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Sonntag, 28. Oktober 2012

EU Fischfang: Auch 2012 auf Ausbeutungskurs

Greenpeace - Screenshot

Europas Meere gelten zu mindestens zwei Dritteln als überfischt. 

Europas Fischerei-Management gilt als eines der schlechtesten auf der Welt. Brüssel will zwar das Leerfischen der Gewässer stoppen und hat daher vorgeschlagen, die jährlichen Quoten durch langfristige Bewirtschaftungspläne zu ersetzen, denn die Fangquoten waren weit über den wissenschaftlichen Empfehlungen bisher an der Tagesordnung.

Die europäische Flotte fischt zudem zerstörerisch und verschwenderisch. Ein Großteil des jetzigen Fanges wird gefischt, getötet und dann wieder über Bord geworfen. Damit sich Europas Fischbestände erholen können, fordert Greenpeace einen massiven Abbau derjenigen EU-Fangkapazitäten, die die größten Umweltschäden verursachen. Denn für die noch verbleibenden Fische ist die riesige EU-Fischereiflotte zu groß: Zu viele Fischer jagen zu wenig Fisch.

Allein 4,3 Milliarden Euro sind im EU-Haushalt von 2007 bis 2013 eingeplant, um die Fischereiflotten an die Kapazitäten anzupassen. Doch realiter verhindern die EU-Steuergeld-Milliarden nachhaltige Fischerei. Im Zuge dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die EU-Maßnahmen wirksam zur Anpassung der Kapazität der Fangflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen haben. Die zwei zentralen Prüfungsfragen des EuRH lauteten wie folgt: Ist ein klarer Rahmen für den Abbau der Flottenkapazität vorhanden? Sind die spezifischen Maßnahmen genau definiert und werden sie umgesetzt? Die Prüfung fand bei der Kommission und in sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Vereinigtes Königreich) statt, die aufgrund der Größe ihrer Fangflotten und der Höhe der für die Anpassung ihrer Flotten verfügbaren EFF-Mittel ausgewählt wurden.

Der Europäische Rechnungshof stellte erhebliche Mängel fest:

a) Die bestehenden Definitionen der Fangkapazität spiegelten das Fangpotenzial der Fischereifahrzeuge nicht angemessen wider.
b) Die Festsetzung von Obergrenzen für die Flottenkapazität trug kaum zu einer tatsächlichen
Anpassung der Fangkapazitäten der Flotte an
die Fangmöglichkeiten bei.
c) Überschüssige Fangkapazität wurde weder
definiert noch quantifiziert.
d) Die Möglichkeit der Über tragung von Fangrechten blieb unberücksichtigt.

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Samstag, 21. Juli 2012

Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz-EU

Seit Herbst 2008 verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein Abkommen in den Bereichen: Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit. Bislang wurden drei umfassende Verhandlungsrunden durchgeführt. Derzeit sind die Verhandlungen nicht zuletzt aufgrund offener institutioneller Fragen ins Stocken geraten. Die technischen Gespräche werden jedoch weitergeführt
Der Bundesrat (= Schweizer Regierung) erhofft sich dadurch tiefere Lebensmittelpreise für die Schweizer Konsumenten und einen besseren Zugang seiner Bauern zum EU-Markt. Der Schweizer Tierschutz STS kommt hingegen zum Schluss, dass unter dem Fokus des Tierwohls ein Freihandelsabkommen Schweiz–EU sehr skeptisch zu beurteilen ist.
"Ist dieses Freihandelsabkommen ein Vehikel für das von der Mehrheit der Konsumenten und Steuerzahler gewünschte "Freilandhaltungsland" Schweiz? Oder leistet es am Ende ungewollt Massentierhaltungen, Qualtransporten und einem Abbau bei Tier-, Umwelt- und Naturschutz Vorschub?" fragt der Schweizer Tierschutz STS. Um die Konsequenzen eines solchen Abkommens auf das Tierwohl abschätzen zu können, hat der Schweizer Tierschutz STS (Seit 1861 bestehende Tierschutzorganisation mit insgesamt 70 Sektionen in allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.) die Tierschutzgesetzgebungen und die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen in der Schweiz und in der EU verglichen.

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1. Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU, PDF
2. Dossier der Schweiz über den Stand der Verhandlungen in denBereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit undöffentliche Gesundheit
3. Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und dasFürstentum Liechtenstein: Der Tierschutz in der EU
[Letzte Aktualisierung 21.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



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Freihandel und Tierschutz: Ein Vergleich Schweiz–EU - Inhalt
Landwirtschaft heute – eine Standortbestimmung 3
Immer billigere Lebensmittel – Nutztiere zahlen die Zeche 6
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Tierschutzvorschriften der Schweiz
und der EU 7
Vergleich der Haltungsformen 8
«Label sei Dank» 9
Bäuerliche Tierhaltung oder Massentierhaltung 10
Tiertransporte: Rückwärtsgang 11
Gesetze müssen auch umgesetzt werden 14
Die STS-Position 16
Glossar und Links 20

Dienstag, 10. Juli 2012

Intelligente Mess-Systeme: Verbraucherprofile der Energieversorger als Datenschutzleck

Bild via Wikimedia Commons
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) warnt: Verbraucherprofile werden weit mehr als den Energieverbrauch erfassen, wenn nicht angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Die Einführung intelligenter Messsysteme in ganz Europa mag zwar Nutzen bringen, wird aber auch die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind, ob sie spezielle medizinische Geräte oder ein Babyphon benutzen, wie sie ihre Freizeit verbringen, und so weiter.

Diese Muster können zwar nützlich sein, um den Energieverbrauch für Energiesparzwecke zu analysieren. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen ist das Potenzial für Data-Mining jedoch sehr bedeutsam. Muster und Profile können für viele Zwecke genutzt werden, Marketing, Werbung und Preisdiskriminierung durch Dritte eingeschlossen.

Im Lichte dieser Risiken begrüßt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) zwar die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedsstaaten Hilfestellung zu geben. Insbesondere begrüßt der EDSB den Plan, ein Muster für Datenschutzfolgenabschätzungen zu entwickeln und es der Artikel-29 Datenschutzgruppe zur Stellungnahme zu übermitteln. Gleichzeitig bedauert der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) jedoch, dass die Kommission in der Empfehlung* selbst keine genauere, umfassendere und praktischere Hilfestellung gegeben hat.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte empfiehlt unter anderem:
  • mehr Hilfestellung zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und den Wahlmöglichkeiten betroffener Personen, einschließlich der Regelmäßigkeit von Zählerständen; 
  • eine Verpflichtung zum Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien ("PETs") und anderer bester verfügbarer Techniken, um Datensparsamkeit zu gewährleisten; 
  • mehr Hilfestellung zum Thema Speicherfristen; 
  • einen direkten Zugang für Kunden zu ihren Energieverbrauchsdaten und ihren individuellen Profilen, die Offenlegung der Logik der für Data-Mining verwendeten Algorithmen gegenüber Kunden, sowie 
  • die Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeit der Fern-Ein-/Ausschaltung
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Der (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Er erfüllt diese Aufgabe, indem er
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht, 
  • in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und 
  • mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
*Am 8. Juni 2012 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine Stellungnahme zur Empfehlung der Kommission zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme abgegeben.

