Posts mit dem Label Politikfeld 15: Informationstechnologie werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Politikfeld 15: Informationstechnologie werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 9. Dezember 2012

Schockierendes Verhalten des EU-Parlamentes

Der unabhängige EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin richtet in einer heute in Straßburg veröffentlichten Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen das EU-Parlament.

Der Vorarlberger Europaabgeordnete Dr. Hans-Peter Martin erhebt schwere Vorwürfe gegen das EU-Parlament - Verantwortliche behindern Ermittlungen gegen Ehrenhauser und Martin / Was wurde aus erweitertem Antrag auf Immunitätsaufhebung? / Auf 700.000 Euro an EU-Privilegien verzichtet / Rasche Aufklärung gefordert.

MORE ...
[Rätischer Bote] Widerlicher Parteilobbyismus im Europäischen Parlament: Demokratie- und europafeindliche Reaktion
10.12.12 [Letzte Aktualisierung  10.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus  verlinkt interessante Weblogs.

Freitag, 17. August 2012

Handbuch zur Unterstützung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen

Das deutsche Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm (ENSA) unterstützt mit einem neuem Handbuch zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit Schulen und Organisationen in ihrem Engagement, globale Zusammenhänge in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 

Hier sind Tipps, Anregungen, Beispiele aus der Praxis und weiterführende Links abrufbar, die auch auf andere Projekte anwendbar sind. Außerdem erfahren die Nutzer/-innen mehr über diskriminierungssensible Ansätze und die Bedeutung rassismuskritischer Öffentlichkeitsarbeit.

Entwicklungspolitische Themen lassen sich in der Öffentlichkeit oft nur schwer darstellen. Die Zusammenhänge sind meist komplex, die Bedeutung für unseren Alltag ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar und die Reproduktion von Stereotypen liegt häufig sehr nahe – und soll auf jeden Fall vermieden werden. Dennoch ist die Beschäftigung mit diesen Themen von großer Bedeutung.

Deshalb unterstützt ENSA Schulen und Organisationen in ihrem Engagement, globale Zusammenhänge, Fairen Handel, Gleichberechtigung und viele weitere Themen für Schülerinnen und Schüler ganz praktisch erfahrbar zu machen und die dabei gemachten Erfahrungen und Erlebnisse in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Hierzu findet man in dem 28seitigen Handbuch einige Tipps, Anregungen und Beispiele aus der Praxis.

MORE ... 
Handbuch zur Unterstützung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen (pdf, 28 Seiten, 1,24 MB)
17. 8.12   [Letzte Aktualisierung  17.8.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Lohnt sich ein Download? Ein Blick in das Handbuch:
EIN WORT VORAB 4
Öffentlichkeitsarbeit? Kommunikationsarbeit? Multiplikationsarbeit? Wozu? 4
Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit bei ENSA  5
Kommunikationsarbeit als Bildungsarbeit 5
Ihr seid Multiplikator_innen!  6
Wir unterstützen euch!6
Darstellung der ENSA-Förderung 7
Kommunikationsarbeit auf Augenhöhe  7
ENSA als Netzwerk und Plattform  8
Rassismen & Stereotypen begegnen 8

KOMMUNIKATION UND ZIELE   9
Die Stille-Projekt-Post  10
Die fünf „W-Fragen“  10
Einen Claim entwickeln  12
Eure Zielgruppen   13
Teamwork ist alles  14
Einen Fahrplan entwickeln 14

EIN KLEINER EXKURS – WELCHE MEDIEN EIGNEN SICH?  15
Die weite Welt im Internet   15
Bloggen: Tagebuch im Netz  16
Flyer, Broschüre und Co  17
Aktionen für Globales Lernen   18
Eine Aktion planen  19

TIPPS ZUR PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT  20
Sensible Öffentlichkeitsarbeit  21
Schöner Schreiben. 21
Umgang mit Fotos  21
Die Pressemitteilung  22
Presseeinladung, Pressekonferenz und Pressemappe  24
Vernetzung 25
Entscheidungsträger_innen ansprechen   26

WER WEISS WAS? – KONTAKTE UND MATERIALIEN 27

Mittwoch, 18. Juli 2012

Die Krise als Brüsseler Mutter von Open Access

Die Europäische Kommission schlägt im Zuge der Bekämpfung der Wirtschaftskrise Maßnahmen vor, die zur Verbesserung des Zugangs zu in Europa gewonnenen wissenschaftlichen Informationen führen soll. Ob da nicht noch die Lobbyisten ein Wörtchen "zu sagen" haben werden?

