Österreich wurde aufgefordert, der Europäischen Kommission innerhalb der nächsten zwei Monate die Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur Umsetzung der EU-Vorschriften für die Beschaffung im Verteidigungsbereich zu ergreifen beabsichtigen (Richtlinie 2009/81/EG).
Die Kommission hatte Bedenken, dass Österreich seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Richtlinie für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (und damit verbundenen Bau- und Dienstleistungen) für die Streitkräfte sowie für die Vergabe sensibler Aufträge für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit nicht nachgekommen sind. Wird die Richtlinie nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt, kommen weder den Unternehmen noch den Steuerzahlern die Vorteile eines leichteren Zugangs zu einem transparenten und offenen – und somit stärker wettbewerbsorientierten geprägten – Markt für Verteidigungsgüter zugute.
Die Vorschriften sind auf die Besonderheiten der Märkte für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstungen zugeschnitten. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 20. August 2011.
Österreich hat die Bestimmungen der Richtlinie noch nicht für Kärnten umgesetzt, was bedeutet, dass die Maßnahmen der Richtlinie nicht das gesamte Hoheitsgebiet abdecken.
Die Aufforderung der Kommission erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Wenn die Behörden Österreichs die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und die Verhängung von Strafgeldern beantragen.
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