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Freitag, 18. April 2014

Unternehmerisch tätig im Bodenseeraum: A, CH,D, FL

Was tun und beachten, wenn ich als Unternehmen in der Bodenseeregion tätig sein möchte? 

Der Ratgeber „Unternehmen ohne Grenzen 2010 – Aufträge abwickeln in der Bodenseeregion“ gibt ausführliche Auskünfte – von A wie Angebot bis Z wie Zoll. Das von der Wirtschaftskammer Vorarlberg im Rahmen der Grenzpartnerschaft Eures Bodensee herausgegebene Nachschlagewerk ist in der vierten aktualisierten Auflage erschienen und auch online recherchierbar als auch als PDF downloadbar.

Vier Länder im Vergleich. Kompakt und übersichtlich wird mit der Broschüre gerade kleinen und mittleren Unternehmen viel Recherche-Arbeit erspart und Rüstzeug für grenzübergreifende Aufträge zur Hand gegeben. Dieses wird auch intensiv genutzt, wie die Erfahrungen zeigen. „Gefragt sind vor allem Infos zur Schweiz und hier besonders zu den Steuerabgaben, der Einfuhrumsatzsteuer und zum Zoll“, erklärt Verfasserin Dipl-Verw. Wiss. Ute Denninger von EURES Bodensee.

Das Nachschlagewerk gibt einen Überblick der jeweiligen Anforderungen in der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein und Österreich. Dabei wird für jedes der Eures-Bodensee-Mitgliederländer auf die Themen
  • Meldepflicht,
  • Gewerbliche Bedingungen,
  • Entsendung,
  • Allgemeines zum Handel, Angebotsgestaltung und Vertragsabschluss
  • Dienstleistungserbringung
  • Warentransport
näher eingegangen.

Dazu kommen praktische Tipps sowie aktuelle Links und Adressen, an die sich Interessierte für weitere Auskünfte jederzeit wenden können.

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Sonntag, 28. Oktober 2012

EU Fischfang: Auch 2012 auf Ausbeutungskurs

Greenpeace - Screenshot

Europas Meere gelten zu mindestens zwei Dritteln als überfischt. 

Europas Fischerei-Management gilt als eines der schlechtesten auf der Welt. Brüssel will zwar das Leerfischen der Gewässer stoppen und hat daher vorgeschlagen, die jährlichen Quoten durch langfristige Bewirtschaftungspläne zu ersetzen, denn die Fangquoten waren weit über den wissenschaftlichen Empfehlungen bisher an der Tagesordnung.

Die europäische Flotte fischt zudem zerstörerisch und verschwenderisch. Ein Großteil des jetzigen Fanges wird gefischt, getötet und dann wieder über Bord geworfen. Damit sich Europas Fischbestände erholen können, fordert Greenpeace einen massiven Abbau derjenigen EU-Fangkapazitäten, die die größten Umweltschäden verursachen. Denn für die noch verbleibenden Fische ist die riesige EU-Fischereiflotte zu groß: Zu viele Fischer jagen zu wenig Fisch.

Allein 4,3 Milliarden Euro sind im EU-Haushalt von 2007 bis 2013 eingeplant, um die Fischereiflotten an die Kapazitäten anzupassen. Doch realiter verhindern die EU-Steuergeld-Milliarden nachhaltige Fischerei. Im Zuge dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die EU-Maßnahmen wirksam zur Anpassung der Kapazität der Fangflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen haben. Die zwei zentralen Prüfungsfragen des EuRH lauteten wie folgt: Ist ein klarer Rahmen für den Abbau der Flottenkapazität vorhanden? Sind die spezifischen Maßnahmen genau definiert und werden sie umgesetzt? Die Prüfung fand bei der Kommission und in sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Vereinigtes Königreich) statt, die aufgrund der Größe ihrer Fangflotten und der Höhe der für die Anpassung ihrer Flotten verfügbaren EFF-Mittel ausgewählt wurden.