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Samstag, 30. Juni 2012

Unterwegs in Europa: Reisen in Europa

Reisende können viel entdecken, und die Europäische Union hat vieles vereinfacht.

"Unterwegs in Europa" ist die offizielle Website der Europäischen Union für Menschen, die in den 27 EU-Mitgliedstaaten unterwegs sind. Touristen und Geschäftsleute finden hier praktische Ratschläge und nützliche Tipps zu einer Vielzahl von Themen. Sie erfahren, welche Papiere Sie brauchen, was Sie im Krankheitsfall beachten müssen und ob Sie Ihr Handy benutzen können.

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[Letzte Aktualisierung 30.6.12]

Samstag, 16. Juni 2012

Urlaub: Die Europäische Krankenversicherungskarte

EU-Bürger, die im Ausland krank werden oder einen Unfall erleiden, können dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Zeit, Nerven und Kosten sparen.

Dem Beschluss der Kommission der Europäischen Gemeinschaften folgend wurde beginnend mit dem 1. Juni 2004 die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll in mehreren Schritten alle bislang verwendeten Papiervordrucke zur Inanspruchnahme von Sachleistungen bei Krankheit bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat ersetzen.

Mit der EKVK ist es für viele europäische Bürger, die jedes Jahr in anderen EU-Land Urlaub machen, auf Geschäftsreisen gehen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen, im Krankheitsfall leichter, Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bekommen. 185 Millionen Europäische Krankenversicherungskarten sind europaweit im Umlauf.

Versicherte aus den 27 Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, können über die EKVK bei vorübergehenden Aufenthalten in diesen Ländern Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Mit der Karte erhalten sie die gleiche Versorgung des öffentlichen Gesundheitswesens wie die Versicherten des Gastlandes. Wird eine Behandlung in einem Land erforderlich, in dem für die Gesundheitsversorgung eine Direktzahlung zu leisten ist, werden die Kosten dort oder nach der Rückkehr ins eigene Land erstattet.

Eine geplante Behandlung hingegen wird nicht von der Europäischen Krankenversicherungskarte abgedeckt, sondern erfordert eine Vorabgenehmigung. 

Um eine EKVK zu erhalten, muss man in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gesetzlich krankenversichert sein. Jedes Land ist selbst dafür zuständig, die Karten auszustellen. Sie wird von den nationalen Versicherungsträgernausgegeben.

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EKVK - Europäische Krankenversicherungskarte[19.7.11]  [Letzte Aktualisierung 17.6.12]

Sonntag, 10. Juni 2012

{News-Scanner} Europäische Pharmalobby will die paradiesischen deutschen Medikamentenpreise hoch halten

Pharmaindustrie droht mit Boykott!


Das Handelsblatt berichtet: "Die europäische Pharmaindustrie hat Deutschland mit schwerwiegenden Folgen gedroht, falls die Hersteller neuer Medikamente ihre Pillen zu Dumping-Preisen verkaufen müssten. Seien die Preise nicht auskömmlich, würden die Firmen Neuheiten eben nicht mehr auf den deutschen Markt bringen, sagte der Generaldirektor der Europäischen Vereinigung der Pharmazeutischen Industrie und ihrer Verbände (Efpia), Richard Bergström, dem Handelsblatt."

Hintergrund. Hintergrund ist das neue Arzneimittelneuordnungsgesetz („Amnog“), das dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bei den Preisverhandlungen über neue Medikamente mehr Mitsprach ermöglicht. Die Ausgaben für Arzneimittel sollen nämlich in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen sein und haben sich zu einem Dauerproblem für die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt. Die Arzneimittelausgaben weisen im Vergleich zu anderen Leistungen nicht nur deutlich überdurchschnittliche Wachstumsraten auf; sie übersteigen in Deutschland seit 2001 sogar die Ausgaben für Arztbesuche.

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Donnerstag, 7. Juni 2012

Nachlässiger EU-Tierschutz: EU-Staaten mit Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten über ein Jahrzent säumig

Bildquelle: Wikimedia 
Die Europäische Kommission hat endlich die die Mitgliedstaaten "noch nachdrücklicher aufgefordert", die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. eigentlich hätten sie seit über ein Dezenium Zeit gehabt, das Problem Tierfreundlicher zu lösen.

Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Österreich auch kein Vorbild. Die Mitgliedstaaten stehen an vorderster Front bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates und hatten seit 2001 Zeit, dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe diese Vorschriften anwenden. Drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Schweden und Luxemburg) haben bereits mitgeteilt, dass sie das bevorstehende Verbot bereits einhalten. Nach Angaben der Mitgliedstaaten dürften aber nur 16 von ihnen dem Verbot bis zu seinem Inkrafttreten nachgekommen sein, darunter (hoffentlich endlich) auch Österreich.

Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte: „Die europäischen Verbraucher haben hohe Erwartungen an die Qualität ihrer Lebensmittel, und die Landwirte stellen hohe Ansprüche an fairen Wettbewerb. Dies gegen die wirtschaftlichen Probleme abzuwägen, vor denen unsere Landwirtschaft steht, ist eine große Herausforderung. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, die Bestimmungen dieser Richtlinie umzusetzen, und die Kommission wird die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen und gegen diejenigen Mitgliedstaaten vorgehen, die die Vorschriften über die Unterbringung von Sauen nicht einhalten.“

Worum geht es? Das Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten ist eine Reaktion auf Forderungen, insbesondere von Seiten der EU-Verbraucher, die Lebensmittelqualität und die artgerechte Tierhaltung in der EU zu verbessern. Es stellt einen wichtigen Etappensieg für den Tierschutz dar und wurde gemeinsam von den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse beschlossen, denen zufolge das Wohl der Sauen nachweislich erheblich beeinträchtigt wird, wenn sie in Einzelbuchten gehalten werden. Weitere Vorteile des neuen Haltungssystems bestehen darin, dass es die Überlebensrate neugeborener Ferkel ebenso wie die Sauenproduktivität deutlich erhöht.

Das Verbot stellt nicht nur sicher, dass die in der EU erzeugten Lebensmittel von hoher Qualität sind, was der Gesundheit der Verbraucher zugute kommt, sondern auch, dass ein höheres Maß an Tierschutz erreicht wird. Als das Verbot der Einzelbuchten für Sauen erlassen wurde, erhielt die Branche ausreichend Zeit, um ihre Praxis anzupassen und die Investitionskosten auf einen langen Zeitraum zu verteilen.

Die Kommission hat im letzten Jahr mehrfach auf den bevorstehenden Ablauf der Umsetzungsfrist hingewiesen, als deutlich wurde, dass viele Mitgliedstaaten den Vorschriften noch nicht nachkamen.

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Tierschutz: EU-Kommission verstärkt Druck auf Mitgliedstaaten zur Einführung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten

Samstag, 2. Juni 2012

Roaming-Verordnung: Europäischen Parlament beschließt Senkung

Am 30.Mai 2012 hat nach der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai auch der Rat der Europäischen Union dem zuvor informell ausgehandelten Kompromiss über die neue Roaming-Verordnung zugestimmt, sodass die Neufassung am 30. Juni 2012 im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Am darauffolgenden Tag wird sie in Kraft treten. 

Preisobergrenzen für Datenroaming. Ab 1.Juli 2012 wird es erstmals im Endkundenbereich Obergrenzen für Datenroaming geben. Pro MB darf dann beim Datenroaming innerhalb der Union nicht mehr als € 0,70 anfallen (exklusive Umsatzsteuer). Ab 1.Juli 2013 sinkt der Höchstpreis auf € 0,45, ab 01.07.2014 auf € 0,20.