Jedenfalls soll, so die blumige Ankündigung, umfassenderer und rascherer Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln und Daten geförderter Forschung genutzt werden können: "So wird die Innovationskapazität der EU gestärkt, und die Bürger kommen rascher in den Genuss der Vorteile wissenschaftlicher Entdeckungen. Die jährlichen Forschungsinvestitionen in Höhe von 87 Mrd. EUR werden auf diese Weise für Europa rentabler."

In einem ersten Schritt wird die Kommission den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen als allgemeinen Grundsatz im Programm „Horizont 2020”, dem Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU für den Zeitraum 2014-2020, verankern. Ab 2014 müssen alle Artikel, die mit Hilfe der Förderung durch „Horizont 2020” zustande gekommen sind, zugänglich sein:

Sie werden entweder von den Veröffentlichern unmittelbar online zur Verfügung gestellt („goldener” freier Zugang), wobei die Veröffentlichungskosten gegebenenfalls von der Europäischen Kommission erstattet werden können, oder die Forscher stellen ihre Artikel spätestens sechs Monate nach der Veröffentlichung (zwölf Monate im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften) über ein frei zugängliches Archiv zur Verfügung („grüner” freier Zugang).

MORE ...

Dienstag, 10. Juli 2012

Intelligente Mess-Systeme: Verbraucherprofile der Energieversorger als Datenschutzleck

Bild via Wikimedia Commons
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) warnt: Verbraucherprofile werden weit mehr als den Energieverbrauch erfassen, wenn nicht angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Die Einführung intelligenter Messsysteme in ganz Europa mag zwar Nutzen bringen, wird aber auch die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind, ob sie spezielle medizinische Geräte oder ein Babyphon benutzen, wie sie ihre Freizeit verbringen, und so weiter.

Diese Muster können zwar nützlich sein, um den Energieverbrauch für Energiesparzwecke zu analysieren. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen ist das Potenzial für Data-Mining jedoch sehr bedeutsam. Muster und Profile können für viele Zwecke genutzt werden, Marketing, Werbung und Preisdiskriminierung durch Dritte eingeschlossen.

Im Lichte dieser Risiken begrüßt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) zwar die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedsstaaten Hilfestellung zu geben. Insbesondere begrüßt der EDSB den Plan, ein Muster für Datenschutzfolgenabschätzungen zu entwickeln und es der Artikel-29 Datenschutzgruppe zur Stellungnahme zu übermitteln. Gleichzeitig bedauert der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) jedoch, dass die Kommission in der Empfehlung* selbst keine genauere, umfassendere und praktischere Hilfestellung gegeben hat.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte empfiehlt unter anderem:
  • mehr Hilfestellung zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und den Wahlmöglichkeiten betroffener Personen, einschließlich der Regelmäßigkeit von Zählerständen; 
  • eine Verpflichtung zum Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien ("PETs") und anderer bester verfügbarer Techniken, um Datensparsamkeit zu gewährleisten; 
  • mehr Hilfestellung zum Thema Speicherfristen; 
  • einen direkten Zugang für Kunden zu ihren Energieverbrauchsdaten und ihren individuellen Profilen, die Offenlegung der Logik der für Data-Mining verwendeten Algorithmen gegenüber Kunden, sowie 
  • die Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeit der Fern-Ein-/Ausschaltung
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Der (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Er erfüllt diese Aufgabe, indem er
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht, 
  • in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und 
  • mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
*Am 8. Juni 2012 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine Stellungnahme zur Empfehlung der Kommission zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme abgegeben.

MORE ...

Freitag, 29. Juni 2012

Bedienung von Automaten für behinderte und ältere Menschen verbessern


Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sollen nach dem EU-Projekt „APSIS4All“ leichter an Automaten Tickets kaufen oder Geld abheben können.


Das EU-Projekt „APSIS4All“ testet dafür ab 1. September neue Technologien, zunächst an Bankautomaten der Caixa in Barcelona und ab 1. Januar 2012 an 24 Ticketautomaten in Paderborn, die von der Firma Höft & Wessel AG betrieben werden. Dabei werden unter anderem Chipkarten eingesetzt, auf denen die persönlichen Vorlieben des Nutzers gespeichert sind. Sobald dieser in die Nähe eines Bankautomaten kommt, werden dessen Einstellungen, wie beispielsweise Schriftgröße und Sprachauswahl umgehend an die Bedürfnisse des Kunden angepasst.

MORE ...  
APSIS4all 
30.8.11 [Letzte Aktualisierung 29.6.12]

Montag, 4. Juni 2012

EU: Grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen in Vorbereitung

Keine elektronische Signatur, dafür "designed": Barack Obama

Die Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften vor, um grenzüberschreitende sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. 

Der Vorschlag soll dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systeme) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Die Neufassung soll die Signatur-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1999 ablösen und die Nutzung von eID-Systemen vereinfachen, wie sie in verschiedenen europäischen Länden mit Smartcards angeboten werden.

