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Donnerstag, 9. Mai 2013

Städte als Lebensraum für Kinder

Fast jedes zweite Kind wächst heute in einer Stadt auf.

Mit seinem „Bericht zur Situation der Kinder in der Welt 2012“ ruft UNICEF Regierungen, Stadtverwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft dazu auf, die Grundbedürfnisse und Rechte der Kinder in den Städten sicher zu stellen.

Ausschluss der Kinder aus armen Familien stoppen: Die Rechte der ärmsten Kinder auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung müssen in den Städten sichergestellt werden. Der Schutz vor Naturkatastrophen, Gewalt und Kriminalität muss dringend verbessert werden.

Sicheren Aufenthalt ermöglichen: Besondere Aufmerksamkeit muss darauf gelegt werden, den Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen, um die Entwicklung eines Stadtteils langfristig voranbringen zu können.

Den Armen Gehör verschaffen: Die armen Bevölkerungsgruppen – und insbesondere Kinder und Jugendliche – müssen bei den Planungen zur Entwicklung von Stadtteilen und Gemeinden von den Stadtverwaltungen und Regierungen gehört und beteiligt werden.

Dokumentation und Information zur Lage in den armen Stadtvierteln: Bis heute fehlen in den meisten Metropolen umfassende Informationen über die Lage der ärmsten Bevölkerungsgruppen. Diese sind notwendig, damit ihre Interessen von der Politik nicht länger übersehen werden können.

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Dienstag, 20. Dezember 2011

UN: Beschwerderecht für Kinder beschlossen!

Mit dem von den Vereinten Nationen beschlossenen Individualbeschwerderecht können Kinder gegen die Verletzung ihre Rechte vor Gerichten klagen. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hat die UN-Generalversammlung beschlossen.

Das jetzt verabschiedete Zusatzprotokoll sei ein wichtiger Schritt, Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleich zu stellen. Die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren könnten nun international noch wirkungsvoller durchgesetzt werden.

Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Protokoll sieht ferner vor, Untersuchungen direkt beim zuständigen UN-Ausschuss anzusiedeln, wenn ein Verfahren aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des Kindes nicht möglich ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen.

Das neue Verfahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Wege zu einem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es komme nun darauf an, die Kinderrechtskonvention weiter zu verbessern. Dazu zähle auch das bereits im Vorfeld der UN-Generalversammlung geforderte Kollektivbeschwerderecht. In diesem Fall könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Beschwerde einreichen, um zum Beispiel Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern.

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Neues internationales Instrument für mehr Kinderschutz
Kurze Geschichte der Kinderrechte

Samstag, 1. Oktober 2011

Über 6 von 10 Österreichern halten ihr Land für "nicht kinderfreundlich"

Kinder sind die Zukunft – wie kinderfreundlich sind jedoch die einzelnen Staaten in Europa? 

Fast neun von zehn Dänen, sowie die Mehrheit der Franzosen, Griechen und Schweizer schätzen ihr Heimatland als kinderfreundlich ein. Dagegen stimmen nur jeder fünfte Russe und Deutsche dieser Aussage zu. Aber auch nicht einmal zwei Fünftel (39 Prozent) der Österreicher sehen Österreich als kinderfreundliches Land. Damit liegt es noch knapp vor Großbritannien, dann folgen nur noch Polen, Deutschland und Russland.

Zu diesem Ergebnis kommt die neueste Europa-Untersuchung der Stiftung für Zukunftsfragen, für die repräsentativ über 15.000 Europäer in 13 Nationen befragt wurden.

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Dänemark kinderfreundlichstes Land Europas

Mittwoch, 14. September 2011

Europäischer Zeichenwettbewerb für Volksschulkinder

Alle Volksschulkinder sind eingeladen, in der Zeichnung ihre persönlichen Gedanken zum Thema Nutzung von Sonnenenergie mit Buntstiften, Filzstiften, Wachsmalstiften und Wasserfarben zum Ausdruck zu bringen.

Der Zeichenwettbewerb ist Teil des EU-Projektes 10Action der Österreichischen Energieagentur in Kooperation mit Klimabündnis Österreich, Austria Solar, Forum Umweltbildung und der Wiener Umweltanwaltschaft. Als Preise winken Experimentiersets und eine Reise in Begleitung der Eltern zum Solar Decathlon 2012 nach Spanien.

10Action. 10Action ist ein von der Europäischen Union gefördertes Projekt, um in der europäischen Bevölkerung einen nachhaltigen Lebensstil zu fördern. In einer Kooperation zwischen Spanien, Portugal, Griechenland, Deutschland und Österreich werden Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bzw. Bauen und Wohnen für unterschiedliche Zielgruppen aufbereitet.


Einsendeschluss: 30.10.2011

Die Zeichnung bis 30. Oktober 2011 unter Angabe der Kontaktdaten und des Alters (Wichtig: Die Zeichnung braucht einen Titel, der möglichst genau das wiedergibt, was die Zeichnung darstellt.) senden an:

Österreichische Energieagentur
Kennwort: "Zeichenwettbewerb"
Mariahilfer Straße 136
1150 Wien

oder die Zeichnung fotografieren und an meinbild(at)energyagency.at schicken.

