Samstag, 8. September 2012

Europeana: 30 Millionen Online-Digitalisate als Ziel - 600.000 aus Österreich

Die seit ihrer Gründung im Jahr 2008 von 2 Millionen auf mehr als 19 Millionen Werke angewachsene Datenbank verfügt inzwischen über eine neue, leichter bedienbare und interaktivere Benutzeroberfläche. Jeder Mitgliedstaat soll bis 2015 eine konkrete Mindestanzahl von Werken in das Portal einstellen, davon allein 600.000 aus Österreich.

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Bemühungen um die Digitalisierung ihres kulturellen Erbes zu intensivieren, ihre Ressourcen zu bündeln und den privaten Sektor einzubinden. Ziel ist es, einen breiteren Zugang zum kulturellen Erbe Europas zu schaffen und das Wachstum der Kreativbranchen in Europa zu fördern. Die digitalen Datenbestände sollen über Europeana, Europas Online-Bibliothek, -Museum und -Archiv, zugänglich gemacht werden.

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, tragfähige Pläne zu entwickeln und Partnerschaften einzugehen, damit der Datenbestand von Europeana von heute 19 Millionen Objekten bis 2015 auf 30 Millionen anwachsen kann. Außerdem sollten sie gewährleisten, dass mehr urheberrechtlich geschützte oder vergriffene Werke online verfügbar gemacht werden, und ihre innerstaatlichen Vorschriften und Strategien darauf ausrichten, dass digitale Datenbestände langfristig konserviert werden.

Die seit ihrer Gründung im Jahr 2008 von 2 Millionen auf mehr als 19 Millionen Werke angewachsene Datenbank verfügt inzwischen über eine neue, leichter bedienbare und interaktivere Benutzeroberfläche. Im Hinblick auf eine ausgewogenere Gesamtdarstellung des europäischen Kulturerbes wird in der Empfehlung angeregt, jeder Mitgliedstaat solle bis 2015 eine konkrete Mindestanzahl von Werken in das Portal einstellen.

Durch die Bereitstellung im Internet soll das kulturelle Erbe Bürgern in ganz Europa zu Freizeit-, Lern- und Arbeitszwecken zugänglich gemacht werden. Die digitalisierten Werke können darüber hinaus auch für gewerbliche wie für nicht-gewerbliche Zwecke genutzt werden, wie die Entwicklung von Lern- und Bildungsprogrammen, Dokumentationen oder Tourismus-Anwendungen. Dadurch werden der europäischen Kreativindustrie, die derzeit etwa 3,3 Prozent des europäischen BIP erwirtschaftet und 3 Prozent aller Arbeitsplätze in der EU stellt, enorme wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten geboten.

Werke je EU- Mitgliedstaat welche digitalisiert und in Europeana eingestellt werden sollen:

Österreich 600 000
Belgien 759 000
Bulgarien 267 000
Dänemark 453 000
Deutschland 5 496 000
Estland 90 000
Finnland 1 035 000
Frankreich 4 308 000
Griechenland 618 000
Irland 1 236 000
Italien 3 705 000
Lettland 90 000
Litauen 129 000
Luxemburg 66 000
Malta 73 000
Niederlande 1 571 000
Polen 1 575 000
Portugal 528 000
Rumänien 789 000
Schweden 1 936 000
Slowakei 243 000
Slowenien 318 000
Spanien  2 676 000
Tschechische Republik  492 000
Ungarn 417 000
Vereinigtes Königreich 3 939 000
Zypern  45 000

Mit der neuen Empfehlung wird eine Empfehlung aus dem Jahr 2006 aktualisiert. Sie berücksichtigt die Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten von 2008 und 2010, aus denen hervorgeht, dass trotz einiger Verbesserungen mehr Engagement im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen, quantitative Zielvorgaben für die Digitalisierung und die Unterstützung von Europeana erforderlich ist.

Die Mitgliedstaaten werden mit der Empfehlung aufgefordert,
  • solide Investitionspläne für die Digitalisierung zu beschließen und öffentlich-private Partnerschaften zu fördern, um ihre Kosten zu schultern; in der Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze für eine faire und ausgewogene Partnerschaft aufgeführt;
  • bis 2015 30 Millionen Werke in Europeana zugänglich zu machen, darunter sämtliche nicht mehr urheberrechtlich geschützten Meisterwerke und Werke, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern finanziert wurde;
  • mehr urheberrechtlich geschützte Werke online zugänglich zu machen, z.B. durch die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Digitalisierung vergriffener Werke in großem Maßstab und die Gewährleistung ihrer Zugänglichkeit über Grenzen hinweg;
  • ihre Strategien für die langfristige Bewahrung digitalen Materials auszubauen und ihre Gesetzgebung anzupassen, indem sie beispielsweise gewährleisten, dass technische Schutzvorkehrungen nicht die Maßnahmen von Bibliotheken zur Bewahrung hinterlegten Materials beeinträchtigen.

Die Digitalisierung kultureller Werke bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Interaktion mit der Öffentlichkeit und für kommerzielle Nutzungen. So konnten im Zuge des vor kurzem begonnenen Europeana-Projekts „Der Erste Weltkrieg in Alltagsdokumenten“ (http://www.europeana1914-1918.eu/de) Bürger persönliche Erinnerungsstücke zu einer virtuellen Sammlung beisteuern, für die inzwischen bereits mehr als 25 000 Einzelstücke gesammelt und digitalisiert worden sind. Eine Roadshow (Hack4Europe!) bot 85 Entwicklern aus ganz Europa Zugang zu Europeana-Inhalten und führte zu 48 Prototyp-Anwendungen für Mobiltelefone und Spielkonsolen.

MORE ...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen