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Samstag, 27. August 2011

Roma-Kinder im Kosovo: Abgeschoben und vergessen!

Roma-Kindern, die aus europäischen Ländern in den Kosovo abgeschoben wurden, bleiben dort weiterhin elementare Rechte vorenthalten. Dies ist Ergebnis einer neuen UNICEF-Studie, bei der Forscher rund 200 im vergangenen Jahr zurückgeführte Familien der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter sowie Mitarbeiter kosovarischer Behörden ausführlich befragt haben. Danach gehen drei von vier der betroffenen schulpflichtigen Kinder nicht zur Schule.

Nach wie vor leben die meisten in den Kosovo rückgeführten Kinder am Rande der Gesellschaft:

  • Bildung: Drei Viertel aller in den Kosovo zurückgeführten Roma-, Ashkali- und Ägypter-Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen keine Schule. Keine der vorgesehenen Maßnahmen wie Sprachkurse oder Förderklassen wurden umgesetzt. Immer wieder ignorieren Schuldirektoren offizielle Regelungen, die das Recht auf Bildung für diese Kinder sicherstellen sollen und weigern sich, die Kinder aufzunehmen.
  • Armut: Viele rückgeführte Familien leben weiter in heruntergekommenen Wohnungen mit Plastikfolien in den Fensterrahmen und ohne Heizungs- oder Wasseranschluss. Sie haben meist keine geregelte Arbeit und im Laufe des Jahres auch den Anspruch auf Sozialhilfe verloren. Vielen ist es nicht möglich, lebensnotwendige Medizin oder ausreichend Brot zu kaufen.
  • Mangelnde Unterstützung: Zwar hat die kosovarische Regierung erstmals einen Reintegrationsfond aufgelegt und mit 3,4 Millionen Euro ausgestattet. Die Bürgermeister und Schuldirektoren wurden angewiesen, Rückkehrerfamilien zu unterstützen. Doch tatsächlich fehlt es an politischem Willen und die Umsetzung der vorgesehenen Reintegrationsmaßnahmen auf der Ebene der Gemeinden ist weiterhin völlig unzureichend. Das System und die bestehenden Verfahren, um Hilfe zu erhalten, sind sehr langsam und umständlich. Nur ein kleiner Teil der vorgesehenen Mittel erreicht bislang einige wenige Familien.

Die wichtigsten Empfehlungen der neuen UNICEF-Studie zur Verbesserung der Situation der betroffenen Kinder lauten:

  • Rückführungen von Kindern aus Roma-, Ashkali- und Ägypter-Familien in den Kosovo sollten nur erfolgen, wenn die Auswirkung auf das Wohl des Kindes im Einzelfall überprüft wurde. Zwangsweise Rückführungen sollten unterbleiben.
  • Kosovarischen Kinder, die hier geboren und integriert sind, sollte ein dauerhaftes Bleiberecht gegeben werden.
  • Kosovarische Behörden müssen leicht zugängliche Sprachkurse, Förder- und Übergangsklassen einrichten. Die Kinder müssen ihre Schullaufbahn ohne Verzögerungen fortsetzen können.
  • Im Kosovo müssen Unterstützungsprogramme für bereits Zurückgekehrte verstärkt auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet werden, damit zurückgeführte Kinder nicht auf Dauer in Armut und am Rande der Gesellschaft bleiben.
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Inhalt
Im Auftrag von UNICEF haben die Sozialwissenschaftler Hil Nrecaj und Verena Knaus von Oktober 2010 bis Juli 2011 insgesamt 200 in das Kosovo abgeschobene Familien aufgesucht. Ziel war es, die konkrete Umsetzung der Reintegration der Kinder und ihre aktuelle Lebenssituation zu überprüfen und zu dokumentieren.


