Donnerstag, 12. April 2012

Das Steuerbuch 2012 - Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2011


Sie haben fünf Jahre Zeit um die Arbeitnehmerveranlagung, auch elektronisch über FinanzOnline, durchzuführen. 

Die Arbeitnehmerveranlagung kann jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. So haben Sie die Möglichkeit für das abgelaufene Kalenderjahr Ihre Ausgaben sowie eine eventuelle Negativsteuer geltend zu machen.

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13.4.12

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