Montag, 5. November 2012

Verschenkt Österreich die Erbschaftssteuer an andere (EU-)Staaten?

In den meisten Mitgliedstaaten werden nach dem Tod einer Person Steuern erhoben,  insbesondere Erbschaft- und Nachlasssteuern, während in einigen Mitgliedstaaten  Erbschaften und Nachlässe im Rahmen anderer Steuern wie beispielsweise der  Einkommensteuer besteuert werden können.

Nicht so in Österreich. Hier werden seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben.

Eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15.12.2011  zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften macht deutlich, dass Österreich offenbar in zahlreichen Fällen die Besteuerung von Erbschaften an das "EU-Ausland abgetreten hat. In all jenen Fällen, in denen eine Steuerkonkurrenz  verschiedener Staaten vorliegt, schlägt die Europäische Kommission die Handhabung von Regeln zur Vermeidung von Doppelbesteuerung vor.  Da Österreich keine Erbschaftssteuer erhebt führt dies nicht zwangsläufig zu Steuerfreiheit der Erben, da in anderen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Steuerkriterien vorliegen.

Tie-Breaker-Regeln. So kann der Wohnsitz des Erblassers oder der Erben,  der Ort des beweglichen wie unbewglichen Vermögens, der Sitz des Betriebsvermögens sehr wohl eine Besteuerung aus Anlass eines Erbschaftsfalles in einem anderen EU-Mitgliedsland (wie auch außerhalb der EU) auslösen. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen gilt dort eine Art "Tie-Breaker-Regel" (Tie-Break bekannt aus dem Sport!).

Eine Nichtbesteuerung der Erbschaft führt in diesem Falle, da ja keine Doppelbesteuerung vorliegt, allerdings zur vollen Steuerlast in einem anderen Staat. Die nicht von Österreich eingehobene Steuer kann ja nicht angerechnet werden und so erhebt ein  anderes (nicht nur) EU-Mitgliedsland möglicherweise die volle Steuer. Damit entgehen Österreich Steuergelder, die jedoch andererseits zu keiner Steuerentlastung oder Schonung des betroffenen Personenkreises führt. Angesichts der gewünschten wachsenden Mobilität in Europa kaum ein dauerhaft haltbarer Zustand. auch nicht bei der Lösung der nationalen Budgetprobleme.

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EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 15.12.2011 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften
8.1.12 [Letzte Aktualisierung  5.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

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