"Beim Pförtner wird man auf die Rezeption in der vierten Etage verwiesen, wenn man Auskunft darüber haben möchte, welche Organisationen dort ihr Büro haben. Nimmt man den Aufzug zu den Multi Offices und erfragt an der dortigen Rezeption die Nutzer der Räumlichkeiten, so lautet die Antwort schlicht darüber könne man keine Auskunft erhalten. Die Organisationen, sagt die Empfangsperson, möchten nicht, dass jemand weiß, wer in den Büros sitzt. Was haben die Organisationen zu verbergen, dass sie sogar ihr Büroadresse geheim halten wollen?"
Das berichtet die Website "Banken hinter Schranken" und erklärt auch gleich:
"Die Recherche ergibt, dass die Geheimniskrämerei ihren Grund hat: in den Multi Offices sitzt nämlich beispielsweise die International Swaps and Derivates Association (ISDA). Zusammen mit ihrem Mitglied Goldman Sachs gewann ISDA im Jahr 2010 für ihre aggressive Lobbyarbeit gegen die Regulierung des Derivatemarktes den Worst EU Lobbying Award in der Finanzkategorie. Neben Goldman Sachs sind unter Anderem auch die Deutsche Bank, BNP Paribas Fortis und die Commerzbank Mitglieder der Organisation. Die Commerzbank hat ihr eigenes Büro praktischerweise gleich auf der anderen Seite des Square de Meeûs eingerichtet. Die ISDA wurde nach Angaben ihrer Internetseite gegründet, um den OTC-Derivatemarkt “sicher und effizient” zu machen und umfasst weltweit mehr als 825 Unternehmen."
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Aufgedeckt: Brüsseler Derivate- und Finanzmarkt-Lobby versteckt sich in “Multibüros”
Website Banken hinter Schranken
Google Search: Die Brüsseler Verstecke der Finanzmarkt-Lobby
11. 4.13 [Letzte Aktualisierung 11.4.13] Das #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
Europa als die Heimat für den Citoyen - Europa und seine politischen Verhältnisse - Menschen die Europa (aus)machen. #Europaredaktion
Posts mit dem Label Politikfeld 27: Steuerwesen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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Donnerstag, 11. April 2013
Sonntag, 10. März 2013
Schweizer Unternehmenssteuern: Raubzug auf den Fiskus anderer Länder
Dem Schweizer Ausland entgehen jährlich bis zu 30 Milliarden Euro.
Das Schweizer Denknetz rechnet vor, dass dem Ausland im Bereich der Unternehmensbesteuerung wegen der von der Schweiz betriebenen Politik des Steuerdumpings jedes Jahr ein Betrag von 29.2 - 36.5 Milliarden Franken (24.3 - 30.4 Milliarden Euro) an Steuereinnahmen entgeht.
Ein Medienrohstoff liefert die wichtigsten Informationen in knapper Form, ein Working Paper die Details. Weitere Hintergrundinformationen finden sich in einem Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe EU-Steuerkontroverse der SP-Fraktion und einem neuen Dossier des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
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Das Schweizer Denknetz rechnet vor, dass dem Ausland im Bereich der Unternehmensbesteuerung wegen der von der Schweiz betriebenen Politik des Steuerdumpings jedes Jahr ein Betrag von 29.2 - 36.5 Milliarden Franken (24.3 - 30.4 Milliarden Euro) an Steuereinnahmen entgeht.
Ein Medienrohstoff liefert die wichtigsten Informationen in knapper Form, ein Working Paper die Details. Weitere Hintergrundinformationen finden sich in einem Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe EU-Steuerkontroverse der SP-Fraktion und einem neuen Dossier des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
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- Der Medienrohstoff - Unternehmensbesteuerung: Schweiz beraubt andere Länder jährlich um Steuererträge in der Höhe von 29.2 - 36.5 Mia Franken
- Das Denknetz-Working Paper - Denknetz fordert einen effektiven Unternehmenssteuersatz in der Höhe des Europäischen Durchschnitts
- Das SP-Grundlagenpapier - Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe EU----Steuerkontroverse kontroverse vom 23. Juli 2012 an die vom 23. Juli 2012 an die SP----Fraktion in der Bundesversammlung in der Bundesversammlung in der Bundesversammlung
- Das Dossier des SGB - Unternehmen müssen Steuern zahlen – Steuergeschenke für Firmen sind volkswirtschaftlich falsch - DOSSIER NR. 91
- Die Welt – ökonomisch gesehen - Steuerprivilegien adieu
- Steuerdialog Schweiz - EU
- Google Search: Schweizer Unternehmenssteuern: Raubzug auf den Fiskus anderer Länder
- EU fordert Schweizer Fortschritte im Steuer-Dialog
- 10.3.13 [Letzte Aktualisierung 10.3.13] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
Montag, 5. November 2012
Verschenkt Österreich die Erbschaftssteuer an andere (EU-)Staaten?