Der Europäische Rechnungshof stellte erhebliche Mängel fest:

a) Die bestehenden Definitionen der Fangkapazität spiegelten das Fangpotenzial der Fischereifahrzeuge nicht angemessen wider.
b) Die Festsetzung von Obergrenzen für die Flottenkapazität trug kaum zu einer tatsächlichen
Anpassung der Fangkapazitäten der Flotte an
die Fangmöglichkeiten bei.
c) Überschüssige Fangkapazität wurde weder
definiert noch quantifiziert.
d) Die Möglichkeit der Über tragung von Fangrechten blieb unberücksichtigt.

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Samstag, 27. Oktober 2012

Grenzgänger rund um den Bodensee: Infos 2012 für Arbeiten in A, CH, D, FL

Die PDF-Broschüre "Infos für Grenzgänger 2012" bietet kompetente Informationen über die Themen Arbeit, Soziales und Steuern in den Ländern Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

Was sind Grenzgänger? Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen, in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren. Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als Grenzgänger, sondern werden als Entsendete bezeichnet.

Interessierte finden in der Online-Ausgabe der "Infos" schnell und einfach alle wichtigen Informationen.

    • Von der Arbeitssuche zum Arbeitsvertrag
    • Soziale Sicherheit – grenzüberschreitend
    • Vermeidung von Doppelbesteuerung
    • Status als Grenzgänger und Aufenthalter

Rasche Übersicht. Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung. Die PDF-Datei hat dank der Suchfunktion den Vorteil, das gesamte Dokument nach Informationen gezielt zu durchsuchen. Das Inhaltsverzeichnis hier soll den Interessierten auch ohne Download die Prüfung ermöglichen, ob die gewünschten Infos auch zu finden sind.

EURES. EURES (European Employment Services) ist ein Programm der europäischen Kommission und dient dem Informationsaustausch in Fragen der grenzüberschreitenden Beschäftigung und der Arbeitskräftemobilität. Partner sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aus den EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Die EURES Grenzpartnerschaft Bodensee ist eine von zurzeit insgesamt 22 Grenzpartnerschaften in Europa. 
Sie besteht seit Anfang 2003 und hat sich die Schaffung eines offenen und barrierefreien Arbeitmarktes im Bodenseeraum zum Ziel gesetzt. Beteiligt sind Arbeitsverwaltungen und Verbände aus Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Deutschland.

6.7.11 [Letzte Aktualisierung  26.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

INHALT
Vorwort 1
Einleitung 4

I. Von der Arbeitssuche zum Arbeitszeugnis
1. Arbeitssuche
1.1 Grundsätzliches 8
1.2 Arbeitssuche in Österreich 11
1.3 Arbeitssuche in Liechtenstein 12
1.4 Arbeitssuche in der Schweiz 12
1.5 Arbeitssuche in Deutschland 14
2. Arbeitsbewilligung
2.1 Grundsätzliches 16
2.2 Arbeiten in Österreich 17
2.3 Arbeiten in Liechtenstein 18
2.4 Arbeiten in der Schweiz 19
2.5 Arbeiten in Deutschland 24
3. Anerkennung von Berufsabschlüssen
3.1 Grundsätzliches 26
3.2 Anerkennung von Berufsabschlüssen in Österreich 30
3.3 Anerkennung von Berufsabschlüssen in Liechtenstein 32
3.4 Anerkennung von Berufsabschlüssen in der Schweiz 33
3.5 Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland 34
4. Arbeitsrecht
4.1 Grundsätzliches 35
4.2 Arbeitsrecht in Österreich 37
4.3 Arbeitsrecht in Liechtenstein 45
4.4 Arbeitsrecht in der Schweiz 52
4.5 Arbeitsrecht in Deutschland 59

