(Kuppe, René: Die Herausforderung des Immaterialgüterrechts durch traditionelles Wissen. In: Kroeger, Odin; Friesinger, Günther; Lohberger, Paul & Eberhard Ortland (Hg.): Geistiges Eigentum und Originalität. Zur Politik der Wissens- und Kulturproduktion, Verlag Turia + Kant, Wien 2010)
Zum immateriellen Kulturerbe zählen Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes verstehen. Gleichzeitig erfasst dieser Begriff auch die Instrumente, Objekte und kulturellen Räume, die mit dem jeweiligen immateriellen Kulturerbe in Zusammenhang stehen.
Konkret wird das immaterielle Kulturerbe in fünf Bereichen, deren Übergänge fließend sind, zum Ausdruck gebracht:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
- Darstellende Künste
- Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
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15.7..11./[Letzte Aktualisierung 7.8.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
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