Dienstag, 30. Oktober 2012

Durch die EU und in der Union geschützte Pflanzen

Bildquelle: Wikimedia
Europäische Union. Die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder  FFH-Richtlinie, regelt mit ihren Anhängen ein breites Feld des Naturschutzes der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten (NATURA 2000) vor. Mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung von den Mitgliedsstaaten geschützt werden.

Europarat. Bereits 1979 wurde durch die Berner Konvention des Europarates das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" ins Leben gerufen.

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