II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit
1. Krankenversicherung
1.1 Grundsätzliches 68
1.2 Krankenversicherung in Österreich 71
1.3 Krankenversicherung in Liechtenstein 75
1.4 Krankenversicherung in der Schweiz 79
1.5 Krankenversicherung in Deutschland 88
2. Unfallversicherung
2.1 Grundsätzliches 93
2.2 Unfallversicherung in Österreich 95
2.3 Unfallversicherung in Liechtenstein 97
2.4 Unfallversicherung in der Schweiz 100
2.5 Unfallversicherung in Deutschland 103
3. Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod
3.1 Grundsätzliches 106
3.2 Pensionsversicherung in Österreich 111
3.3 Vorsorge in Liechtenstein 118
3.4 Vorsorge in der Schweiz 125
3.5 Rentenversicherung in Deutschland 133
4. Arbeitslosenversicherung
4.1 Grundsätzliches 138
4.2 Arbeitslosenversicherung in Österreich 140
4.3 Arbeitslosenversicherung in Liechtenstein 143
4.4 Arbeitslosenversicherung in der Schweiz 144
4.5 Arbeitslosenversicherung in Deutschland 146
5. Familienleistungen
5.1 Grundsätzliches 148
5.2 Familienleistungen in Österreich 150
5.2.1 Familienbeihilfe 150
5.2.2 Kinderbetreuungsgeld 151
5.3 Familienleistungen in Liechtenstein 154
5.4 Familienleistungen in der Schweiz 155
5.4.1 Familienzulagen 155
5.4.2 Bedarfsleistungen an betreuende Eltern 156
5.5 Familienleistungen in Deutschland 157
5.5.1 Kindergeld 157
5.5.2 Elterngeld 159

III. Vermeidung von Doppelbesteuerung
1. Besteuerung der Arbeitseinkommen
1.1 Grundsätzliches 162
1.2 Arbeiten in Österreich … 166
1.2.1 … und Wohnen in der Schweiz 166
1.2.2 … und Wohnen in Deutschland 166
1.2.3 Steuerpflichtig in Österreich 168
1.3 Arbeiten in Liechtenstein … 170
1.3.1 … und Wohnen in Österreich 170
1.3.2 … und Wohnen in der Schweiz 171
1.3.3 … und Wohnen in Deutschland 172
1.3.4 Steuerpflichtig in Liechtenstein 173
1.4 Arbeiten in der Schweiz … 174
1.4.1 … und Wohnen in Österreich 174
1.4.2 … und Wohnen in Deutschland 175
1.4.3 Steuerpflichtig in der Schweiz 176
1.5 Arbeiten in Deutschland … 178
1.5.1 … und Wohnen in Österreich 178
1.5.2 … und Wohnen in der Schweiz 180
1.5.3 Steuerpflichtig in Deutschland 181
2. Besteuerung der Renten,
Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
2.1 Grundsätzliches 184
2.2 Wohnsitz in Österreich 185
2.3 Wohnsitz in der Schweiz 187
2.4 Wohnsitz in Deutschland 189
Abkürzungsverzeichnis 192

Samstag, 29. September 2012

{News-Scanner} Gas gegen Europa

Russland erwägt Energieminister Alexander Nowak zufolge einen Gasrabatt für Moldawien im Tausch gegen Zugeständnisse. 

Bedingung dafür sei, dass das Land den Vertrag mit der Europäischen Energiegemeinschaft kündigt. „Das ist eine Voraussetzung für einen Preisnachlass beim Gas und die Regelung der moldawischen Gasschulden bei Russland in Höhe von 4,1 Milliarden US-Dollar“, sagte Nowak kurz vor dem Treffen zwischen Präsident Wladimir Putin und dem moldawischen Regierungschef Vlad Filat in Sotschi. Das berichtet RIA Novost Online.

