Dienstag, 26. Juli 2011

Schutz indigener Völker: Österreich lässt Bischof Erwin Kräutler im Regen stehen

Der aus Vorarlberg stammende Bischof der brasilianischen Amazonas-Diözese Xingu, Erwin Kräutler ist Träger des Alternativen Nobelpreises (Right Livelihood Awards). Er genießt in Vorarlberg hohes Ansehen und die Politik bedient sich seiner gerne als Zierde. 

Es sind das tatsächlich mehr Sonntagsreden denn reale Unterstützung, wie man gerade am aktuellen Bau des Belo Monte-Staudamms in Brasilien ersehen kann. Dieser wird bei Bauvollendung der drittgrößte Damm weltweit sein und über 1500km² Land zerstören. Fischbestände werden reduziert und Frischwasser versiegen, auf welches etliche indigene Völker in dem Gebiet für ihr Überleben angewiesen sind. Die deutsche Voith Hydro, österreichische Andritz AG und Schweizer Alstom liefern Turbinen für das Projekt.

Die EU und das internationale Übereinkommen ILO Nr. 169 

Das Übereinkommen Nr. 169 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation)  ist zu einem wesentlichen Bezugspunkt indigener Rechte geworden, das auch entsprechende Instrumentarien von Ländern und Unternehmen einfordert, die in diesen Ländern tätig werden wollen. Das Übereinkommen leistet sowohl für den Schutz der indigenen Bevölkerungen als auch für die Rechtssicherheit, Verfahrenssicherheit und eine rationale Kostenkalkulation für mögliche Investoren einen wesentlichen Beitrag.

Auf Ebene der EU wird die Konvention ILO 169 als Wegweiser für die Planung und Durchführung von Entwicklungsprojekten betrachtet. Das Europäische Parlament fordert die EU-Regierungen seit 1994 (mit Entschließungsantrag A3-0059/94) auf, der ILO-Konvention beizutreten. 1998 verabschiedete die EU-Kommission mit ausdrücklichem Bezug auf die ILO-Konvention 169 ein Strategiepapier zur verbesserten, zukünftigen Entwicklungszusammenarbeit zwischen EU und indigenen Völkern. Im selben Jahr verabschiedete auch der Ministerrat eine entsprechende Resolution (13461/98). Spanien, Dänemark, Norwegen und die Niederlande haben das Abkommen tatsächlich auch schon ratifiziert.

Spindelegger verweigert sich dem Schutz indigener Völker.

Bereits am 17. Juni 1993 wurde im österreichischen Parlament der Entschließungsantrag 356/A(E) betreffend die Ratifikation des internationalen Übereinkommens ILO Nr. 169 einstimmig beschlossen. Einen weiteren einstimmigen Beschluss des Nationalrates zur Ratifizierung der ILO-Konvention 169 gab es am 11. Juli 1997. Trotz zweimaligem Beschluss des Nationalrates wurde die Ratifizierung bisher nicht eingeleitet.

Auch wenn die Anwendbarkeit in Österreich/Europa nur in geringem Maße oder überhaupt nicht zum Zuge kommt, fordert die Menschenrechtsabteilung der ILO ausdrücklich dazu auf, die Konvention 169 zu ratifizieren, da ein Menschenrechtsstandard nur bei größtmöglicher Akzeptanz seine Wirkung entfalten kann.   Allein die Tatsache als solche, würde den indigenen Partnern signalisieren, dass gleichberechtigte Partnerschaften angestrebt werden. Bisher haben vorwiegend Länder Lateinamerikas die Konvention ratifiziert, zum einen bedingt aus historischen Gründen, zum anderen aufgrund des dortigen Regelungsbedarfs. Allerdings zeichnet sich ab, dass auch auf dem afrikanischen Kontinent mit Unterschriften zu rechnen ist.

Österreich opfert den Schutz indigener Völker nationalem Rassismus

Österreichische "Bedenkenträger". Die Argumentation gegen die Ratifizierung baut auf Bedenken, dass die Möglichkeit der Selbstidentifikation (als 'in Stämmen lebend') zu einem unkalkulierbaren Risiko hinsichtlich der Inanspruchnahme innerhalb Österreichs führen könnte. Was aber lächerlich ist, denn die in Österreich lebenden und bekannten Minderheiten sind bereits durch die Verfassung  und durch die von Österreich ratifizierten Übereinkommen mit weit mehr Rechten ausgestattet, als die ILO-Konvention 169 bieten könnte (vgl. Minderheitenrechte - Website des Außenministeriums).
"Eine Ratifikation durch Österreich könnte daher eine Gefahr für die Kohärenz und die Ausgewogenheit des geltenden österreichischen Volksgruppenrechts darstellen, sollten auf Grund der entsprechenden Interpretation in Österreich lebende Volksgruppen unter den Geltungsbereich des Übereinkommens subsumiert werden." [Entschließungsantrag Dr. Michael Spindelegger (ÖVP), Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) im außenpolitischen NR-Ausschuss 6.3.2001]
Ortstafelstreit und indigene Völker. Die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) , Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) brachten einen Entschließungsantrag ein, dem folgende Begründung beigegeben war:

"... Eine Ratifikation (des internationalen Übereinkommens ILO Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker[Anm.]) durch Österreich könnte daher eine Gefahr für die Kohärenz und die Ausgewogenheit des geltenden österreichischen Volksgruppenrechts darstellen, sollten auf Grund der entsprechenden Interpretation in Österreich lebende Volksgruppen unter den Geltungsbereich des Übereinkommens subsumiert werden. ...."

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