Sonntag, 20. Mai 2012

AK Position: Verordnung über Europäische Fonds und „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

AK Positionspapier: Verordnungsvorschlag über Europäische Fonds und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“     

Aus Sicht der Bundesarbeitskammer (AK) sind folgende zentrale Punkte der allgemeinen Verordnung zu den „Gemeinsamen Strategischen Rahmen“-Fonds  (GSR-Fonds) als auch der Verordnung zum Europäischen Fonds für Regionale  Entwicklung (EFRE) weiter zu entwickeln.  Die allgemeine Verordnung gibt den gemeinsamen Rahmen für alle GSR-Fonds vor und legt dabei allgemeine Grundsätze, thematische
Ziele und Inhalte fest. Insofern kommt ihr eine hohe Bedeutung zu:

• Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist zu schwach verankert und bedarf einer Konkretisierung, um eine wirksame Umsetzung zu finden.
• Der Ausbau sozialer Dienstleistungen – insbesondere Kinderbetreuung und Pflege  – hat eine wesentlich stärkere Berücksichtigung zu finden.
• Die AK spricht sich gegen die Konzentration der Fördermittel auf die Klein- und Mittelunternehmen aus. Die Förderung von Großbetrieben soll ebenfalls möglich sein, um bestehende industrielle Strukturen absichern zu können.
• Ähnlich wie für das Klimaschutzziel und die KMU-Unterstützung sind effektive prozentuelle Mittelfestlegungen für die sozialen Ziele der Europa 2020-Strategie – Europas große Zukunftsherausforderungen – festzusetzen. Alle Fonds sollen für die Ziele Beschäftigungsförderung, Armutsbekämpfung, Bildung und Förderung öffentlicher Verwaltung einbezogen werden.
• Zu begrüßen ist die von der Europäischen Kommission  ausdrücklich eingeforderte Einbindung der Sozialpartner, der Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft nur auf Foren-Ebene vorgesehen ist. Diese Vorgehensweise widerspricht den österreichischen Gepflogenheiten der Sozialpartnerschaft. Wir fordern, dass die Sozialpartner in die Erarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung für die strukturellen Programme der EU in Österreich vollinhaltlich eingebunden sind und wollen auch in der sogenannten Projektgruppe und den Fokusgruppen vertreten sein.
• Die AK unterstützt explizit Artikel 84 Abs 3 der Gemeinsamen Strategischen Rahmenverordnung, die festlegt, dass  mindestens 52 % der Strukturfondsmittel für stärker entwickelte Regionen in jedem Mitgliedstaat dem ESF zugewiesen werden.

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AK-Büro Brüssel. Die Bundesarbeitskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung von rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich. Sie vertritt ihre Mitglieder in allen sozial-, bildungs-, wirtschafts und verbraucherpolitischen Angelegenheiten auf nationaler als auch auf der Brüsseler EUEbene. Darüber hinaus ist die Bundesarbeitskammer Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. Das AK EUROPA Büro in Brüssel wurde 1991 errichtet, um die Interessen aller Mitglieder der Bundesarbeitskammer gegenüber den Europäischen Institutionen vor Ort einzubringen.

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