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RIA NOVOSTI: Russland drängt Moldawien mit Gasrabatt zu Abkehr von EU
30.9.12  [Letzte Aktualisierung  30.9.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Samstag, 21. Juli 2012

Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz-EU

Seit Herbst 2008 verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein Abkommen in den Bereichen: Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit. Bislang wurden drei umfassende Verhandlungsrunden durchgeführt. Derzeit sind die Verhandlungen nicht zuletzt aufgrund offener institutioneller Fragen ins Stocken geraten. Die technischen Gespräche werden jedoch weitergeführt
Der Bundesrat (= Schweizer Regierung) erhofft sich dadurch tiefere Lebensmittelpreise für die Schweizer Konsumenten und einen besseren Zugang seiner Bauern zum EU-Markt. Der Schweizer Tierschutz STS kommt hingegen zum Schluss, dass unter dem Fokus des Tierwohls ein Freihandelsabkommen Schweiz–EU sehr skeptisch zu beurteilen ist.
"Ist dieses Freihandelsabkommen ein Vehikel für das von der Mehrheit der Konsumenten und Steuerzahler gewünschte "Freilandhaltungsland" Schweiz? Oder leistet es am Ende ungewollt Massentierhaltungen, Qualtransporten und einem Abbau bei Tier-, Umwelt- und Naturschutz Vorschub?" fragt der Schweizer Tierschutz STS. Um die Konsequenzen eines solchen Abkommens auf das Tierwohl abschätzen zu können, hat der Schweizer Tierschutz STS (Seit 1861 bestehende Tierschutzorganisation mit insgesamt 70 Sektionen in allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.) die Tierschutzgesetzgebungen und die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen in der Schweiz und in der EU verglichen.

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1. Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU, PDF
2. Dossier der Schweiz über den Stand der Verhandlungen in denBereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit undöffentliche Gesundheit
3. Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und dasFürstentum Liechtenstein: Der Tierschutz in der EU
[Letzte Aktualisierung 21.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



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Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU - Inhalt
Landwirtschaft heute – eine Standortbestimmung 3
Immer billigere Lebensmittel – Nutztiere zahlen die Zeche 6
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Tierschutzvorschriften der Schweiz
und der EU 7
Vergleich der Haltungsformen 8
«Label sei Dank» 9
Bäuerliche Tierhaltung oder Massentierhaltung 10
Tiertransporte: Rückwärtsgang 11
Gesetze müssen auch umgesetzt werden 14
Die STS-Position 16
Glossar und Links 20

Freitag, 20. Juli 2012

Child Development Index 2012: ~60 Millionen Kinder mangelernährt!

Die Zahl von mangelernährten Mädchen und Jungen ist seit 2000 um 1.5 Millionen auf insgesamt 58.7 Millionen weltweit gestiegen und hat damit in dieser Dekade einen neuen Höchstwert erreicht.

Die internationale Kinderrechtsorganisation "Save the Children" veröffentlichte zum dritten Mal den Child Development Index 2012. Die neue Studie von Save the Children zur weltweiten Entwicklung von Kindern zeigt erschreckende Zahlen. Der Index vergleicht die Entwicklung von Kindern in 141 Ländern. Anhand von Kriterien zu Gesundheit, Bildung und Ernährung zeigt er, wo auf der Welt es Kindern am besten und wo es ihnen am schlechtesten geht.

Österreich. Japan führt die Rangliste an, Somalia steht an letzter Stelle. Deutschland findet sich auf Platz 3 wieder. Es hat sich gegenüber dem ersten Bericht um 19 Plätze verbessert. Österreich liegt zum zweiten Mal auf Platz 15. Im ersten Bericht lag es noch auf Platz 13 und damit vor der Schweiz und Deutschland. Die Schweiz hat sich hingegen im Ranking auf Platz 7 verbessert und damit gegenüber dem ersten Bericht gleich 8 Plätze aufgeholt.

Hungersnot in Afrika. Die letzten 10 Plätze belegen ausschließlich afrikanische Länder. Das besetzte palästinensische Gebiet (Gaza/West Bank) hat sich um über 50 Plätze verschlechtert, Tansania hat sich im Ländervergleich um 30 Plätze verbessert.