In den meisten Mitgliedstaaten werden nach dem Tod einer Person Steuern erhoben, insbesondere Erbschaft- und Nachlasssteuern, während in einigen Mitgliedstaaten Erbschaften und Nachlässe im Rahmen anderer Steuern wie beispielsweise der Einkommensteuer besteuert werden können.
Nicht so in Österreich. Hier werden seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben.
Eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15.12.2011 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften macht deutlich, dass Österreich offenbar in zahlreichen Fällen die Besteuerung von Erbschaften an das "EU-Ausland abgetreten hat. In all jenen Fällen, in denen eine Steuerkonkurrenz verschiedener Staaten vorliegt, schlägt die Europäische Kommission die Handhabung von Regeln zur Vermeidung von Doppelbesteuerung vor. Da Österreich keine Erbschaftssteuer erhebt führt dies nicht zwangsläufig zu Steuerfreiheit der Erben, da in anderen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Steuerkriterien vorliegen.
Tie-Breaker-Regeln. So kann der Wohnsitz des Erblassers oder der Erben, der Ort des beweglichen wie unbewglichen Vermögens, der Sitz des Betriebsvermögens sehr wohl eine Besteuerung aus Anlass eines Erbschaftsfalles in einem anderen EU-Mitgliedsland (wie auch außerhalb der EU) auslösen. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen gilt dort eine Art "Tie-Breaker-Regel" (Tie-Break bekannt aus dem Sport!).
Eine Nichtbesteuerung der Erbschaft führt in diesem Falle, da ja keine Doppelbesteuerung vorliegt, allerdings zur vollen Steuerlast in einem anderen Staat. Die nicht von Österreich eingehobene Steuer kann ja nicht angerechnet werden und so erhebt ein anderes (nicht nur) EU-Mitgliedsland möglicherweise die volle Steuer. Damit entgehen Österreich Steuergelder, die jedoch andererseits zu keiner Steuerentlastung oder Schonung des betroffenen Personenkreises führt. Angesichts der gewünschten wachsenden Mobilität in Europa kaum ein dauerhaft haltbarer Zustand. auch nicht bei der Lösung der nationalen Budgetprobleme.
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EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 15.12.2011 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften
8.1.12 [Letzte Aktualisierung 5.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
Nicht so in Österreich. Hier werden seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben.
Eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15.12.2011 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften macht deutlich, dass Österreich offenbar in zahlreichen Fällen die Besteuerung von Erbschaften an das "EU-Ausland abgetreten hat. In all jenen Fällen, in denen eine Steuerkonkurrenz verschiedener Staaten vorliegt, schlägt die Europäische Kommission die Handhabung von Regeln zur Vermeidung von Doppelbesteuerung vor. Da Österreich keine Erbschaftssteuer erhebt führt dies nicht zwangsläufig zu Steuerfreiheit der Erben, da in anderen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Steuerkriterien vorliegen.
Tie-Breaker-Regeln. So kann der Wohnsitz des Erblassers oder der Erben, der Ort des beweglichen wie unbewglichen Vermögens, der Sitz des Betriebsvermögens sehr wohl eine Besteuerung aus Anlass eines Erbschaftsfalles in einem anderen EU-Mitgliedsland (wie auch außerhalb der EU) auslösen. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen gilt dort eine Art "Tie-Breaker-Regel" (Tie-Break bekannt aus dem Sport!).
Eine Nichtbesteuerung der Erbschaft führt in diesem Falle, da ja keine Doppelbesteuerung vorliegt, allerdings zur vollen Steuerlast in einem anderen Staat. Die nicht von Österreich eingehobene Steuer kann ja nicht angerechnet werden und so erhebt ein anderes (nicht nur) EU-Mitgliedsland möglicherweise die volle Steuer. Damit entgehen Österreich Steuergelder, die jedoch andererseits zu keiner Steuerentlastung oder Schonung des betroffenen Personenkreises führt. Angesichts der gewünschten wachsenden Mobilität in Europa kaum ein dauerhaft haltbarer Zustand. auch nicht bei der Lösung der nationalen Budgetprobleme.