Auch Datendownloads werden viel billiger. Seit 2007 legt die EU Preisobergrenzen für Anrufe und SMS fest. Jetzt werden auch Daten unter diese Regelung fallen. Ab 1. Juli 2012 werden folgende Höchstpreise gelten:
  • 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.)
  • 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte) (zzgl. MwSt.)
Datendownloads kosteten bei vielen Netzbetreibern im Juli 2009 noch mehr als 4 EUR pro Megabyte. Dieser Preis wird nun durch sechs geteilt. Nach weiteren Preissenkungen werden Datendownloads ab 2014 nur noch 20 Cents pro Megabyte (zzgl. MwSt.) kosten, was gegenüber heutigen Preisen eine Einsparung von 90 % bedeutet. Den Betreibern steht es freilich frei noch billigere Tarife anzubieten. Die Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise im Sinne des Verbraucherschutzes. Der Wettbewerb dürfte sie noch weiter drücken.

Rechnungsschock gestoppt. Um unerwartet hohe Rechnungen zu vermeiden, erhalten Reisende ab 1. Juli 2012 außerhalb der EU ab 1. Juli 2012 per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Um die Datenroamingdienste weiter nutzen zu können, müssen sie dann ausdrücklich bestätigen, dass sie diesen Betrag überschreiten wollen.

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Donnerstag, 31. Mai 2012

Saubere Badegewässer in den Feriengebieten der EU

Exzellente Ergebnisse in den Badegebieten auf Zypern, in Kroatien, auf Malta und in Griechenland. Qualität der Badeseen in Österreich online abrufbar. 

Zwar nicht alle, aber immerhin 92,1 Prozent der Badegewässer in der Europäischen Union erfüllen inzwischen die in der Badegewässerrichtlinie festgelegten Mindeststandards für Wasserqualität. Hierzu gehört auch der Serpentine Lake in London, in dem mehrere olympische Wettbewerbe ausgetragen werden, unter anderem das Freiwasser-Langstreckenschwimmen und das Schwimmen im Rahmen der Triathlonwettkämpfe.

Die Bürger legen Wert auf Wasserqualität. Das Wissen um sauberes und sicheres Wasser zum Schwimmen oder Spielen ist ein ausschlaggebender Faktor bei der Auswahl eines Urlaubsortes oder Ziels für einen Wochenendausflug. Auch für die Tourismuswirtschaft ist sauberes und sicheres Wasser ein bedeutender Faktor, um Besucher anzuziehen.

Die Ergebnisse des jüngsten Jahresbericht der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Kommission über die Qualität der Badegewässer zeigen die letztjährige Wasserqualität von mehr als 22 000 Badegebieten an Stränden, Flüssen und Seen in ganz Europa.

Aus dem Bericht geht hervor, dass 77,1 Prozent der Badegebiete eine exzellente Wasserqualität aufweisen, d. h. die strengsten Leitwerte einhalten; dies bedeutet eine Verbesserung um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 93,1 Prozent der Badegewässer an den Küsten wurden als „ausreichend“ eingestuft, d. h. sie liegen innerhalb der weniger strengen zwingenden Werte; das ist ein Anstieg um 1 Prozent. Weniger als 2 Prozent der Badegewässer erfüllten die Anforderungen nicht.

Exzellente Ergebnisse. Exzellente Ergebnisse erzielten die Badegebiete in Zypern, Kroatien, Malta und Griechenland. Dort erfüllen mehr als 90 Prozent der Badegewässer die strengsten Leitwerte (ausgezeichnete Qualität), und auch alle anderen Badegewässer liegen innerhalb der zwingenden Werte. Am anderen Ende der Skala weisen die Niederlande, Bulgarien, Lettland, Luxemburg und Belgien einen vergleichsweise geringen Anteil an Badegewässern auf, die die strengen Leitwerte erfüllen, vor allem bei den Binnengewässern.

Die Wasserqualität in den beliebtesten Feriengebieten Europas ist allgemein gut: Mehr als 90 Prozent der Badegewässer erfüllen die zwingenden Werte; in Spanien, Italien und Portugal weisen mehr als 80 Prozent der Badeorte eine ausgezeichnete Wasserqualität auf.

Erfolgreiche Kampagne. Insgesamt hat sich die Qualität der Badegewässer in der EU seit 1990 erheblich verbessert. Der Anteil der Küstengewässer, die nicht den Vorgaben der Bade­gewässerrichtlinie entsprachen, fiel im Zeitraum von 1990 bis 2011 von 9,2 Prozent auf 1,5 Prozent. Der Anteil der Badegebiete an Binnengewässern, die die zwingenden Werte nicht erfüllten, ging im selben Zeitraum von 11,9 Prozent auf 2,4 Prozent zurück, einen der bislang niedrigsten Werte überhaupt.

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Dienstag, 29. Mai 2012

Verbraucherbarometer: Wo haben es Verbraucher in Europa gut?


Verbraucherbarometer zeigt, wo die Bedingungen für die Verbraucher am besten sind: Die Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sind Luxemburg, das Vereinigte Königreich, Dänemark, Österreich, Irland, Finnland, die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und Schweden; sie alle liegen über dem EU-Durchschnitt.

Europäischer Verbrauchergipfels 2012. Aus der anlässlich des Europäischen Verbrauchergipfels 2012 veröffentlichten Frühjahrsausgabe des Verbraucherbarometers geht hervor, dass das Jahr 2011 – nach einem Rückgang im Jahr 2009 – das zweite in Folge war, in dem die Bedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen EU-Ländern besser geworden sind.  Der Europäische Verbrauchergipfel ist eine jährlich von der Europäischen Kommission organisierte Veranstaltung. Der Gipfel bringt die wichtigsten Akteure der Verbraucherpolitik zusammen, um praktisch umsetzbare Ergebnisse in einem bestimmten Bereich der Verbraucherpolitik zu erzielen.

Die Lage der Verbraucher wird unter anderem daran gemessen, wie groß ihr Vertrauen in Behörden, Händler und Verbraucherorganisationen, in die Produktsicherheit sowie in die Effektivität der Streitbeilegung und der Abwicklung von Beschwerden ist. Das Barometer zeigt auch, dass die Verbraucher jenseits der Grenzen noch immer nicht so problemlos einkaufen können wie im eigenen Land; dadurch entgehen ihnen eine größere Auswahl und Sparmöglichkeiten (der potenzielle Gewinn würde sich auf 204 Mrd. EUR pro Jahr belaufen).

Das Verbraucherbarometer. Mit dem Verbraucherbarometer wird ermittelt, wie gut (oder schlecht) der Binnenmarkt für die EU-Verbraucher im Hinblick auf Angebot und Preise sowie Schutz von Verbraucherrechten funktioniert. In der Frühjahrsausgabe des Verbraucherbarometers, die der Lage der Verbraucher gewidmet ist, werden die Integration des Einzelhandels und die Verbrauchersituation in den einzelnen Ländern untersucht. Ein Bestandteil dieser Barometer-Ausgabe ist der Verbraucherlage-Index, in den folgende Parameter einfließen: Qualität der Rechtsvorschriften für Verbraucher und Unternehmen; Effektivität der Streitbeilegung und des Umgangs mit Beschwerden; Verbrauchervertrauen in Behörden, Händler, Werbung und Verbraucherorganisationen; Grad des Vertrauens in die Sicherheit der auf dem Markt erhältlichen Produkte. Anhand dieser Daten können die Mitgliedstaaten feststellen, wie sie im Vergleich mit anderen abschneiden. Die Angaben im Barometer beruhen hauptsächlich auf Umfragen bei Verbrauchern und Händlern sowie auf Eurostat-Daten und Informationen aus den Mitgliedstaaten.