Abkürzungsliste  5
Vorwort von Jan Jařab  6
Vorwort von Tom Königs und Johannes Wedenig 8
1. Einleitung  10
1.1 Methodologie  13
2. Bereit zum Abflug – eine Übersicht von Rückführungen im Jahr 2010 14
3. Die Politik der Rückführung  18
3.1 Entwicklungen in Deutschland 19
3.2 Die Sicht aus Pristina 20
4. Erlebte Reintegration: Bewertung der Veränderungen vor Ort 22
4.1 Amtliche Registrierung von Kindern 24
4.2 Schulbesuch 25
4.3 Einkommen und Wohnverhältnisse 27
4.4 Zugang zum Reintegrationsfonds 31
5. Geteilte Verantwortung 34
6. Empfehlungen 38
Fußnoten 40

Dienstag, 26. Juli 2011

Schutz indigener Völker: Österreich lässt Bischof Erwin Kräutler im Regen stehen

Der aus Vorarlberg stammende Bischof der brasilianischen Amazonas-Diözese Xingu, Erwin Kräutler ist Träger des Alternativen Nobelpreises (Right Livelihood Awards). Er genießt in Vorarlberg hohes Ansehen und die Politik bedient sich seiner gerne als Zierde. 

Es sind das tatsächlich mehr Sonntagsreden denn reale Unterstützung, wie man gerade am aktuellen Bau des Belo Monte-Staudamms in Brasilien ersehen kann. Dieser wird bei Bauvollendung der drittgrößte Damm weltweit sein und über 1500km² Land zerstören. Fischbestände werden reduziert und Frischwasser versiegen, auf welches etliche indigene Völker in dem Gebiet für ihr Überleben angewiesen sind. Die deutsche Voith Hydro, österreichische Andritz AG und Schweizer Alstom liefern Turbinen für das Projekt.

Die EU und das internationale Übereinkommen ILO Nr. 169 

Das Übereinkommen Nr. 169 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation)  ist zu einem wesentlichen Bezugspunkt indigener Rechte geworden, das auch entsprechende Instrumentarien von Ländern und Unternehmen einfordert, die in diesen Ländern tätig werden wollen. Das Übereinkommen leistet sowohl für den Schutz der indigenen Bevölkerungen als auch für die Rechtssicherheit, Verfahrenssicherheit und eine rationale Kostenkalkulation für mögliche Investoren einen wesentlichen Beitrag.

Auf Ebene der EU wird die Konvention ILO 169 als Wegweiser für die Planung und Durchführung von Entwicklungsprojekten betrachtet. Das Europäische Parlament fordert die EU-Regierungen seit 1994 (mit Entschließungsantrag A3-0059/94) auf, der ILO-Konvention beizutreten. 1998 verabschiedete die EU-Kommission mit ausdrücklichem Bezug auf die ILO-Konvention 169 ein Strategiepapier zur verbesserten, zukünftigen Entwicklungszusammenarbeit zwischen EU und indigenen Völkern. Im selben Jahr verabschiedete auch der Ministerrat eine entsprechende Resolution (13461/98). Spanien, Dänemark, Norwegen und die Niederlande haben das Abkommen tatsächlich auch schon ratifiziert.

Spindelegger verweigert sich dem Schutz indigener Völker.

Bereits am 17. Juni 1993 wurde im österreichischen Parlament der Entschließungsantrag 356/A(E) betreffend die Ratifikation des internationalen Übereinkommens ILO Nr. 169 einstimmig beschlossen. Einen weiteren einstimmigen Beschluss des Nationalrates zur Ratifizierung der ILO-Konvention 169 gab es am 11. Juli 1997. Trotz zweimaligem Beschluss des Nationalrates wurde die Ratifizierung bisher nicht eingeleitet.

Auch wenn die Anwendbarkeit in Österreich/Europa nur in geringem Maße oder überhaupt nicht zum Zuge kommt, fordert die Menschenrechtsabteilung der ILO ausdrücklich dazu auf, die Konvention 169 zu ratifizieren, da ein Menschenrechtsstandard nur bei größtmöglicher Akzeptanz seine Wirkung entfalten kann.   Allein die Tatsache als solche, würde den indigenen Partnern signalisieren, dass gleichberechtigte Partnerschaften angestrebt werden. Bisher haben vorwiegend Länder Lateinamerikas die Konvention ratifiziert, zum einen bedingt aus historischen Gründen, zum anderen aufgrund des dortigen Regelungsbedarfs. Allerdings zeichnet sich ab, dass auch auf dem afrikanischen Kontinent mit Unterschriften zu rechnen ist.