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26.6.11/15.9.11/

Dienstag, 13. September 2011

Kinderschutz im Netz: Europäische Kommission rügt die Mitgliedsstaaten

In einem am 13. September 2011 von der Europäischen Kommission vorgelegten Bericht wird untersucht, wie die Mitgliedstaaten EU-Empfehlungen umsetzen und damit gewährleisten, dass Kinder die Möglichkeiten der digitalen Welt vertrauensvoll und sicher nutzen können. Auch bei Anerkennung der Leistungen rügt die Kommission die getroffenen Maßnahmen jedoch als insgesamt unzureichend.

Aus dem Bericht geht konkret hervor, dass die EU-Staaten keine angemessenen Maßnahmen treffen oder jeweils unterschiedliche Konzepte verfolgen, wenn es darum geht, illegale oder schädliche Inhalte zu melden und zu bekämpfen sowie sicherzustellen, dass Kinder altersgerechte Inhalte abrufen, die sozialen Netzwerke für Kinder sicherer zu machen und Kinder vor schädlichen Videospielen zu schützen.

Beispielsweise bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Art und Weise, wie Hotlines die Legalität oder potenzielle Schädlichkeit der ihnen gemeldeten Inhalte überprüfen, deren Quelle feststellen und diese den zuständigen Behörden mitteilen.

Auch nutzen die EU-Staaten unterschiedliche Alterseinstufungssysteme und technische Mittel, um zu gewährleisten, dass Websites und Spiele stets altersgerecht sind. Der Bericht zeigt, dass der Schutz von Kindern in diesen Bereichen deutlich verbessert werden kann. Die Kommission wird sich im weiteren Verlauf des Jahres im Rahmen einer breit angelegten Initiative zur Schulung und zum Schutz von Kindern beim Umgang mit neuen Technologien mit diesen Fragen befassen.

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Bericht der Kommission: Schutz der Kinder in der digitalen Welt 

Montag, 18. Juli 2011

Liste der Schande: UN-Resolution zum Schutz von Kindern beschlossen

Der UN-Sicherheitsrat hat sich am Dienstag 13. Juli 2011 mit dem Thema "Kinder und bewaffnete Konflikte" beschäftigt. Diese untersagt Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser. Darüber hinaus sollen Täter sowie Länder mit derartigen Angriffen auf eine "Liste der Schande" kommen.


Diejenigen, die gegen die Resolution verstoßen, müssen mit Reiseverboten und Kontosperrungen rechnen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon dankte Deutschland und den anderen Staaten für ihr Engagement. "Wir senden heute eine klare Botschaft: Der Schutz von Kindern ist eine Sache des Weltfriedens.“

Children and armed conflict - Report of the Secretary-General 
1. The present report, which covers the period from January to December 2010 (as well as some developments that have extended beyond the reporting period), is submitted pursuant to presidential statement S/PRST/2010/10 of 16 June 2010, by which the Council requested me to submit a report on the implementation of its resolutions 1261 (1999), 1314 (2000), 1379 (2001), 1460 (2003), 1539 (2004), 1612 (2005) and 1882 (2009), as well as its presidential statements on children and armed conflict.  
2. Pursuant to Security Council resolutions 1379 (2001), 1460 (2003), 1539 (2004), 1612 (2005) and 1882 (2009), the report provides information on grave violations committed against  children, in particular the recruitment and use of children, the killing and maiming of children, rape and other sexual violence against children, the abduction of children, attacks on schools and hospitals, and the denial of humanitarian access to children by parties to armed conflict in contravention of applicable international law (see sect. IV). The report also elaborates on the progress made by parties to conflict on dialogue and action plans to halt the recruitment and use of children and the patterns of killing and maiming of children or rape and other sexual violence against children (see sect. II). It provides updates on the release of children associated with armed forces and armed groups (see  sect. III), and describes progress made by the United Nations system in implementing specific requests of the Security Council (see sect. V). It also examines the grave violations related to attacks on schools and hospitals (see sect. VI), and outlines a series of recommendations (see sect. VII).   
3. The preparation of the present report involved broad consultations within the United Nations, in particular with the Task Force on Children and Armed Conflict at Headquarters, country task forces on monitoring and reporting, peacekeeping and political missions and United Nations country teams, as well as with concerned Member States and non-governmental organizations.  
4. References to reports, cases and incidents in the present report refer to information that is gathered, vetted and verified for accuracy. In situations where the ability to obtain or independently verify information  received is hampered by factors such as insecurity or access restrictions, it is qualified as such. In several situations covered by this report, the deterioration in security conditions continues to hamper systematic monitoring and reporting of grave violations against children.  Therefore, the information presented is indicative of the gravity of the violations committed against children, but not necessarily the scope and scale.  
5. Pursuant to Security Council resolution 1612 (2005), in identifying the situations that fall within the scope of her mandate, my Special Representative for Children and Armed Conflict is guided by the criteria for determining the existence of an armed conflict found in international humanitarian law and international jurisprudence. In the performance of her mandate, my Special Representative has adopted a pragmatic and cooperative approach to this issue, with a humanitarian emphasis, aimed at ensuring a broad and effective protection for children exposed and affected by conflict in situations of concern. Reference to asituation of concern is not a legal determination and reference  to a non-State party does not affect its legal status.
Um den Text des Papiers wurde bis zum Schluss gerungen. Einige Länder sahen die Schutzmaßnahmen unter anderem als Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Zuletzt einigten sich die 15 Saaten jedoch auf den Text.

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Children and armed conflict
[Letzte Aktualisierung 18.7.11]