Internethandelin Grenzen. Das Barometer bestätigt, dass der Internethandel zwar zunimmt, sich aber nach wie vor weitgehend im Inland abspielt, obwohl die Auswahl und das Sparpotenzial bei grenzübergreifenden Einkäufen durchaus größer sein können. Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um die Vorteile eines echten digitalen Binnenmarkts voll auszuschöpfen.

Verbraucherinformation.  Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen ihre Rechte nicht. EU-weit konnten nur 12 % derer, die sich an der Erhebung beteiligten, Fragen zur Garantie, zu den Bedenkzeiten (Widerrufsrecht) und zum Vorgehen bei Erhalt unbestellter Waren richtig beantworten. Vielen Unternehmen waren ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber Verbrauchern nicht klar. Nur 27 % wussten zum Beispiel, wie viel Zeit den Verbrauchern zusteht, um ein mangelhaftes Produkt zurückzugeben.

Betrüger. Immer noch sind illegale Praktiken zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2010 hat die Zahl der Verbraucher und Händler zugenommen, die irreführende, täuschende oder sogar betrügerische Werbung und Angebote bemerkt haben; noch größer ist die Zunahme derer, die nicht bestellte Waren erhalten haben.

Lösungsansätze. Dies gibt sieben Jahre nach dem Erlass der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu denken, und es muss Anlass sein, das Problem aktiver anzugehen. Die Behörden müssen die bestehenden Vorschriften umsetzen, um die Verbraucher und insbesondere die Schutzbedürftigen unter ihnen vor solchen Praktiken zu bewahren.

Die Verbraucher müssen in die Lage versetzt werden, diese Praktiken zu erkennen und ihnen aus dem Weg zu gehen. Und es muss schnellere, einfachere und kostengünstigere Online- und Offline-Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen geben. Die Kommission wird prüfen, inwieweit sich das Verbrauchervertrauen in grenzübergreifende Rechtsgeschäfte mittels einer strengeren Umsetzung stärken ließe. Hierzu wird sie sich dieses Jahr in einem Bericht über die Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken äußern.

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EU27: Im 2.Halbjahr 2011 stiegen die Strompreise für Haushalte 6,3 Prozent und Gaspreise um 12,6 Prozent

In der  EU27 stiegen die Strompreise für Haushalte zwischen dem zweiten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2011 um 6,3 Prozent, nach einem Anstieg in Höhe von 5,6 Prozent zwischen dem zweiten Halbjahr 2009 und 2010. 

Die Gaspreise für Haushalte erhöhten sich zwischen dem zweiten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2011 um 12,6 Prozent in der EU27, nach einem Anstieg in Höhe von 7,5 Prozent zwischen dem zweiten Halbjahr 2009 und 2010.

Veränderung der Strompreise reichte von -5 Prozent in Luxemburg bis +27 Prozent in Lettland. Zwischen dem zweiten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2011wurden die höchsten Anstiege bei den Strompreisen für Haushalte in Landeswährung in  Lettland (+27 Prozent),  Zypern (+19 Prozent),  Portugal  und Spanien (je +13 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (+12 Prozent) verzeichnet und der einzige Rückgang in Luxemburg (-5 Prozent). In Litauen, Malta und Finnland blieben die Preise stabil bzw. nahezu unverändert.

In Euro ausgedrückt waren die durchschnittlichen Strompreise für Haushalte in Bulgarien (8,7 Euro pro 100 kWh), Estland (10,4) und  Rumänien (10,9) im zweiten Halbjahr 2011 am niedrigsten und in  Dänemark (29,8), Deutschland (25,3), Zypern (24,1) und Belgien (21,2) am höchsten. Der durchschnittliche Strompreis in der EU27 betrug 18,4 Euro pro 100 kWh.

In Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt wurden die niedrigsten Strompreise für Haushalte in  Finnland (11,4 KKS pro 100 kWh), Frankreich (12,6) und Griechenland (13,5) verzeichnet und die höchsten in Zypern (26,7), Ungarn (26,4), der Slowakei (24,9) und Deutschland (24,2).

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Strompreise für Haushalte* einschließlich aller Steuern
[Letzte Aktualisierung 30.5.12]


Dienstag, 22. Mai 2012

EU-Kommission: Mit Stärkung der Verbraucherrechte gegen die Krise

Eine neue Europäische Verbraucheragenda soll für mehr Vertrauen und Wachstum sorgen.  

Die Verbraucherausgaben machen 56 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union aus; diese Zahl zeigt, wie sehr Verbraucher die europäische Wirtschaft voranbringen können. Nur mündige und vertrauensvolle Verbraucher sind indes in der Lage, das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen und Innovation und Wachstum anzustoßen.

Ankurbelung des Konsums durch Binnennachfrage. Deshalb möchte die Europäische Kommission mit ihrer strategischen Vision für die Verbraucherpolitik der kommenden Jahre die Teilhabe der Verbraucher am und ihr Vertrauen in den Markt erhöhen. In der Europäischen Verbraucheragenda werden zur Stärkung des Vertrauens vier Ziele formuliert: Verbrauchersicherheit erhöhen; Wissen erweitern; Durchsetzung und Rechtsschutz verbessern; Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik an den Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft anpassen. Bis 2014 soll es außerdem zahlreiche gezielte Maßnahmen geben.

Die vier anvisierten Hauptziele. In der Verbraucheragenda werden Maßnahmen beschrieben, die zum Erreichen der Ziele der EU-Wachstumsstrategie Europa 2020 beitragen sollen. Die Agenda baut unter anderem auf folgenden Initiativen auf und ergänzt diese: Bericht über die Unionsbürgerschaft (IP/10/1390 und MEMO/10/525), Binnenmarktakte, Digitale Agenda für Europa (IP/10/581, MEMO/10/199 und MEMO/10/200), Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (IP/11/1046). Die vier Hauptziele der Agenda zur Stärkung des Verbrauchervertrauens lauten:
  1. Verbrauchersicherheit erhöhen: (für Waren einschließlich Lebensmitteln und für Dienstleistungen) Stärkung des Rechtsrahmens und effizientere Gestaltung der Marktüberwachung.
  2. Wissen erweitern: Damit die Verbraucher mit der zunehmenden Komplexität der Märkte zurechtkommen, benötigen sie die richtigen Instrumente und Informationen (von den tatsächlichen Kosten eines Verbraucherkredits bis hin zur zuständigen Beschwerdestelle). Dies ist für die Verbraucher ebenso wichtig wie für die Unternehmer; eine ganz wesentliche Rolle spielen hier die Verbraucherorganisationen.
  3. Durchsetzung und Rechtsschutz verbessern, denn Rechte dürften nicht nur auf dem Papier stehen. Dies ist besonders deswegen von Bedeutung, weil der Schaden, der europäischen Verbrauchern durch Probleme entsteht, die Anlass zu Reklamationen geben, auf rund 0,4 Prozent des BIP der EU geschätzt wird. Die Netze der Durchsetzungsbehörden spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle.
  4. Politisches Handeln an den gesellschaftlichen Wandel anpassen und Bezug zum Alltag der Verbraucher herstellen: das Verbraucherrecht an das digitale Zeitalter anpassen und Probleme angehen, mit denen Verbraucher im Internet konfrontiert werden; die Erfordernisse schutzbedürftiger Verbraucher berücksichtigen; nachhaltige Entscheidungen leichter machen.
Fünf Kernbereiche. Die Agenda fördert die Verbraucherinteressen in folgenden Schlüsselbereichen.
  1. Lebensmittel: Nachhaltigkeit und Sicherheit gewährleisten.
  2. Energie: Damit Verbraucher von den günstigsten Angeboten im liberalisierten Markt profitieren und ihren Energieverbrauch besser steuern können.
  3. Finanzdienstleistungen: die Finanzinteressen der Verbraucher schützen und ihnen die Instrumente für die Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten an die Hand geben.
  4. Verkehr: die Rechtsvorschriften an heutige Reisegewohnheiten anpassen und eine nachhaltige Mobilität fördern.
  5. Digitaler Bereich: Probleme der Verbraucher aufgreifen und ihren Online-Schutz sicherstellen.
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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER 
REGIONEN - Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum

