an die Qualität ihrer Lebensmittel, und die Landwirte stellen hohe Ansprüche an fairen Wettbewerb. Dies gegen die wirtschaftlichen Probleme abzuwägen, vor denen unsere Landwirtschaft steht, ist eine große Herausforderung. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, die Bestimmungen dieser Richtlinie umzusetzen, und die Kommission wird die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen und gegen diejenigen Mitgliedstaaten vorgehen, die die Vorschriften über die Unterbringung von Sauen nicht einhalten.“

Worum geht es? Das Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten ist eine Reaktion auf Forderungen, insbesondere von Seiten der EU-Verbraucher, die Lebensmittelqualität und die artgerechte Tierhaltung in der EU zu verbessern. Es stellt einen wichtigen Etappensieg für den Tierschutz dar und wurde gemeinsam von den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse beschlossen, denen zufolge das Wohl der Sauen nachweislich erheblich beeinträchtigt wird, wenn sie in Einzelbuchten gehalten werden. Weitere Vorteile des neuen Haltungssystems bestehen darin, dass es die Überlebensrate neugeborener Ferkel ebenso wie die Sauenproduktivität deutlich erhöht.

Das Verbot stellt nicht nur sicher, dass die in der EU erzeugten Lebensmittel von hoher Qualität sind, was der Gesundheit der Verbraucher zugute kommt, sondern auch, dass ein höheres Maß an Tierschutz erreicht wird. Als das Verbot der Einzelbuchten für Sauen erlassen wurde, erhielt die Branche ausreichend Zeit, um ihre Praxis anzupassen und die Investitionskosten auf einen langen Zeitraum zu verteilen.

Die Kommission hat im letzten Jahr mehrfach auf den bevorstehenden Ablauf der Umsetzungsfrist hingewiesen, als deutlich wurde, dass viele Mitgliedstaaten den Vorschriften noch nicht nachkamen.

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Tierschutz: EU-Kommission verstärkt Druck auf Mitgliedstaaten zur Einführung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten

Donnerstag, 17. Mai 2012

EU-Verordnung: "Ökologischer Landbau"

Die Verordnung Ökologischer Landbau enthält EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert einen Mindeststandard der ökologischen Erzeugung, beschränkt unter anderem den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutzund Futtermitteln sowie von Verarbeitungs-Zutaten, verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und regelt ausführlich Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln.

Die Broschüre erläutert (nur) die wichtigsten Grundregeln der Verordnung (EG) Nr 834/2007 (und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen) über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Sie entbindet kein Unternehmen, das Erzeugnisse aus ökologischem Landbau kennzeichnet, vom sorgfältigen Beachten aller gesetzlichen Vorschriften zum ökologischen Landbau.


Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Dezember 2009 ist aus der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die "Europäische Union" (EU) geworden Das Gemeinschaftsrecht ist daher Unionsrecht geworden Deswegen spricht man heute von der EU-Verordnung Ökologischer Landbau Da die meisten in dieser Broschüre erläuterten Verordnungen vor dem Dezember 2009 erlassen wurden, werden sie im Text jedoch noch korrekt als EG-Verordnungen bezeichnet.

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Inhaltsverzeichnis (Stand Januar 2011) 

