Samstag, 16. Juni 2012

Konsularischer Schutz für EU-Bürger

Nur in drei Staaten der Erde sind alle EU-Mitglieder diplomatisch vertreten. 

Ein Webportal "Konsularischer Schutz für EU-Bürger" hilft EU-Bürgern bei Reisen in Länder außerhalb der EU, die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat eines EU-Mitgliedstaates zu finden.

Bei Reisen oder Aufenthalten in Länder(n) außerhalb der EU benötigt man mitunter Hilfe von der Botschaft oder dem Konsulat. Was tun, wenn aber keine diplomatische Vertretung  des eigenen Heimatlandes in dem Land ist?
Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz jedes anderen Mitgliedstaates unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates.
Der Bedarf der EU-Bürger an  konsularischem Schutz wird in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach zunehmen. Eurostat zufolge ist die Zahl der Reisen, die EU-Bürger jährlich in Drittländer unternehmen, von mehr als 80 Millionen 2005 auf mehr als 90 Millionen Reisen 2008 angestiegen, und es ist eine weitere  Zunahme der Reisetätigkeit zu erwarten. Schätzungen zufolge haben über 30 Millionen EU-Bürger ihren ständigen Wohnsitz in einem Drittstaat, doch in nur drei Ländern (USA, China, Russland) sind alle 27 Mitgliedstaaten vertreten. Die Krisen der jüngsten Zeit, von denen auch  eine beträchtliche Zahl von EU-Bürgern in Drittstaaten betroffen waren (z.B. in Libyen, Ägypten und Bahrain nach den demokratischen Erhebungen im Frühjahr 2011; in Japan nach dem Erdbeben im März 2011; in Haiti nach dem Erdbeben im Januar 2010; in Island im Zusammenhang mit der Vulkanaschewolke im Frühjahr 2010), haben  die Notwendigkeit für  konsularischen Schutz unabhängig von der Staatsangehörigkeit der EU-Bürger gezeigt. Mehr als 100 000 EU-Bürger hielten sich zum Zeitpunkt der  Krisen in diesen Drittländern auf.

In welchen Fällen kann der konsularische Schutz beansprucht werden?
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
  • Notsituation in einem Land außerhalb der EU, in dem das eigene Land keine Botschaft oder Konsulat unterhält
Typische Situationen, in denen möglicherweise Hilfe benötigt wird:
  • Reisepass gestohlen oder abhanden gekommen
  • Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung
  • Gewaltverbrechen
  • Festnahme oder Haft
  • Nothilfe oder Rückführung (Naturkatastrophen, zivile Unruhen, bewaffneter Konflikt oder sonstige Notsituationen)
  • Tod im Ausland
Die Hilfe und die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen, Freunde, Ihres Arztes oder Arbeitgebers in Ihrem Heimatland übernimmt die Botschaft oder das Konsulat, an die Sie sich gewandt haben, und zwar über das Außenministerium Ihres Herkunftslandes.

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31.7.11 Letzte Aktualisierung, 17.6.12 

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