Der Vorschlag will jedoch
  • weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten,
  • kein europäisches eID-System und keine europäischen Datenbanken einführen,
  • keine Zugänglichmachung persönlicher Daten für Dritte ermöglichen oder vorschreiben.
Die größten Vorteile sollen damit entstehen für
  • Studenten, die sich online an einer ausländischen Universität einschreiben können, anstatt ins Ausland zu reisen, um die Formalitäten persönlich zu erledigen;
  • Bürger, die den Umzug in ein anderes EU-Land organisieren, im Ausland heiraten wollen oder mehrere Steuererklärungen abgeben müssen;
  • Patienten, die im Ausland behandelt werden müssen, denn sie können dort sicher ihre Patientendaten einsehen oder einem Arzt den Zugriff darauf erlauben;
  • Unternehmen, die sich online an öffentlichen Ausschreibungen überall in der EU beteiligen können; sie können ihre Angebote elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst zu verschicken;
  • Personen, die Geschäfte in einem anderen EU-Land machen wollen, können leicht über das Internet ein Unternehmen gründen und ihre Jahresberichte online abgeben;
  • Behörden können ihren Verwaltungsaufwand verringern und effizienter arbeiten, um bessere Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen und Steuergelder einzusparen.
MORE ...
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im BinnenmarktElectronic identification, signatures and trust services: Questions & Answers
[Letzte Aktualisierung 4.6.12]

Samstag, 2. Juni 2012

Roaming-Verordnung: Europäischen Parlament beschließt Senkung

Am 30.Mai 2012 hat nach der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai auch der Rat der Europäischen Union dem zuvor informell ausgehandelten Kompromiss über die neue Roaming-Verordnung zugestimmt, sodass die Neufassung am 30. Juni 2012 im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Am darauffolgenden Tag wird sie in Kraft treten. 

Preisobergrenzen für Datenroaming. Ab 1.Juli 2012 wird es erstmals im Endkundenbereich Obergrenzen für Datenroaming geben. Pro MB darf dann beim Datenroaming innerhalb der Union nicht mehr als € 0,70 anfallen (exklusive Umsatzsteuer). Ab 1.Juli 2013 sinkt der Höchstpreis auf € 0,45, ab 01.07.2014 auf € 0,20.

Auch Datendownloads werden viel billiger. Seit 2007 legt die EU Preisobergrenzen für Anrufe und SMS fest. Jetzt werden auch Daten unter diese Regelung fallen. Ab 1. Juli 2012 werden folgende Höchstpreise gelten:
  • 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.)
  • 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte) (zzgl. MwSt.)
Datendownloads kosteten bei vielen Netzbetreibern im Juli 2009 noch mehr als 4 EUR pro Megabyte. Dieser Preis wird nun durch sechs geteilt. Nach weiteren Preissenkungen werden Datendownloads ab 2014 nur noch 20 Cents pro Megabyte (zzgl. MwSt.) kosten, was gegenüber heutigen Preisen eine Einsparung von 90 % bedeutet. Den Betreibern steht es freilich frei noch billigere Tarife anzubieten. Die Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise im Sinne des Verbraucherschutzes. Der Wettbewerb dürfte sie noch weiter drücken.

Rechnungsschock gestoppt. Um unerwartet hohe Rechnungen zu vermeiden, erhalten Reisende ab 1. Juli 2012 außerhalb der EU ab 1. Juli 2012 per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Um die Datenroamingdienste weiter nutzen zu können, müssen sie dann ausdrücklich bestätigen, dass sie diesen Betrag überschreiten wollen.

MORE ...

Mittwoch, 9. Mai 2012

Europäisches Medienrecht: Der Schutz personenbezogener Daten und die Medien

Der Leitbeitrag eines Berichtes von Alexander Scheuer und Sebastian Schweda vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) mit Sitz in Saarbrücken in  IRIS plus (IRIS = Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle) untersucht die geltende europäische Gesetzgebung zum Datenschutz - die Datenschutzrichtlinie (DSR) -, die gegenwärtig diese Fragestellungen regelt. 

