Mit dem von den Vereinten Nationen beschlossenen Individualbeschwerderecht können Kinder gegen die Verletzung ihre Rechte vor Gerichten klagen. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hat die UN-Generalversammlung beschlossen.
Das jetzt verabschiedete Zusatzprotokoll sei ein wichtiger Schritt, Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleich zu stellen. Die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren könnten nun international noch wirkungsvoller durchgesetzt werden.
Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Protokoll sieht ferner vor, Untersuchungen direkt beim zuständigen UN-Ausschuss anzusiedeln, wenn ein Verfahren aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des Kindes nicht möglich ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen.
Das neue Verfahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Wege zu einem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es komme nun darauf an, die Kinderrechtskonvention weiter zu verbessern. Dazu zähle auch das bereits im Vorfeld der UN-Generalversammlung geforderte Kollektivbeschwerderecht. In diesem Fall könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Beschwerde einreichen, um zum Beispiel Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern.
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