Bisher konnten Kinder auf internationaler Ebene keine Rechtsmittel geltend machen. Diese Möglichkeit wird ihnen künftig eröffnet, wenn ihre Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention verletzt werden. Der Kinderrechtsausschuss kann damit auch ergänzend zu den Staatenberichten auch individuelle Mitteilungen über die Missachtung von Rechten der Kinderrechtskonvention zu prüfen. Das Protokoll sieht besondere Verfahrensmechanismen vor, um zu verhindern, dass Kinder für Beschwerden instrumentalisiert werden. Die ursprünglich diskutierte Möglichkeit einer Kollektivbeschwerde wurde hingegen aus dem Entwurf gekippt, was Kinderrechtsorganisationen bedauern.
Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung und hat seinen Sitz in Genf. Als Unterorgan des Menschenrechtsrats fungiert ein beratender Ausschuss (Human Rights Council Advisory Committee), der aus unabhängigen Experten zusammengesetzt ist.
Das neue Protokoll wird als Ergänzung zur Kinderrechtskonvention (UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes) der UN-Generalversammlung im Dezember 2011 zur Annahme vorgelegt. Erst dann kann die Unterzeichnung und Ratifizierung beginnen. Mit der 10. Ratifikation tritt der Vertrag dann in Kraft.
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- Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
- Informationen zur Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls: Ein Beschwerdeverfahren für Kinderrechte
5.7.11/31.1011/
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