Die Verfasser zeigen auf, dass die DSR Ausnahmen von den Datenschutzvorschriften zum Zweck der journalistischen Berichterstattung oder der künstlerischen Meinungsäußerung vorsieht, jedoch nur insofern, „als sich dies als notwendig erweist, um das Recht auf Privatsphäre mit den für die Freiheit der Meinungsäußerung geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen.“

Hinsichtlich der Abwägung der Medieninteressen gegen die Interessen betroffener Einzelpersonen weisen die Verfasser darauf hin, es gebe zwei potenzielle Konfliktbereiche. Zum einen wird Journalisten immer „ein breites Rechercherecht“ eingeräumt, die journalistische Recherche muss sich jedoch ihrem Wesen nach in eindeutig festgelegten rechtlichen Grenzen abspielen. „Daten, die schon nicht erhoben werden durften, dürfen [jedoch] trotz Meinungsäußerungsfreiheit nur in Ausnahmefällen veröffentlicht werden.“

Der andere Bereich betrifft den Zeitpunkt, zu dem Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei die fraglichen Einzelpersonen eindeutig in der Berichterstattung identifiziert werden können. Strafverfahren, bei denen der Ausgang noch nicht feststeht, stellen zum Beispiel eine Situation dar, in der „Stellungnahmen [...], die die Chancen des Betroffenen auf ein faires Gerichtsverfahren [...] beeinträchtigen“, wie es in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte niedergelegt ist, gesetzeswidrig sein können.

Der Fall Prinzessin Caroline von Hannover. Im Weiteren befasst sich der Beitrag mit geltender Rechtsprechung der jüngsten Vergangenheit zur Berichterstattung über Prominente. Im Fall Caroline von Hannover und hinsichtlich der Veröffentlichung privater Fotos von Prinzessin Caroline berichten die Verfasser, der Gerichtshof habe geurteilt, die Veröffentlichung der Fotos habe nicht zu einer öffentlichen Debatte von allgemeinem Interesse beigetragen, und es sei somit tatsächlich das individuelle Recht auf Privatsphäre verletzt worden.

Der Fall Günter Wallraff. Zum Thema Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen führen Scheuer und Schweda den berühmten Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff und die Klage der Axel Springer AG gegen ihn an. Der Gerichtshof urteilte, rechtswidrig erlangte Informationen dürften nur dann ungestraft veröffentlicht werden, „wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen [...] nach sich ziehen muss“. Eine solche Situation entstehe „normalerweise“ nicht, wenn veröffentlichte Informationen Umstände oder Verhalten beschreiben, die nicht gesetzeswidrig sind.

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle. Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 37 europäische Staaten sowie die Europäische Union, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. Die Informationsstelle ist ein Teil des Europarats und arbeitet mit diversen Partnern, Berufsverbänden und einem Korrespondentennetzwerk zusammen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben Konferenzbeiträgen die Erstellung von Publikationen, Datenbanken und eine umfassende Internetseite.

MORE ...

Alexander Scheuer und Sebastian Schweda: Der Schutz personenbezogener Daten und die Medien - Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR), Saarbrücken/Brüssel, IRIS plus 2011- 6 S.7-29

Sonntag, 4. September 2011

Soziale Netze: Nur zwei schützen standardmäßig die Profile Minderjähriger!

Die Zahl der Minderjährigen, die soziale Netze nutzen, nimmt in der EU zu: Gegenwärtig sind es 77 Prozent der 13- bis 16-jährigen und 38 Prozent der 9- bis 12-jährigen Internetnutzer.

Als Teil des in der Digitalen Agenda für Europa festgelegten Ziels der Stärkung des Vertrauens in das Internet hat die Kommission eine Überprüfung der derzeitigen Vereinbarungen zur Selbstregulierung für den Schutz Minderjähriger in Online-Medien eingeleitet.

Die Ergebnisse zeigen: Nur zwei im Auftrag der Europäischen Kommission getestete Webseiten zur sozialen Vernetzung (Bebo und MySpace) haben Standardeinstellungen, bei denen die Profile Minderjähriger nur den Mitgliedern auf der genehmigten Kontaktliste zugänglich sind. Nur vier Webseiten gewährleisten, dass Minderjährige standardmäßig nur von Freunden kontaktiert werden können (Bebo, MySpace, Netlog und SchülerVZ). Die Mehrzahl der getesteten 14 sozialen Netze gibt Minderjährigen jedoch altersgerechte Sicherheitsinformationen, beantwortet Hilfeanfragen und verhindert, dass die Profile Minderjähriger mit externen Suchmaschinen durchsucht werden können.

MORE ... Digitale Agenda: Nur zwei soziale Netze schützen standardmäßig die Profile Minderjähriger
22.6.11/4..11/

Freitag, 22. Juli 2011

Schwarmintelligenz ausgehebelt: Wikipedia-Artikel für Pharmakonzern geschönt?

Das Projekt Wiki-Watch ist in die Schlagzeilen gekommen. Einer der Gründer soll Wikipedia-Artikel im Sinne des Pharmakonzerns Sanofi-Aventis getrimmt haben. Just für ein Pharmaprodukt das im Verdacht steht, ein nicht unerhebliches Krebsrisiko in sich zu bergen.

MORE ...
Wiki-Watch im Zwielicht: Hier prüft der Bürger das Insulin noch persönlich
[Letzte Aktualisierung 22.7.11]