Prinzip Hoffnung. Der Child Development Index zeigt neben der besorgniserregenden Verschlechterung im Ernährungsbereich erfreuliche Veränderungen bei Bildung und Gesundheit. Seit der ersten Datenerhebung Mitte der 90er Jahre (1995-1999) haben sich in 90% der Länder die Lebensumstände von Kindern verbessert: Pro Tag sterben 9000 Mädchen und Jungen unter 5 Jahren weniger und 50 Millionen mehr Kinder erhalten eine Grundschulbildung.

Save the Children. Save the Children ist nach eigenen Angaben die weltweit größte unabhängige Kinderrechtsorganisation. 29 Mitgliedsorganisationen bilden die Nichtegierungsorganisation "Save the Children International", deren Sekretariat in London sitzt, von wo aus die Arbeit der nationalen Organisationen koordiniert wird. In 120 Ländern führt Save the Children Projekte durch, die Kindern, ihren Familien und ihrem Umfeld zugute kommen. Der Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Bereichen Schule und Bildung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie Gesundheit und Überleben. Außerdem hilft die Organisation Kindern und ihren Familien in Katastrophensituationen. Save the Children hat Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen.

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Child Development Index 2012 (PDF 1.69 MB)
Save the Children International
Save the Children Deutschland
Save the Children Schweiz

Dienstag, 17. Juli 2012

Transparenz-Rangliste der 105 weltgrößten multinationalen Unternehmen

Frau Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International Deutschland e. V.: „Unternehmen sollten länderspezifische Zahlen, wie Umsatz, Vorsteuerergebnis und Steuern veröffentlichen. Nur so können die Bürgern dieser Länder feststellen, inwieweit Unternehmen Zahlungen an die Regierungen tätigen,  Gelder verschwunden sind oder durch entsprechende Konstruktionen Steuern vermieden wurden.“

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat eine Transparenz-Rangliste der 105 größten börsennotierten multinationalen Unternehmen veröffentlicht. Die Bewertung basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen der Unternehmen. Transparenz wird dabei als wichtige Voraussetzung einer erfolgreichen Antikorruptionspolitik von Unternehmen angesehen.

Koloniale Tax-Informationspolitik. Gering ist im Durchschnitt vor allem die Transparenz über Gewinne und Steuerzahlungen in den Ländern, in denen sie Geschäfte betreiben; dies sind oft die ärmsten Länder mit fragwürdigen Regierungsstrukturen. Unbefriedigend ist bei den meisten multinationalen Unternehmen die Berichterstattung über ihre Antikorruptionsprogramme. Über die Hälfte der Unternehmen veröffentlicht nicht, ob und wie viel Zahlungen sie an Parteien und Politiker leisten. Nur 45 Unternehmen berichten vollständig über ihre Tochterunternehmen.

Finanz- und Rohstoffindustries. Der Finanzsektor erweist sich vor allem bei der Berichterstattung über die Geschäftsaktivitäten in einzelnen Ländern als besonders intransparent. Insgesamt schneiden die 24 multinationalen Banken und Versicherungen mit einem durchschnittlichen Punktwert von 4,2 nur unterdurchschnittlich ab. Im Bereich der Rohstoffindustrie ist der Abstand vom besten zum schlechtesten Unternehmen besonders groß. Während Statoil, Rio Tinto und BHP Billiton an der Spitze der Transparenz-Rangliste stehen, sind Rohstoffunternehmen wie PetroChina und Gazprom in der unteren Hälfte der Rangliste zu finden.

