Freitag, 13. April 2012

Menschenrechte einklagen

Möglichkeiten für Beschwerden bei internationalen Organisationen. 

Menschenrechte sind die grundlegenden Rechte eines jeden Menschen. Menschenrechte haben alle: Staatsbürger/innen ebenso wie Asylsuchende und irreguläre Einwanderer, schwerkranke oder im Koma liegende Menschen, Kleinkinder, Gefangene.

Mit einer "Individualbeschwerde" kann sich jeder Mensch im Falle einer Menschenrechtsverletzung direkt an die UNO und an andere intenrationale Organisationen wenden. Die Broschüre informiert über die wichtigsten Aspekte dieser Verfahren.

Die Broschüre wurde publiziert in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen.

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Menschenrechte einklagen. Möglichkeiten für Beschwerden bei internationalen Organisationen. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission, 2012. 11 Seiten

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