Vorwort 8
Das Wichtigste in Kürze
Einführung, Kennzeichnung  10
Kontrolle, Importe  10
Ökologischer Pflanzenbau  11
Ökologische Tierhaltung  11
Verarbeitung  13
EU-Bio-Logo  14
Übergangsregelungen 14
1 Einführung (Manon Haccius und Hanspeter Schmidt)
Die Grundsätze der EU-Bio-Verordnung 16
Gesetzliche Definition von "Bio" seit 1991  16
Totalrevision 2007  16
Nicht mehr "EG", sondern "EU"  16
"Bio" mit Öko-Kontrolle 16
Schon 1991 Pflicht zur Öko-Kontrolle 16
Lücken im Anwendungsbereich 17
Entstehungsgeschichte der Verordnung 17
"Zick-Zack-Lesen"  17
Nicht geregelte Produkte 18
Der Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnungen  18
Der Gang der Prüfung 18
Die besondere Strenge des Biorechts19
Das Prinzip der Positivlisten 19
Die Bedeutung der "Ziele" und "Grundsätze"    20
Was sind sichere Hinweise auf Bio-Produkte? 20
Kontrollstellencode  21
Herkunftskennzeichnung "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"   21
EU-Bio-Logo darf auch alleine stehen 21
Logo für Nicht-EU-Erzeugnisse fakultativ 21
Hier ist das Logo verboten  22
Entscheidend ist der Eindruck der Käufer 22
Einige Fragen und Antworten zur Selbstkontrolle   23
Nachfragen und Beschwerden  24
2 Kennzeichnung und Kontrolle (Jochen Neuendorff)
Kennzeichnung   26
Das neue EU-Bio-Logo  26
Umstellungsware   27
Unverarbeitete landwirtschaftliche Bio-Ware 28
Verarbeitete Öko-Lebensmittel 28
Verkehrsbezeichnung   28
Zutatenliste   29
Hauptzutat aus der Jagd oder Fischerei 29
Außer-Haus-Verpflegung   29
Futtermittel   30
Kontrollsystem   30
Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben  32
Kontrolle in Verarbeitungsunternehmen 36
Kontrolle bei Futtermittelherstellern 39
Kontrolle in Handelsunternehmen 40
3 Ökologischer Pflanzenbau (Eckhard Reiners)
Allgemeine Voraussetzungen 42
Umstellung  44
Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenernährung    46
Düngemittel und Bodenverbesserer 47
Pflanzenschutz   48
Pflanzenschutzmittel   49
Besondere Bereiche der Öko-Erzeugung  48
Wildsammlung   48
Pilzerzeugung  49
Meeresalgen   49
4 Ökologische Tierhaltung (Ulrich Schumacher)
Allgemeine Grundregeln   50
Umstellung   50
Herkunft der Tiere . 53
Fütterung, Futtermittel und Futtermittelherstellung 55
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung 58
Unterbringung der Nutztiere 60
Haltungspraktiken/Umgang mit Tieren 66
Tierbesatz und Dünger   68
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse 68
Kontrollvorschriften Tierhaltung 69
5 Ökologische Aquakultur (Sebastian Winkel)
Allgemeine Grundregeln   71
Herkunft der Fische, Reproduktion  71
Fütterung   73
Haltung, Umgang mit Tieren   74
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung    76
Umstellung  77
Spezielle Hinweise zu den Kontrollvorschriften Aquakultur    77
6 Herstellung verarbeiteter Lebensmittel (Reinhard Langerbein)
Umfang und Struktur der Verarbeitung 80
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 81
Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln 82
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel    84
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer Hefe    89
Kriterien für bestimmte Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung  90
Nicht geregelte Verarbeitungsbereiche 91
7 Einfuhren aus Drittländern (Jochen Neuendorff)
Kontrollen im Einfuhr- bzw Importunternehmen  92
Dokumentationspflichten im Einfuhr- bzw Importunternehmen    93
Praktische Abwicklung der Importe von Öko-Produkten aus Drittländern   94
Drittlandsregelung  94
Drittlandsliste   95
Ermächtigung zur Vermarktung 96
Gleichwertigkeit   96
Inspektionen in Nicht-EU-Ländern 96
Autoren   98
Literatur   99
Adressen  100
Internetadressen   101
Kontrollstellen  102
Überwachungsbehörden 104
Verordnungstexte
Verordnung (EG) Nr 834/2007: "Basis-Verordnung"  105
Verordnung (EG) Nr 889/2008: "Durchführungs-Verordnung"    130
Verordnung (EG) Nr 1235/2008: "Einfuhr-Verordnung"    217
Verordnung (EG) Nr 1254/2008: "Verordnung zu Hefe, Umstellungsfuttermitteln,
Färben von Eiern"   245
Verordnung (EG) Nr 710/2009: "Aquakultur-Verordnung"   249
"Öko-Landbaugesetz (ÖLG)" 269
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr 889/2008 279
Verordnung (EU) Nr 271/2010: "EU-Bio-Logo-Verordnung" 281
Verordnung (EU) Nr 471/2010: "Verordnung zur Änderung Verzeichnis Drittländer"  285
Impressum   289

Freitag, 6. April 2012

Welthunger-Index 2011

Das Ausmaß des weltweiten Hungers ist noch immer "ernst" - auch im Jahr 2011 geben die Berechnungen des Welthunger-Index keinerlei Grund zur Entwarnung. 

Es sind vor allem die hohen und stark schwankenden Preise für Nahrungsmittel, die für arme Menschen immer weniger und immer schlechtere Nahrung bedeuten. Die höchsten Werte und damit den größten Hunger erleiden die Menschen in Südasien und Afrika südlich der Sahara. In 26 Ländern muss die Hungersituation als sehr ernst oder sogar gravierend bezeichnet werden. Der WHI ist zwar weltweit seit 1990 von 19,7 auf 14,6 gesunken, insgesamt also 26 Prozent. Dennoch bleibt der weltweite WHI-Wert auf einem Niveau, das als ernst eingestuft wird.