Donnerstag, 17. Mai 2012

EU-Verordnung: "Ökologischer Landbau"

Die Verordnung Ökologischer Landbau enthält EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert einen Mindeststandard der ökologischen Erzeugung, beschränkt unter anderem den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutzund Futtermitteln sowie von Verarbeitungs-Zutaten, verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und regelt ausführlich Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln.

Die Broschüre erläutert (nur) die wichtigsten Grundregeln der Verordnung (EG) Nr 834/2007 (und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen) über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Sie entbindet kein Unternehmen, das Erzeugnisse aus ökologischem Landbau kennzeichnet, vom sorgfältigen Beachten aller gesetzlichen Vorschriften zum ökologischen Landbau.


Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Dezember 2009 ist aus der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die "Europäische Union" (EU) geworden Das Gemeinschaftsrecht ist daher Unionsrecht geworden Deswegen spricht man heute von der EU-Verordnung Ökologischer Landbau Da die meisten in dieser Broschüre erläuterten Verordnungen vor dem Dezember 2009 erlassen wurden, werden sie im Text jedoch noch korrekt als EG-Verordnungen bezeichnet.

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Inhaltsverzeichnis (Stand Januar 2011) 

Vorwort 8
Das Wichtigste in Kürze
Einführung, Kennzeichnung  10
Kontrolle, Importe  10
Ökologischer Pflanzenbau  11
Ökologische Tierhaltung  11
Verarbeitung  13
EU-Bio-Logo  14
Übergangsregelungen 14
1 Einführung (Manon Haccius und Hanspeter Schmidt)
Die Grundsätze der EU-Bio-Verordnung 16
Gesetzliche Definition von "Bio" seit 1991  16
Totalrevision 2007  16
Nicht mehr "EG", sondern "EU"  16
"Bio" mit Öko-Kontrolle 16
Schon 1991 Pflicht zur Öko-Kontrolle 16
Lücken im Anwendungsbereich 17
Entstehungsgeschichte der Verordnung 17
"Zick-Zack-Lesen"  17
Nicht geregelte Produkte 18
Der Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnungen  18
Der Gang der Prüfung 18
Die besondere Strenge des Biorechts19
Das Prinzip der Positivlisten 19
Die Bedeutung der "Ziele" und "Grundsätze"    20
Was sind sichere Hinweise auf Bio-Produkte? 20
Kontrollstellencode  21
Herkunftskennzeichnung "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"   21
EU-Bio-Logo darf auch alleine stehen 21
Logo für Nicht-EU-Erzeugnisse fakultativ 21
Hier ist das Logo verboten  22
Entscheidend ist der Eindruck der Käufer 22
Einige Fragen und Antworten zur Selbstkontrolle   23
Nachfragen und Beschwerden  24
2 Kennzeichnung und Kontrolle (Jochen Neuendorff)
Kennzeichnung   26
Das neue EU-Bio-Logo  26
Umstellungsware   27
Unverarbeitete landwirtschaftliche Bio-Ware 28
Verarbeitete Öko-Lebensmittel 28
Verkehrsbezeichnung   28
Zutatenliste   29
Hauptzutat aus der Jagd oder Fischerei 29
Außer-Haus-Verpflegung   29
Futtermittel   30
Kontrollsystem   30
Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben  32
Kontrolle in Verarbeitungsunternehmen 36
Kontrolle bei Futtermittelherstellern 39
Kontrolle in Handelsunternehmen 40
3 Ökologischer Pflanzenbau (Eckhard Reiners)
Allgemeine Voraussetzungen 42
Umstellung  44
Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenernährung    46
Düngemittel und Bodenverbesserer 47
Pflanzenschutz   48
Pflanzenschutzmittel   49
Besondere Bereiche der Öko-Erzeugung  48
Wildsammlung   48
Pilzerzeugung  49
Meeresalgen   49
4 Ökologische Tierhaltung (Ulrich Schumacher)
Allgemeine Grundregeln   50
Umstellung   50
Herkunft der Tiere . 53
Fütterung, Futtermittel und Futtermittelherstellung 55
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung 58
Unterbringung der Nutztiere 60
Haltungspraktiken/Umgang mit Tieren 66
Tierbesatz und Dünger   68
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse 68
Kontrollvorschriften Tierhaltung 69
5 Ökologische Aquakultur (Sebastian Winkel)
Allgemeine Grundregeln   71
Herkunft der Fische, Reproduktion  71
Fütterung   73
Haltung, Umgang mit Tieren   74
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung    76
Umstellung  77
Spezielle Hinweise zu den Kontrollvorschriften Aquakultur    77
6 Herstellung verarbeiteter Lebensmittel (Reinhard Langerbein)
Umfang und Struktur der Verarbeitung 80
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 81
Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln 82
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel    84
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer Hefe    89
Kriterien für bestimmte Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung  90
Nicht geregelte Verarbeitungsbereiche 91
7 Einfuhren aus Drittländern (Jochen Neuendorff)
Kontrollen im Einfuhr- bzw Importunternehmen  92
Dokumentationspflichten im Einfuhr- bzw Importunternehmen    93
Praktische Abwicklung der Importe von Öko-Produkten aus Drittländern   94
Drittlandsregelung  94
Drittlandsliste   95
Ermächtigung zur Vermarktung 96
Gleichwertigkeit   96
Inspektionen in Nicht-EU-Ländern 96
Autoren   98
Literatur   99
Adressen  100
Internetadressen   101
Kontrollstellen  102
Überwachungsbehörden 104
Verordnungstexte
Verordnung (EG) Nr 834/2007: "Basis-Verordnung"  105
Verordnung (EG) Nr 889/2008: "Durchführungs-Verordnung"    130
Verordnung (EG) Nr 1235/2008: "Einfuhr-Verordnung"    217
Verordnung (EG) Nr 1254/2008: "Verordnung zu Hefe, Umstellungsfuttermitteln,
Färben von Eiern"   245
Verordnung (EG) Nr 710/2009: "Aquakultur-Verordnung"   249
"Öko-Landbaugesetz (ÖLG)" 269
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr 889/2008 279
Verordnung (EU) Nr 271/2010: "EU-Bio-Logo-Verordnung" 281
Verordnung (EU) Nr 471/2010: "Verordnung zur Änderung Verzeichnis Drittländer"  285
Impressum   289

Dienstag, 15. Mai 2012

Spielzeugrichtlinie: Deutschland reicht Klage gegen die EU-Kommission ein

Die deutsche Bundesregierung hat am 14.05.2012 Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, um die Beibehaltung der höheren deutschen Schutzstandards bei der Sicherheit von Kinderspielzeug durchzusetzen.