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PDF: TRANSPARENCY IN CORPORATE REPORTING: ASSESSING THE WORLD'S LARGEST COMPANIES - Report published – Jul 2012, pdf.
Online: SHINING A LIGHT ON THE WORLD’S BIGGEST COMPANIES

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Ein schneller Blick in das Inhaltsverzeichnis:
CONTENTS
1. INTRODUCTION 4
2. EXECUTIVE SUMMARY 5
3. PROJECT RATIONALE AND METHODOLOGY 7
4. REPORTING ON ANTI-CORRUPTION PROGRAMMES 10
Company results 13
Industry highlights 15
5. ORGANISATIONAL TRANSPARENCY 16
Company results 20
Industry highlights 22
6. COUNTRY-BY-COUNTRY REPORTING 24
Company results 27
Industry highlights 31
7. FINANCIAL SECTOR: SPECIAL SECTION 34
Reporting on anti-corruption programmes 37
Country-by-country reporting 40
8. POLICY RECOMMENDATIONS 41
ANNEXES 45
Annex 1: Methodology 45
Annex 2: Questionnaire 50
Annex 3: List of companies 52
Annex 4: Data tables 56

Samstag, 16. Juni 2012

Reisen in Europa

„Unterwegs in Europa“ ist die offizielle Website der Europäischen Union für Menschen, die in den 27 EU-Ländern auf Reisen unterwegs sind. 

Touristen und Geschäftsleute finden hier praktische Ratschläge und nützliche Tipps zu einer Vielzahl von Themen. Sie erfahren, welche Papiere Sie brauchen und was im Krankheitsfall oder bei der Benutzung Ihres Handys zu beachten ist.

  • Welche  Papiere brauchen Sie
  • Geld
  • Einkaufen
  • Anreise
  • Gesundheit
  • Kommunikation
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Reisezeit
  • Haustiere
  • Im Notfall
  • Umweltschutz
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Donnerstag, 17. Mai 2012

EU-Verordnung: "Ökologischer Landbau"

Die Verordnung Ökologischer Landbau enthält EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert einen Mindeststandard der ökologischen Erzeugung, beschränkt unter anderem den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutzund Futtermitteln sowie von Verarbeitungs-Zutaten, verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und regelt ausführlich Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln.

Die Broschüre erläutert (nur) die wichtigsten Grundregeln der Verordnung (EG) Nr 834/2007 (und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen) über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Sie entbindet kein Unternehmen, das Erzeugnisse aus ökologischem Landbau kennzeichnet, vom sorgfältigen Beachten aller gesetzlichen Vorschriften zum ökologischen Landbau.


Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Dezember 2009 ist aus der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die "Europäische Union" (EU) geworden Das Gemeinschaftsrecht ist daher Unionsrecht geworden Deswegen spricht man heute von der EU-Verordnung Ökologischer Landbau Da die meisten in dieser Broschüre erläuterten Verordnungen vor dem Dezember 2009 erlassen wurden, werden sie im Text jedoch noch korrekt als EG-Verordnungen bezeichnet.

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Inhaltsverzeichnis (Stand Januar 2011) 