Trotz eines Rückgangs um 25  Prozent  weist die Region Südasien nach wie vor den höchsten WHI-Wert auf. Auch in Afrika südlich der Sahara ist die Hungersituation immer noch besorgniserregend, obwohl der WHI-Wert seit 1990 um 18  Prozent  gesunkenen ist. Besonders gravierend ist die Situation in der Demokratischen Republik Kongo, dort ist der WHI um 63  Prozent  gestiegen. Im Nahen Osten und Nordafrika fiel der WHI-Wert um 39  Prozent. Am größten war der Fortschritt in Südostasien sowie in Lateinamerika/Karibik mit einem Rückgang von je 44  Prozent.

Preise. Als drei wesentliche Ursachen des starken Preisanstieges für Nahrungsmittel sieht der Bericht die zunehmende Verwendung von Biokraftstoffen und Beimischquoten, in extremen Wetterereignissen, Spekulationen undWarentermingeschäfte mit Agrargütern, ...

Der Welthunger-Index (Abkürzung WHI) ist ein jährlich im Oktober erscheinender Bericht über den Welthunger auf globaler, kontinentaler und staatlicher Ebene. Im engeren Sinne ist der Welthunger-Index ein Zahlenwert, der sich aus den Anteilen von Unterernährten sowie von untergewichtigen und verstorbenen Kindern unter fünf Jahren zusammensetzt.

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Welthunger-Index 2011
Interaktive Karte: Welthunger-Index 2011
5.4.12/

Mittwoch, 21. September 2011

Agrareinkommen in Österreich und in der EU

Ein Factsheet der AK Wien untersucht die Agrareinkommen in Österreich und in der Europäischen Union. Die Verteilung der Einkommen und Vermögen in der Landwirtschaft werden darin analysiert.

Auffallendes Ergebnis der Studie sind die hohen Einkommensunterschiede zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben. Wichtig zu berücksichtigen ist auch, dass agrarische Betriebe im Durchschnitt nur die Hälfte ihres Einkommens aus der Landwirtschaft erzielen. Der Vergleich mit den Einkommen von ArbeitnehmerInnen zeigt überdies auf, dass Agrareinkommen stärker steigen als jene von unselbständig Beschäftigten.

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Agrareinkommen in Österreich und in der Europäischen Union - Factsheets zur Verteilung der Einkommen und Vermögen in der Landwirtschaft, pdf.

Inhaltsverzeichnis


FACTSHEET 1: EINKOMMENSZUSAMMENSETZUNG UND -ENTWICKLUNG ... 5
Die TOP-3 Fakten 5
Einkommen und Betriebstypen unterscheiden sich deutlich 5
Bauern mit höherem Einkommen bekommen auch höhere Subventionen   ... 7
Landwirtschaftliche Betriebe können nach den unterschiedlichsten Arten kategorisiert werden ... 8
Bergbauern und Biobauern ...10
Landwirte haben viele Einkommensquellen ... 10
Land- und forstwirtschaftliche Einkommen sind nur Teil der bäuerlichen Haushaltseinkommen ... 10
Deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Betriebstypen ... 11
Die verfügbaren landwirtschaftlichen Haushaltseinkommen liegen deutlich über dem österreichweiten Durchschnittseinkommen ... 12
Die Entwicklung der Agrareinkommen über die Zeit 13
Bäuerliche Einkommen schwanken, aber nicht für alle gleich ... 13
Landwirtschaftliche Pro Kopf Einkommen wachsen rascher als unselbstständige Einkommen ... 14


FACTSHEET 2: VERMÖGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBE ... 16
Die TOP-3 Fakten ... 16
Vermögenshöhe laut Grünem Bericht und OeNB ... 16
Im Durchschnitt mehr als 350.000 Euro Vermögen ... 16
Auch so genannte Kleinbauern haben mehr als 200.000 Euro Vermögen ... 16
Vermögensstudien der OeNB belegen ebenfalls die privilegierte Position der Landwirte ... 17
Auch Geldvermögen leicht überdurchschnittlich  ...  17
Mehr als drei Viertel davon ist Anlagevermögen ...  17
Hohe Eigenkapitalquote ... 17
Vermögensentwicklung ... 18
Vermögen wachsen laufend ... 18
Wer hat, dem wird gegeben ... 19