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EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 15.12.2011 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften
8.1.12 [Letzte Aktualisierung 5.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
Montag, 1. Oktober 2012
Studie: "Abgabenvergleich innerhalb Europas insbesondere für Tourismusbetriebe"
Der Abgabenvergleich der im Auftrag des österreichischen Wirtschaftsministeriums von der SteuerberatungsgesmbH Müller & Schellmann erstellt wurde zeigt, dass Österreich grundsätzlich keine übermäßigen Abweichungen der steuerlichen Belastungen im Verhältnis zu den europäischen Mitbewerbern hat.
Vorteile. Als vorteilhaft für den Standort Österreich werden die bekannt niedrige Grundbesteuerung in Österreich und auch die vergleichsweise moderate Besteuerung von Mineralprodukten genannt.
Nachteile. Bei den "Nachteilen" werden die hohen Abgaben im Zusammenhang mit den Löhnen und die lange und lineare Abschreibungsdauer genannt, was Auswirkungen auf die Gewinnermittlung und damit auch auf die Steuerlast hat.
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Studie "Abgabenvergleich innerhalb Europas und ausgesuchter Destinationen insbesondere für Tourismusbetriebe" (Kurzfassung)
2.1.12 [Letzte Aktualisierung 1.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
Vorteile. Als vorteilhaft für den Standort Österreich werden die bekannt niedrige Grundbesteuerung in Österreich und auch die vergleichsweise moderate Besteuerung von Mineralprodukten genannt.
Nachteile. Bei den "Nachteilen" werden die hohen Abgaben im Zusammenhang mit den Löhnen und die lange und lineare Abschreibungsdauer genannt, was Auswirkungen auf die Gewinnermittlung und damit auch auf die Steuerlast hat.
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Studie "Abgabenvergleich innerhalb Europas und ausgesuchter Destinationen insbesondere für Tourismusbetriebe" (Kurzfassung)
2.1.12 [Letzte Aktualisierung 1.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
Sonntag, 20. Mai 2012
AK-Studie: Nur Verteilungspolitik ist Krisenbewältigung
Die immer größere Kluft zwischen Arm und Reich nutzten die Spekulanten in den letzten Jahren aus, bis sie damit die größte Finanzkrise seit den 1930-er Jahren verursachten. Zu diesem Schluss kommt der Wirtschaftswissenschafter Engelbert Stockhammer von der Londoner Kingston University in einer Studie im Auftrag der Wiener Arbeiterkammer.
Zu diesen Punkten gibt es eine umfangreiche Diskussion und eine reichhaltige Literatur. Einer der dramatischen sozioökonomischen Veränderungen seit 1980 erhält jedoch vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit als potenzielle Krisenursache: die Polarisierung der Einkommensverteilung (Stiglitz und Fitoussi 2009, Stockhammer2009a, 2009b, Horn et al 2009). Dieser Aspekt wird in dieser Studie näher ausgeleuchtet.
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Studie: Von der Verteilungs- zur Wirtschaftskrise - Die Rolle der zunehmenden Polarisierung als strukturelle Ursache der Finanz- und Wirtschaftskrise - Ao Prof Dr Engelbert Stockhammer, PDF.
28.6.11/1. [Letzte Aktualisierung 20.5.12]
Das fordert die Arbeiterkammer:Die gegenwärtige Wirtschaftskrise ist die schärfste seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre. Als Ursachen der Krise werden zumeist Entwicklungen im Finanzsektor angeführt:
1. ein Programm für mehr Verteilungsgerechtigkeit
2. Lohnwachstum als Voraussetzung für Konsumwachstum ohne Verschuldung
3. eine Steuerstrukturreform: Arbeit muss entlastet werden, Vermögen müssen einen stärkeren Beitrag zu den öffentlichen Haushalten leisten
4. rasche Einführung einer Finanztransaktionssteuer, damit auch die Krisenverursacher ihren Beitrag zur Bewältigung der Krisenschulden tragen
5. Zudem muss unkontrollierten Spekulationen und unregulierten Finanzmärkten ein Riegel vorgeschoben werden, um den gesamten Mechanismus der Krisenentstehung einzuschränken.
