Die EU-Regierungen vereinbarten im Dezember 2004 eine langfristige Reihenfolge der Präsidentschaften bis 2020. Sie orientiert sich auf den ausgewogenen und fairen Wechsel zwischen "alten" und "neuen" beziehungsweise großen und kleineren Mitgliedstaaten. Gemäß dieser Liste wird Österreich in der ersten Jahreshälfte 2019 erneut die Vorsitzführung übernehmen.
Das erste Land führt die EU jeweils durch das erste Halbjahr des betreffenden Jahres und wird dann vom zweiten genannten Land abgelöst.
2012: Dänemark und Zypern
2013: Irland und Litauen
2014: Griechenland und Italien
2015: Lettland und Luxemburg
2016: Niederlande und die Slowakei
2017: Malta und Großbritannien
2018: Estland und Bulgarien
2019: Österreich und Rumänien
2020: Finnland und ???
Dem Vorsitzland im Rat kommen dabei im Wesentlichen drei Hauptaufgaben zu:
- Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
- Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
- Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen
Die Vertreter einer amtierenden Ratspräsidentschaft übernehmen in einer Vielzahl von EU-Gremien sowie Arbeits- und Koordinierungsgruppen die Vorsitzführung: auf politischer Ebene im Europäischen Rat sowie im Ministerrat und auf Beamtenebene in rund 250 Ausschüssen und Arbeitsgruppen.
EU-Ratspräsidentschaft. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon mit 1. Dezember 2009 wurde das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten des Europäischen Rates eingeführt. Diese oder dieser wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit auf die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt und darf daneben kein anderes Amt ausüben. Sie oder er führt den Vorsitz im Europäischen Rat, ruft dessen Sitzungen ein, koordiniert die Zusammenarbeit innerhalb des Rates, aber auch mit den anderen Institutionen, berichtet dem Europäischen Parlament über die Sitzungen des Rates und vertritt die Union nach außen hin.
Zum zweiten wurde das Prinzip der Teampräsidentschaft institutionalisiert. Drei vorher festgelegte Mitgliedstaaten arbeiten für jeweils 18 Monate zusammen um die Kontinuität der Themen sicherzustellen. Jeweils sechs Monate übernimmt eines der Mitglieder den Vorsitz in den diversen Ratssitzungen und Ausschüssen, die anderen zwei unterstützen es dabei.
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.
15.7.11 / [Letzte Aktualisierung 1.6.12]
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