FACTSHEET 3: DIE LANDWIRTSCHAFT IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH ... 21
Die TOP-3 Fakten ... 21
Österreich ist kein Agrarland  ...  21
Ein Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung geht an die Landwirtschaft – Tendenz nach wie vor leicht fallend ... 21
Österreich hat einen vergleichsweise kleinen Agrarsektor gemessen an der Wirtschaftsleistung ... 22
Die Landwirtschaft in Europa ist sehr uneinheitlich ... 22
Die Produktivität der EU-Landwirtschaft weist eine hohe Streuung auf  ... 22
Niederlande, Belgien und Dänemark haben höchste Wertschöpfung  ... 23
Betriebseinkommen unterscheiden sich stark von Land zu Land ... 24
2008 erzielte Österreich im EU-Vergleich hohe Betriebseinkommen  ... 24
Deutliche Einkommensunterschiede innerhalb der Europäischen Union und im Zeitverlauf ... 25
Österreichs Bauern erhalten mehr Subventionen als die Bauern anderer Länder ... 25
Durchschnittsberechnungen verschleiern die Heterogenität innerhalb der Länder ... 26

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Einkommenssituation von „Viertel-Bauern“: Das durchschnittliche landwirtschaftliche pro Kopf Einkommen in Viertelgruppierung, 2008 und 2009 ... 6
Abbildung 2: Die Einkommenssituation von „Viertel-Bauern“ nach ausgewählten Betriebstypen, 2009 ... 6
Abbildung 3: Pro Kopf Einkommen aus der Bewirtschaftung: Höhere Subventionen bei höherem Einkommen, 2008 ... 7
Abbildung 4: Pro Kopf Einkommen aus der Bewirtschaftung: Höhere Subventionen bei höherem Einkommen, 2009 ... 7
Abbildung 5: Verschiedene Einteilungen landwirtschaftlicher Betriebe, 2009: Nach der Größe ... 8
Abbildung 6: Verschiedene Einteilungen landwirtschaftlicher Betriebe, 2009: Nach der Produktionsform ... 9
Abbildung 7: Verschiedene Einteilungen landwirtschaftlicher Betriebe, 2009: Nach dem Bundesland ... 9
Abbildung 8: Verschiedene Einteilungen landwirtschaftlicher Betriebe, 2009: Nach der Region ... 10
Abbildung 9: Höhe und Zusammensetzung der Einkommen von ausgewählten landwirtschaftlichen  Betrieben, 2009 ... 11
Abbildung 10: Landwirtschaftliche und Gesamteinkommen pro Betrieb, 2009  ...  12
Abbildung 11: Verfügbare Einkommen pro Unternehmen/Haushalt, 2008 ...  13
Abbildung 12: Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft (ohne Zu- und Nebenerwerb) im Zeitvergleich für ausgewählte Betriebstypen, 2004 bis 2009  ...  14
Abbildung 13: Zeitvergleich der Nettodurchschnittseinkommen: Einkommen der Vollerwerbsbauern deutlich höher als das Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen ...  15
Abbildung 14: Vermögen und Eigenkapital nach Betriebstypen, 2009 ...  18
Abbildung 15: Faktoreinkommen in der Landwirtschaft in Prozent des BIP  ...  22
Abbildung 16: Produktivität gemessen als Faktoreinkommen pro Betrieb, im Zeitvergleich ... 23
Abbildung 17: Landwirtschaftliche Betriebseinkommen im EU Vergleich ...  25
Abbildung 18: Anteil der Subventionen an den Erträgen in der Landwirtschaft  ... 26


Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Wachstum der Vermögen ausgewählter bäuerlicher buchführender Betriebstypen, 2004 
bis 2009 ...  19
Tabelle 2: Förderquoten und Vermögen, 2008 und 2009 ...  20
Tabelle 3: Die Struktur des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betriebs in ausgewählten EULändern; 2008 ...  245
25.6.11/20.9.11/

Montag, 25. Juli 2011

EU-Rechnungshof kritisiert Agrar-Betriebsprämie

Die Betriebsprämienregelung ist ein Kernelement der 2003 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ziel dieser Regelung ist es, die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe anzuhalten, besser auf die Marktnachfrage zu reagieren, und ihnen eine Einkommensstützung zu gewähren.

Gegenstand der Prüfung des Hofes war die Durchführung der Betriebsprämienregelung. 

Feststellungen. Den Feststellungen des Hofes zufolge war es aufgrund der Rechtsvorschriften möglich, dass Personen oder Einrichtungen, die keine oder nur eine marginale landwirtschaftliche Tätigkeit ausübten, in den Genuss von Betriebsprämienzahlungen kommen konnten.

Der EU-Rechnungshof empfiehlt, ...
... die derzeit geltenden Rechtsvorschriften dahin gehend abzuändern, dass die Betriebsprämie aktiven Betriebsinhabern zufließt. Ferner sollten die Betriebsprämien so berechnet werden, dass sie den Kosten ökologischer und anderer externer Effekte besser Rechnung tragen sowie auf den aktuellen Bewirtschaftungsbedingungen in den verschiedenen Regionen beruhen. Schließlich sollte eine ausgewogenere Verteilung der Betriebsprämienzahlungen auf die Betriebsinhaber angestrebt werden.

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