Samstag, 2. Juni 2012

Roaming-Verordnung: Europäischen Parlament beschließt Senkung

Am 30.Mai 2012 hat nach der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai auch der Rat der Europäischen Union dem zuvor informell ausgehandelten Kompromiss über die neue Roaming-Verordnung zugestimmt, sodass die Neufassung am 30. Juni 2012 im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Am darauffolgenden Tag wird sie in Kraft treten. 

Preisobergrenzen für Datenroaming. Ab 1.Juli 2012 wird es erstmals im Endkundenbereich Obergrenzen für Datenroaming geben. Pro MB darf dann beim Datenroaming innerhalb der Union nicht mehr als € 0,70 anfallen (exklusive Umsatzsteuer). Ab 1.Juli 2013 sinkt der Höchstpreis auf € 0,45, ab 01.07.2014 auf € 0,20.

Auch Datendownloads werden viel billiger. Seit 2007 legt die EU Preisobergrenzen für Anrufe und SMS fest. Jetzt werden auch Daten unter diese Regelung fallen. Ab 1. Juli 2012 werden folgende Höchstpreise gelten:
  • 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.)
  • 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte) (zzgl. MwSt.)
Datendownloads kosteten bei vielen Netzbetreibern im Juli 2009 noch mehr als 4 EUR pro Megabyte. Dieser Preis wird nun durch sechs geteilt. Nach weiteren Preissenkungen werden Datendownloads ab 2014 nur noch 20 Cents pro Megabyte (zzgl. MwSt.) kosten, was gegenüber heutigen Preisen eine Einsparung von 90 % bedeutet. Den Betreibern steht es freilich frei noch billigere Tarife anzubieten. Die Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise im Sinne des Verbraucherschutzes. Der Wettbewerb dürfte sie noch weiter drücken.

Rechnungsschock gestoppt. Um unerwartet hohe Rechnungen zu vermeiden, erhalten Reisende ab 1. Juli 2012 außerhalb der EU ab 1. Juli 2012 per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Um die Datenroamingdienste weiter nutzen zu können, müssen sie dann ausdrücklich bestätigen, dass sie diesen Betrag überschreiten wollen.

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