Im Jahr 2012 wurden in der EU27 332.000 Asylbewerber1 registriert. Es wird geschätzt, dass ungefähr 90 Prozent dieser Bewerber neue Asylbewerber und rund 10 Prozent wiederholte Bewerber waren. Im Jahr 2011 wurden 302.000 Asylbewerber registriert.
Während im Jahr 2012 weiterhin die meisten Bewerber Staatsangehörige aus Afghanistan (8 Prozent aller Bewerber) waren, folgten an zweiter Stelle Staatsangehörige aus Syrien (7 Prozent), vor Russland (7 Prozent), Pakistan (6 Prozent) und Serbien (6 Prozent). Diese Daten über Asylbewerber in der EU27 werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.
70 Prozent der Asylbewerber entfielen auf Deutschland, Frankreich, Schweden, das Vereinigte Königreich und Belgien. Im Jahr 2012 verzeichnete Deutschland (77.500 Bewerber bzw. 23 Prozent aller Bewerber) die höchste Anzahl an Asylbewerbern, gefolgt von Frankreich (60.600 bzw. 18 Prozent), Schweden (43.900 bzw. 13 Prozent), dem Vereinigten Königreich (28.200 bzw. 8 Prozent) und Belgien (28.100 bzw. 8 Prozent). Auf diese fünf Mitgliedstaaten entfielen zusammen mehr als 70 Prozent aller Bewerber, die in der EU27 im Jahr 2012 registriert wurden.
Im Vergleich zur Bevölkerung des jeweiligen Mitgliedstaates wurden die höchsten Asylbewerberquoten in Malta (5.000 Bewerber pro Millionen Einwohner), Schweden (4.600), Luxemburg (3.900), Belgien (2.500) und Österreich (2.100) verzeichnet und die niedrigsten Quoten in Portugal (30), Estland und Spanien (je 55) sowie der Tschechischen Republik (70).
In einigen Mitgliedstaaten kam ein großer Teil der Bewerber aus einem einzigen Land. Die Mitgliedstaaten mit den höchsten Konzentrationen waren Malta (60 Prozent der Bewerber kamen aus Somalia), Polen (57 Prozent aus Russland), Lettland (51 Prozent aus Georgien), Litauen (48 Prozent aus Georgien), Estland (45 Prozent aus Georgien) und Ungarn (41 Prozent aus Afghanistan).
Nur knapp über ein Viertel der Entscheidungen in erster Instanz waren positiv. Im Jahr 2012 wurden in der EU27 73 Prozent der Entscheidungen in erster Instanz über einen Asylantrag abgelehnt, während 14 Prozent der Bewerber ein Flüchtlingsstatus zugesprochen wurde, 10 Prozent erhielten subsidiären Schutz und 2 Prozent eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen. Es sei darauf hingewiesen, dass Entscheidungen in erster Instanz, die im Jahr 2012 getroffen wurden, sich auf Anträge, die in den Vorjahren registriert wurden, beziehen können.
Wenn der Anteil der positiven Entscheidungen deutlich zwischen den Mitgliedstaaten variiert, sollte berücksichtigt werden, dass auch die Ursprungsländer der Bewerber je nach Mitgliedstaat stark variieren.
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