Mittwoch, 9. Mai 2012

Pressefreiheit: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei

Am 21. Februar 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut einen unzulässigen Eingriff der türkischen Behörden in das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit festgestellt. Die Besonderheit bei diesem Fall liegt darin, dass sich der Premierminister Recep Tayyip Erdoğan selbst im Zentrum der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention beim Straßburger Gerichtshof fand. Beschwerdeführer war Erbil Tuşalp, ein türkischer Journalist und Buchautor.

Die nationalen türkischen Gerichte hatten Premier Erdoğan jeweils 5.000 Türkische Lira (etwa halb so viel Euro) für die politische Kreditschädigung zugesprochen. Tuşalp wandte sich an den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte , der in seinem Tuşalp einstimmig eine Verletzung des Art 10 EMRK durch die Türkei feststellte. Die Türkei wurde zu einer Entschädigungszahlung von 5000 Euro an Erbil Tuşalp verurteilt.

Etwas beunruhigend für den Rechtsstaat bleibt, dass der Europäische Gerichtshof 2008 angerufen wurde und jetzt im Jahre 2012 erst eine Entscheidung gefallen ist, wiewohl die Faktenlage nicht wirklich aufwändige Recherchen erforderten.

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CASE OF TUŞALP v. TURKEY
[Letzte Aktualisierung 9.5.12/ ] 

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