Auch Österreich stimmte seinerzeit gegen die Annahme des Vorschlags der EU-Kommission in der nun beschlossenen Form. Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unterliegt in Österreich dem
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Österreich versuchte bislang über die Generalklausel, dass in Verkehr befindliches Spielzeug sicher sein muss, die neuen EU-Spielzeugvorgaben in Österreich im Sinne der Kinder umzusetzen.

Hintergrund ist die neue europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Seit Juli 2011 ist europaweit die „neue Spielzeugrichtlinie“ anzuwenden. Danach dürften Spielzeuge ab Juli 2013 aber teilweise mehr Schadstoffe enthalten als derzeit in Deutschland zulässig. Dies will die deutsche Regierung verhindern. Einen Antrag der Bundesregierung, die strengeren deutschen Grenzwerte für bestimmte gefährliche Substanzen beibehalten zu können, hatte die EU-Kommission zuvor in Teilen abgelehnt. Die Bundesregierung hat deshalb Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Belastung von Spielzeug unter anderem mit Blei, Arsen und Quecksilber. In bestimmten Konzentrationen können diese Stoffe bei Kindern die Entstehung von Tumoren auslösen und das Zentralnervensystem schädigen.

Die deutsche Bundesregierung setzt sich bereits seit Jahren intensiv für sicheres Spielzeug ein und hat in der Diskussion um die Spielzeugrichtlinie wiederholt auf Verbesserungen gedrängt. Einerseits bringt die neue Spielzeugrichtlinie zwar viele Verbesserungen zum Schutz der Kinder. So gelten mit Anwendungsbeginn im Juli 2011 strengere Anforderungen an die Produktion von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure. So darf zum Beispiel ein Spielzeug nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, um für Kinder die Gefahr des versehentlichen Verschluckens zu verringern.

Andererseits aber geht die neue Richtlinie der deutschen Regierung in wesentlichen Punkten nicht weit genug. Dies betrifft vor allem die chemischen Anforderungen an Spielzeug, die ab Juli 2013 anzuwenden sind. Daher hatte sie die EU-Spielzeugrichtlinie bei der Abstimmung in Brüssel abgelehnt und sich mit Nachdruck für weitergehende Verbesserungen eingesetzt. Erforderlich ist es aus Sicht der Bundesregierung, die Grenzwerte bestimmter Schwermetalle wie Blei, Arsen und Quecksilber weiter abzusenken. Das Bundesverbraucherministerium hatte deshalb beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin verschiedene Risikobewertungen für Spielzeug in Auftrag gegeben, um in Brüssel die Notwendigkeit von Verbesserungen der Sicherheit von Spielzeug zu untermauern.

Am 20.Jänner 2011 hatte die deutsche Bundesregierung bei der EU-Kommission einen Antrag nach Artikel 114 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestellt, um - abweichend von der neuen Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug - nationale Grenzwerte für fünf Elemente (Blei, Barium, Arsen, Quecksilber und Antimon) sowie für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe beizubehalten. Der Antrag wurde notwendig, da die EU-Richtlinie Grenzwerte vorschreibt, die nach Einschätzung nationaler Experten, zum Beispiel des Bundesinstituts für Risikobewertung, keinen ausreichenden Schutz der Gesundheit von Kindern gewährleisten können.

Mit Beschluss vom 1. März 2012 hat die Kommission dem Antrag nur in Teilen stattgegeben: So konnte sich die Bundesregierung mit ihrem Antrag bei den krebserzeugenden und erbgutschädigenden Nitrosaminen durchsetzen. Jedoch dürfen die nationalen Grenzwerte für Blei und Barium in Spielzeug nach Auffassung der EU-Kommission nur noch bis zum 21.7.2013 abweichend in Deutschland Anwendung finden. Die beantragten abweichenden Grenzwerte für Antimon, Arsen und Quecksilber wurden von der Kommission nicht gebilligt.

Gegen den Beschluss der Kommission setzt sich die Bundesregierung nun rechtlich zur Wehr und macht von der Möglichkeit Gebrauch, gegen den Kommissionsbeschluss mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) vorzugehen.  

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Dienstag, 1. Mai 2012

Faire Strafverfahren: Belehrungspflicht wird EU-Recht

„Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden“. Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben jetzt auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. 

Nach der „Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren“ müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden. Diese Maßnahme wird gewährleisten, dass in EU-Ländern jede Person, die festgenommen wird oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergeht, eine Rechtsbelehrung, die so genannte Erklärung der Rechte, erhält, in der ihre grundlegenden Rechte in Strafverfahren aufgelistet sind.

Wenn die neue Richtlinie in zwei Jahren Kraft tritt (~ Mai 2014), wird sie in den 27 EU-Mitgliedstaaten jährlich auf schätzungsweise 8 Millionen Strafverfahren anzuwenden sein. Gegenwärtig gibt es dieses Recht auf Belehrung nur in rund einem Drittel der Mitgliedstaaten.

Die neue Richtlinie wird gewährleisten, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte Verdächtige über ihre Rechte belehren. Nach einer Festnahme werden die Behörden diese Belehrung schriftlich mit einer Erklärung der Rechte erteilen, die in einfacher und leicht verständlicher Sprache abgefasst ist. Sie wird dem festgenommenen Verdächtigen in jedem Fall – ob er darum ersucht oder nicht – ausgehändigt und bei Bedarf übersetzt. Die Wahl des genauen Wortlauts der Erklärung der Rechte steht den EU-Staaten zwar frei, der Kommissionsvorschlag enthält jedoch ein Muster in 22 EU-Sprachen (siehe Anhang). Dies wird EU-weit für Kohärenz sorgen und die Kosten für Übersetzungen einschränken.

Die Erklärung der Rechte wird praktische Einzelheiten zu den Rechten von Festgenommenen oder Inhaftierten enthalten, und zwar zu ihrem Recht,
  • die Aussage zu verweigern,
  • einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen,
  • über den Tatvorwurf belehrt zu werden,
  • Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in einer beliebigen Sprache in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Verfahrenssprache nicht verstehen,
  • nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden,
  • Andere von ihrer Festnahme oder Inhaftierung in Kenntnis zu setzen.
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EUROPA: Rechte von verdächtigten und angeklagten Personen
1.5.12/

Mittwoch, 4. April 2012

Garantierter Zugang zum Girokonto für Alle


In in der EU haben 30 Millionen Bürger im Alter von über 18 Jahren keinen Zugang zu einem Bankkonto, in Österreich 150.000. Österreich wird von der Europäischen Kommission faktisch vorgeführt, denn Österreichs Parteien begnügten sich mit billigem Populismus. 