Vorwort 8
Das Wichtigste in Kürze
Einführung, Kennzeichnung  10
Kontrolle, Importe  10
Ökologischer Pflanzenbau  11
Ökologische Tierhaltung  11
Verarbeitung  13
EU-Bio-Logo  14
Übergangsregelungen 14
1 Einführung (Manon Haccius und Hanspeter Schmidt)
Die Grundsätze der EU-Bio-Verordnung 16
Gesetzliche Definition von "Bio" seit 1991  16
Totalrevision 2007  16
Nicht mehr "EG", sondern "EU"  16
"Bio" mit Öko-Kontrolle 16
Schon 1991 Pflicht zur Öko-Kontrolle 16
Lücken im Anwendungsbereich 17
Entstehungsgeschichte der Verordnung 17
"Zick-Zack-Lesen"  17
Nicht geregelte Produkte 18
Der Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnungen  18
Der Gang der Prüfung 18
Die besondere Strenge des Biorechts19
Das Prinzip der Positivlisten 19
Die Bedeutung der "Ziele" und "Grundsätze"    20
Was sind sichere Hinweise auf Bio-Produkte? 20
Kontrollstellencode  21
Herkunftskennzeichnung "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"   21
EU-Bio-Logo darf auch alleine stehen 21
Logo für Nicht-EU-Erzeugnisse fakultativ 21
Hier ist das Logo verboten  22
Entscheidend ist der Eindruck der Käufer 22
Einige Fragen und Antworten zur Selbstkontrolle   23
Nachfragen und Beschwerden  24
2 Kennzeichnung und Kontrolle (Jochen Neuendorff)
Kennzeichnung   26
Das neue EU-Bio-Logo  26
Umstellungsware   27
Unverarbeitete landwirtschaftliche Bio-Ware 28
Verarbeitete Öko-Lebensmittel 28
Verkehrsbezeichnung   28
Zutatenliste   29
Hauptzutat aus der Jagd oder Fischerei 29
Außer-Haus-Verpflegung   29
Futtermittel   30
Kontrollsystem   30
Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben  32
Kontrolle in Verarbeitungsunternehmen 36
Kontrolle bei Futtermittelherstellern 39
Kontrolle in Handelsunternehmen 40
3 Ökologischer Pflanzenbau (Eckhard Reiners)
Allgemeine Voraussetzungen 42
Umstellung  44
Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenernährung    46
Düngemittel und Bodenverbesserer 47
Pflanzenschutz   48
Pflanzenschutzmittel   49
Besondere Bereiche der Öko-Erzeugung  48
Wildsammlung   48
Pilzerzeugung  49
Meeresalgen   49
4 Ökologische Tierhaltung (Ulrich Schumacher)
Allgemeine Grundregeln   50
Umstellung   50
Herkunft der Tiere . 53
Fütterung, Futtermittel und Futtermittelherstellung 55
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung 58
Unterbringung der Nutztiere 60
Haltungspraktiken/Umgang mit Tieren 66
Tierbesatz und Dünger   68
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse 68
Kontrollvorschriften Tierhaltung 69
5 Ökologische Aquakultur (Sebastian Winkel)
Allgemeine Grundregeln   71
Herkunft der Fische, Reproduktion  71
Fütterung   73
Haltung, Umgang mit Tieren   74
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung    76
Umstellung  77
Spezielle Hinweise zu den Kontrollvorschriften Aquakultur    77
6 Herstellung verarbeiteter Lebensmittel (Reinhard Langerbein)
Umfang und Struktur der Verarbeitung 80
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 81
Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln 82
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel    84
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer Hefe    89
Kriterien für bestimmte Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung  90
Nicht geregelte Verarbeitungsbereiche 91
7 Einfuhren aus Drittländern (Jochen Neuendorff)
Kontrollen im Einfuhr- bzw Importunternehmen  92
Dokumentationspflichten im Einfuhr- bzw Importunternehmen    93
Praktische Abwicklung der Importe von Öko-Produkten aus Drittländern   94
Drittlandsregelung  94
Drittlandsliste   95
Ermächtigung zur Vermarktung 96
Gleichwertigkeit   96
Inspektionen in Nicht-EU-Ländern 96
Autoren   98
Literatur   99
Adressen  100
Internetadressen   101
Kontrollstellen  102
Überwachungsbehörden 104
Verordnungstexte
Verordnung (EG) Nr 834/2007: "Basis-Verordnung"  105
Verordnung (EG) Nr 889/2008: "Durchführungs-Verordnung"    130
Verordnung (EG) Nr 1235/2008: "Einfuhr-Verordnung"    217
Verordnung (EG) Nr 1254/2008: "Verordnung zu Hefe, Umstellungsfuttermitteln,
Färben von Eiern"   245
Verordnung (EG) Nr 710/2009: "Aquakultur-Verordnung"   249
"Öko-Landbaugesetz (ÖLG)" 269
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr 889/2008 279
Verordnung (EU) Nr 271/2010: "EU-Bio-Logo-Verordnung" 281
Verordnung (EU) Nr 471/2010: "Verordnung zur Änderung Verzeichnis Drittländer"  285
Impressum   289