- die Deregulierung des Finanzsystems, das u.a. das originate-and-distribute Bankenmodell (Kredite werden vergeben und „weiterverkauft“) ermöglichte; die Entwicklung neuer Finanzinstrumente wie der mortgage backed securities (MBS), collateralized debt obligations (CDO) und credit default swaps (CDS), falscher Gehaltsschemata für Manager, die Anreize gaben erhöhte Risiken einzugehen;
- die zu expansive Geldpolitik der FED nach dem Börsenkrach 2000; die Basel II Regulierung, die de facto einen Anreiz schuf Kredite weiterzuverkaufen bzw. mit CDS zu „versichern“;
- internationale Außenhandelsungleichgewichte und die zugehörigen Kapitalflüsse (manchmal „savings glut“ genannt).
Zu diesen Punkten gibt es eine umfangreiche Diskussion und eine reichhaltige Literatur. Einer der dramatischen sozioökonomischen Veränderungen seit 1980 erhält jedoch vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit als potenzielle Krisenursache: die Polarisierung der Einkommensverteilung (Stiglitz und Fitoussi 2009, Stockhammer2009a, 2009b, Horn et al 2009). Dieser Aspekt wird in dieser Studie näher ausgeleuchtet.
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Studie: Von der Verteilungs- zur Wirtschaftskrise - Die Rolle der zunehmenden Polarisierung als strukturelle Ursache der Finanz- und Wirtschaftskrise - Ao Prof Dr Engelbert Stockhammer, PDF.
28.6.11/1. [Letzte Aktualisierung 20.5.12]
Dienstag, 28. Februar 2012
Deutschland: Öffentliche Armut - Privater Reichtum
Deutsche Haushalte besaßen 2007 nach Abzug aller Schulden etwa 8,6 Billionen Euro. Arbeitnehmer zahlen Steuern und Zinsen für Staatsschulden. Auch Deutschland schont Vermögen
Die privaten Nettovermögen in Deutschland sind viermal so hoch wie die öffentlichen Schulden. Trotzdem verzichtet der Staat auf eine nennenswerte Besteuerung großer Vermögen. Zu diesem Ergebnis kommen die Steuerexperten Prof. Dr. Lorenz Jarass und Prof. Dr. Gustav Obermair in einer Untersuchung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Die geringe Vermögensbesteuerung trage - neben Möglichkeiten zur legalen Steuervermeidung für Unternehmen - wesentlich dazu bei, dass von den Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Kapitalanlagen lediglich 22 Prozent an Fiskus und Sozialkassen fließen, von Lohneinkommen hingegen rund 45 Prozent.
Deutsche Haushalte besaßen 2007 nach Abzug aller Schulden etwa 8,6 Billionen Euro, so die jüngste vom Finanzministerium veröffentlichte Zahl zum privaten Nettovermögen. Neuere Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Banken bestätigen diese Größenordnung. Gut 60 Prozent des Vermögens befinden sich laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung in den Händen des wohlhabendsten Zehntels der erwachsenen Bevölkerung, während rund zwei Drittel netto nicht über nennenswerten Besitz verfügen.
Der Staat zieht die hohen, auf einen relativ kleinen Personenkreis konzentrierten Vermögen jedoch nur in sehr geringem Umfang zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heran, konstatieren Jarass und Obermair: Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, die Erbschaftsteuer verschont Besitz, der als Betriebsvermögen deklariert ist, und die Grundsteuer fußt auf veralteten Einheitswerten. Nach Daten der OECD liegt das Aufkommen an vermögensbezogenen Steuern in Deutschland unter einem Prozent vom Bruttoinlandsprodukt. Das ist weitaus weniger als in den meisten anderen EU-Staaten, Kanada oder den USA. Diesen Zustand halten die beiden Steuerexperten für nicht akzeptabel. Zumal die Wohlhabenden dem Staat Geld liehen und dafür Zinsen bekämen, die "die Steuerzahler, also vor allem die normalen Arbeitnehmer", bezahlen müssen.
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Lorenz JARASS - Gustav M. OBERMAIR Steuermaßnahmen zur nachhaltigen Staatsfinanzierung (pdf)
Übersicht
1 Ziel: Nachhaltige Staatsfinanzierung 15
2 Einkommenbezogene Besteuerung 26
3 Vermögenbezogene Besteuerung 63
4 Verbrauchbezogene Besteuerung 88
5 Offene Fragen und erforderliche Untersuchungen 96
6 Zusammenfassung 98
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