Viele tausende Menschen in Europa haben keinen Zugang zu einem Bankkonto. Vor allem jene Menschen, die mit niedrigem Einkommen auskommen müssen, in Armut und mit Schuldenproblemen leben, sind neben sozialer auch von finanzieller Ausgrenzung betroffen. Das Recht auf den Zugang zu einem Girokonto (auf Habenbasis) wird deshalb europaweit diskutiert und zuletzt durch eine Konsultation der Europäischen Kommission forciert.

Banken kassieren von den Armen. Die Banken haben sich bislang häufig an den Armen bedient, da für Einzelüberweisungen ohne Girokonto hohe Beträge verlangt werden. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es in Österreich 150.000 Menschen ohne Girokonto.  Auch er fordert daher das Recht auf ein Konto.

Die Österreichische Bundesarbeitskammer rechnet vor:
"Die AK erhebt laufend die Kontokosten in Österreich. Laut AK-Bankenrechner kostet
einem Normalnutzer das Konto 74 Euro pro Jahr. In Österreich kostet eine Barüberweisung im Durschnitt 3,58 Euro. Bei angenommenen 10 Bartransaktionen pro Monat für notwendige Zahlungen ergibt das jährliche Kosten von 429,60 Euro für Menschen ohne Girokonto, was in jedem Fall ein Mehrfaches der Kosten eines Durchschnittsgirokontos ausmacht. Diese hohen Spesen stellen für Geringverdiener und sozial Schwache eine erhebliche Belastung dar."
Österreich, Frankreich und Belgien. Österreich hat bislang keine wirksamen rechtlichen Maßnahmen gesetzt und drückt sich mit Berufung auf die EU auf geeignete gesetzliche Regelungen. Freilich hat ein Parlamentsausschuss populistisch eine einstimmige Empfehlung beschlossen. Von der eigenen Zuständigkeit aber mit einem Gesetz Gebrauch zu machen, davor schreckte man zurück.

Frankreich und Belgien haben bereits ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto verwirklicht. Das französische Gesetz garantiert seit 1984 den freien Zugang zu einem Bankkonto und bestimmten Bankdienstleistungen. Eine Bank kann zwar die Kontoeröffnung verweigern, muss die Anfrage aber an die Zentralbank weiterleiten, die dann eine andere Bank dazu verpflichtet. In Belgien sind Bankinstitute bereits seit 2003 gesetzlich verpflichtet, für alle in Belgien lebenden KonsumentInnen BasisBankdienstleistungen (inklusive Girokonto, Überweisungen, Geldabheben, Kontoauszüge; nicht inkludiert: Überziehung des Kontos) anzubieten.

Europäische Kommission. Die Europäische Kommission will Europas Banken deshalb zu mehr Kundenservice zwingen: Die Gebühren für Girokonten sollen sich künftig nach EU-weiten Regeln berechnen. Jeder Verbraucher soll Anrecht auf ein Girokonto bekommen und seine Bank leichter wechseln können. Mit dem Basiskonto sollen Bürger Geld abheben, überweisen und empfangen können. Die EU-Staaten sollen dafür sorgen, dass jeder entweder kostenlos oder zu vernünftigen Gebühren ein Konto eröffnen und nutzen kann.

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Samstag, 31. März 2012

Dickmachende Weichmacher: EU muss endlich verantwortlich handeln!

Die Belastung des Menschen durch synthetisch hergestellte Chemikalien wie Bisphenol A, Weichmacher oder Flammschutzmittel kann zu Fettleibigkeit und Diabetes führen. Das ist das Ergebnis einer Studie. Die EU darf nicht hinter dem generellen wissenschaftlichen Konsens und den Entscheidungen in Kanada zurückbleiben, wo bereits gehandelt wurde, und muss eine umgehende Revision ihrer Entscheidung zu BPA nach dem  Vorsorgeprinzip vornehmen. 

In Alltagsprodukten wie Plastikspielzeug, Elektrogeräten, PVC-Böden und Konservendosen sind die gefährlichen Chemikalien enthalten. Sie gelangen über die Atemluft, die Haut oder die Nahrung in den Körper. Bisher wurden sie vor allem mit Störungen der Sexualfunktionen in Verbindung gebracht. Die neue Studie, die fast 240 Untersuchungen zusammenfasst, zeigt deutlich, dass auch hormonelle Schadstoffe zu den Ursachen von Übergewicht und Diabetes gehören.

Die Belastung des Menschen durch synthetisch hergestellte Chemikalien wie Bisphenol A, Weichmacher oder Flammschutzmittel kann zu Fettleibigkeit und Diabetes führen. Das ist das Ergebnis einer Studie der englischen Umweltorganisation ChemTrust, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) in Berlin zeitgleich mit einer Veröffentlichung in London und Brüssel vorstellte.
Eine jetzt vorgelegte Literaturstudie, die fast 240 Untersuchungen zusammenfasst, zeige deutlich, dass zu den Ursachen von Übergewicht und Diabetes auch hormonelle Schadstoffe gehören, sagte Sarah Häuser, Chemie-Expertin beim BUND.
"Die Belastung mit Chemikalien wie Bisphenol A im Mutterleib hat bei Versuchstieren zu einer späteren Gewichtszunahme und einer erhöhten Insulinresistenz geführt. Damit besteht die Gefahr, dass beim Menschen Diabetes ausgelöst wird. Angesichts dieser Erkenntnis muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Chemikalien-Belastung vor allem für empfindliche Gruppen wie schwangere Frauen und Kinder minimiert wird. Weichmacher und Bisphenol A müssen durch sichere Alternativen ersetzt werden", sagte Häuser. Eine bessere Regulierung dieser Chemikalien würde sich in einer besseren Lebensqualität für die Betroffenen und in massiven finanziellen Einsparungen im Gesundheitssystem auszahlen.

Die Zahl der unter Diabetes und Fettleibigkeit leidenden Menschen habe in den letzten Jahrzehnten weltweit massiv zugenommen, so Häuser. Während sich der Trend zu Übergewicht und Fettleibigkeit in den Industrieländern in den letzten Jahren auf einem - viel zu hohen Niveau - eingependelt habe, werde für Diabetes eine weitere Steigerung der Erkrankungen prognostiziert. Deutschland gehöre mit einer Diabetes-Rate von neun Prozent zu den am stärksten betroffenen Ländern in Europa.

Professor Gilbert Schönfelder, Toxikologe am Institut für Klinische Pharmakologie und Toxikologie der Charité Berlin:
 "Die Diabetes- und Fettleibigkeitsraten haben weltweit epidemische Ausmaße angenommen. Als Ursachen dafür werden bisher in erster Linie falsche Ernährung und Bewegungsmangel gesehen. Neue Studien zeigen aber, dass die Belastung mit hormonellen Schadstoffen einen wichtigen und bisher unterschätzten Anteil daran haben könnte. Deshalb müssen die Vorsorgemaßnahmen ausgebaut werden. Hormonell wirksame Chemikalien dürfen vor allem nicht in die Körper von Kindern, aber auch nicht in die von Erwachsenen gelangen."
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31.3.12/

Freitag, 23. März 2012

Europa: Große Unterschiede bei den Preisen

Im Jahr 2010 unterschieden sich die Preisniveaus für Verbrauchsgüter und Dienstleistunge deutlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten.   