Österreich opfert den Schutz indigener Völker nationalem Rassismus

Österreichische "Bedenkenträger". Die Argumentation gegen die Ratifizierung baut auf Bedenken, dass die Möglichkeit der Selbstidentifikation (als 'in Stämmen lebend') zu einem unkalkulierbaren Risiko hinsichtlich der Inanspruchnahme innerhalb Österreichs führen könnte. Was aber lächerlich ist, denn die in Österreich lebenden und bekannten Minderheiten sind bereits durch die Verfassung  und durch die von Österreich ratifizierten Übereinkommen mit weit mehr Rechten ausgestattet, als die ILO-Konvention 169 bieten könnte (vgl. Minderheitenrechte - Website des Außenministeriums).
"Eine Ratifikation durch Österreich könnte daher eine Gefahr für die Kohärenz und die Ausgewogenheit des geltenden österreichischen Volksgruppenrechts darstellen, sollten auf Grund der entsprechenden Interpretation in Österreich lebende Volksgruppen unter den Geltungsbereich des Übereinkommens subsumiert werden." [Entschließungsantrag Dr. Michael Spindelegger (ÖVP), Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) im außenpolitischen NR-Ausschuss 6.3.2001]
Ortstafelstreit und indigene Völker. Die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) , Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) brachten einen Entschließungsantrag ein, dem folgende Begründung beigegeben war:

"... Eine Ratifikation (des internationalen Übereinkommens ILO Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker[Anm.]) durch Österreich könnte daher eine Gefahr für die Kohärenz und die Ausgewogenheit des geltenden österreichischen Volksgruppenrechts darstellen, sollten auf Grund der entsprechenden Interpretation in Österreich lebende Volksgruppen unter den Geltungsbereich des Übereinkommens subsumiert werden. ...."

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11.6.11/28.7.11/

Mittwoch, 20. Juli 2011

UN-Menschenrechtsrat: Meilenstein zum Schutz sexueller Minderheiten

Der Menschenrechtsrat hatte am 17. Juni 2011 in Genf mit einem historischen Entscheid erstmals eine Resolution zum Thema Menschenrechtsverletzungen wegen sexueller Orientierung und Geschlechteridentität verabschiedet.

Die Resolution, welche Südafrika gemeinsam mit Griechenland, Ireland, Frankreich, Norwegen, Slowenien, Schweden und der Schweiz eingebracht hatte, erhielt bei der Abstimmung die Unterstützung 23 Staaten. Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte ist damit beauftragt, bis Ende Jahr eine Studie vorzulegen, in welchen Ländern Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.

Es gehe nicht darum, Länder anzuprangern, sagte der Delegierte aus Südafrika im Menschenrechtsrat. Es gehe vielmehr darum, einen Dialog anzustossen zum Thema Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung. Gegen die Resolution votierte eine starke Minderheit von 19 Staaten, darunter insbesondere afrikanische und muslimisch geprägte Staaten, aber auch Russland und Moldawien. Drei Staaten enthielten sich der Stimme.

Die nun verabschiedete Resolution fordert das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte auf, eine Studie über Gewalt und Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Geschlechteridentität zu erstellen. Ausserdem hält sie fest, dass im Menschenrechtsrat eine konstruktive und transparente Panel-Diskussion über die Ergebnisse der Studie stattfinden muss und zwar 2012 in der Märzsession. Der Rat muss dann auch über Folgeaktivitäten und -massnahmen entscheiden.

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Human rights, sexual orientation and gender identity - Resolution L9/rev1 des UNO-Menschenrechtsrates (pdf 2 S., englisch)
[Letzte Aktualisierung 20.7.11]