Donnerstag, 2. August 2018

[ #recht ] Europäischer Betriebsrat in Österreich


Die Europäische Union hatte 1994 der Forderung der europäischen Gewerkschaftsbewegung entsprochen und eine Richtlinie zum Schutz der Interessen von ArbeitnehmerInnen in europaweit tätigen Unternehmungen verabschiedet: Die "Richtlinie 94/45 des Rates der EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates".

Am 17. November 2010 stimmte der Nationalrat in Wien über eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes ab. Dort hat der Europäische Betriebsrat ein eigenes Kapitel. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 2. Dezember 2010 wurde das neue Gesetz, das als eines der besten der ganzen EU gilt, am 14. Dezember 2010 veröffentlicht. Betroffen sind 45 Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich (wovon 27 bereits einen EBR installiert haben). Die Änderungen traten am 6. Juni 2011 in Kraft.

Lob für Österreich. An wichtigen Stellen geht das österreichische Gesetz über die EU-Richtlinie hinaus: so wurde die Definition "grenzüberschreitender Maßnahmen" klarer vorgenommen, die EBR-Mitglieder erhalten ein Zugangsrecht zu Niederlassungen anderer Länder und sämtliche Alt-Vereinbarungen unterliegen ohne Ausnahme den neuen Standards von Unterrichtung und Anhörung.

[ #Heimat #Politik #Menschen ] ⇒ 

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