Österreich. Österreich im oberen Drittel. Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Preisniveau für vergleichbare Güter und Dienstleistungen des privaten Konsums innerhalb der EU bis zum 3-fachen auseinander. Dies zeigen jüngste Berechnungen von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, das gemeinsam mit den statistischen Ämtern der Mitgliedsstaaten (sowie anderer europäischer Länder) umfangreiche Verbraucherpreiserhebungen durchführte.

Das höchste Preisniveau erzielte dabei Dänemark (143 Prozent des EU27-Durchschnittes, EU27 = 100), gefolgt von Finnland (123), Schweden und Luxemburg (beide 120). Österreich liegt mit einem Niveau von 107 an 8. Stelle und somit im oberen Drittel der 27 EU-Mitgliedstaaten, knapp vor den Niederlanden (106) bzw. Deutschland und Italien (jeweils 104). Die niedrigsten Preisniveaus wurden für Bulgarien (51), Rumänien (62), Litauen (67) und Polen (69) gemeldet.

Werden in dem Vergleich auch Nicht-EU-Länder mitberücksichtigt, erhöht sich die Spannbreite der Preisniveaus nochmals: Die Schweiz als Preisspitzenreiter (148) liegt um fast das 3,5-fache über dem Wert von Mazedonien.

Teuer: Nahrungsmittel und Haushaltsenergie. Neben den gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte wurden auch die Preisniveaus für insgesamt 12 Hauptgruppen berechnet. Dabei kommen die österreichischen Preise für "Lebensmittel und antialkoholische Getränke" auf einem relativ hohen Niveau von 115 (EU27=100) zu liegen, gefolgt von den Preisen für Haushaltsenergie (110). Die relativ günstigsten Preise im europäischen Vergleich weist Österreich bei "Haushaltsgeräten" und "Kommunikation" (beide 96) auf, sowie im Bereich "Alkoholische Getränke und Tabakwaren" (92 Prozent des EU27-Durchschnitts). Letztere Warengruppe ist vor allem durch die unterschiedliche Steuergesetzgebung in den einzelnen Ländern geprägt.

Günstig: Bekleidung, Möbeln und Haushaltselektronik. Bei den Ausgabengruppen Bekleidung, Möbel und Haushaltselektronik reduzieren sich die Preisniveauunterschiede zwischen dem billigsten und dem teuersten EU-Land auf das 1,7-fache: Bulgarien meldete die geringsten Preise für "Bekleidung" mit 75 Prozent des EU27-Durchschnitts und Schweden die mit Abstand teuersten (126). Österreich liegt hier bei einem Wert von 103. Ein ähnliches Bild zeigen die Preisvergleiche bei Möbeln (Malta: 118, Rumänien: 61) und im Bereich "Haushaltselektronik" mit Werten von 89 in Bulgarien bis 115 in Schweden. Österreich rangiert hier knapp über dem Durchschnitt bei einem Wert von 102 (siehe Tabelle).

Harmonisierter Warenkorb. Die Preisniveauunterschiede kommen nicht durch Qualitätsdifferenzen zustande. Ein einheitlich definierter europäischer Warenkorb und ein spezielles Vergleichskonzept (auf Produktebene direkter Vergleich zwischen Ländern nur bei Vorliegen identischer Produktmerkmale) garantiert, dass der Einfluss von Qualitätsunterschieden nicht in die Berechnung eingeht.

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5.7.11/23.3.12/

Dienstag, 24. Januar 2012

EU: Recht auf Bankkonten für alle Bürger sicherstellen

30 Millionen EU-Bürger sind ohne eigenes Bankkonto.

Der Zugang zu einem Bankkonto ist für den Bürger unerlässlich geworden, wenn er am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft voll teilhaben möchte, zumal die Verwendung von Bargeld stark rückläufig ist. Wenn man heutzutage über keinerlei Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen ('Basiskonto') verfügt, wird das Alltagsleben schwierig und teurer. Die Bezahlung einer Rechnung von Versorgungsunternehmen, die Überweisung von Löhnen und Gehältern oder die Vorteile beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen - alles wird zu einer Herausforderung.

Dennoch haben jüngsten Studien zufolge rund 30 Mio. Verbraucher über 18 in der Europäischen Union kein Bankkonto. Von diesen 30 Mio. Bürgern ohne Bankkonto haben schätzungsweise zwischen 6 und 7 Mio. kein Bankkonto, weil ihnen der Zugang verwehrt wurde. Diese Personen können derzeit nicht voll vom Binnenmarkt profitieren.

Mit der heute veröffentlichten Empfehlung der Europäischen Kommission zum Zugang zu Basiskonten soll die finanzielle und soziale Eingliederung der Verbraucher in ganz Europa gefördert werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass derlei Konten den Verbrauchern zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes in der EU oder ihrer Finanzlage. Nach einem Jahr sollen die Lage bewertet und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen, zu denen auch Legislativmaßnahmen zählen, vorgeschlagen werden.

Weitere Aspekte:
  1. Zugang zu einem angemessenen Zahlungskonto. In der Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten werden die wesentlichen Grundsätze festgelegt, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollten, um den Zugang zu angemessenen Zahlungsdienstleistungen zu garantieren. Jeder in der Union ansässige Bürger sollte das Recht auf Eröffnung und Nutzung eines Basiskontos haben, und zwar unabhängig von seiner Finanzlage und auch in einem Mitgliedstaat, in dem er keinen ständigen Wohnsitz hat.
  2. Merkmale eines Basiskontos. In der Empfehlung wird erläutert, welche Zahlungsdienstleistungen über ein Basiskonto angeboten und welche nicht angeboten werden sollten. So sollte über ein solches Konto der Erhalt, die Einzahlung, Überweisung und Abhebung von Geldbeträgen möglich sein. Auch sollte es Lastschriften und Überweisungen gestatten, aber keine Überziehungsfazilitäten anbieten.
  3. Angemessene Kosten. Bei der Gewährleistung des Zugangs zu einem Basiskonto sollte es sich nicht nur um die Garantie eines Rechts handeln. Um einen angemessenen Kostenrahmen zu schaffen, der den Verbrauchern einen tatsächlichen Zugang zu Basiskonten ermöglicht, schreibt die Empfehlung grundsätzlich vor, dass für den Fall, dass das Konto nicht kostenlos ist, die vom Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellten Kosten angemessen sein sollten. Jeder Mitgliedstaat sollte festlegen, was angemessene Kosten sind. Dabei hat er Kriterien wie nationale Einkommensniveaus, Durchschnittskosten für Zahlungskonten oder die Gesamtkosten für die Bereitstellung des Basiskontos zu berücksichtigen.
  4. Bestellte Zahlungsdienstleister. Die meisten Zahlungsdienstleister, bei den es sich mehrheitlich um Banken handelt, bieten Zahlungskonten an. In dieser Empfehlung wird nicht festgelegt, welche Kategorie von Zahlungsdienstleistern oder welche spezifischen Zahlungsdienstleister den Verbrauchern das Produkt auf nationaler Ebene zur Verfügung stellen sollten. Vielmehr kann jeder Mitgliedstaat bestimmen, welcher/ welche Dienstleister dieses Produkt in seinem Hoheitsgebiet anbieten sollte(n). Die Mitgliedstaaten können einen, mehrere oder sogar alle Zahlungsdienstleister als Anbieter von Basiskonten bestellen.
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18.7.11/23.1.12/