Dienstag, 1. Mai 2012

Faire Strafverfahren: Belehrungspflicht wird EU-Recht

„Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden“. Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben jetzt auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. 

Nach der „Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren“ müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden. Diese Maßnahme wird gewährleisten, dass in EU-Ländern jede Person, die festgenommen wird oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergeht, eine Rechtsbelehrung, die so genannte Erklärung der Rechte, erhält, in der ihre grundlegenden Rechte in Strafverfahren aufgelistet sind.

Wenn die neue Richtlinie in zwei Jahren Kraft tritt (~ Mai 2014), wird sie in den 27 EU-Mitgliedstaaten jährlich auf schätzungsweise 8 Millionen Strafverfahren anzuwenden sein. Gegenwärtig gibt es dieses Recht auf Belehrung nur in rund einem Drittel der Mitgliedstaaten.

Die neue Richtlinie wird gewährleisten, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte Verdächtige über ihre Rechte belehren. Nach einer Festnahme werden die Behörden diese Belehrung schriftlich mit einer Erklärung der Rechte erteilen, die in einfacher und leicht verständlicher Sprache abgefasst ist. Sie wird dem festgenommenen Verdächtigen in jedem Fall – ob er darum ersucht oder nicht – ausgehändigt und bei Bedarf übersetzt. Die Wahl des genauen Wortlauts der Erklärung der Rechte steht den EU-Staaten zwar frei, der Kommissionsvorschlag enthält jedoch ein Muster in 22 EU-Sprachen (siehe Anhang). Dies wird EU-weit für Kohärenz sorgen und die Kosten für Übersetzungen einschränken.

Die Erklärung der Rechte wird praktische Einzelheiten zu den Rechten von Festgenommenen oder Inhaftierten enthalten, und zwar zu ihrem Recht,
  • die Aussage zu verweigern,
  • einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen,
  • über den Tatvorwurf belehrt zu werden,
  • Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in einer beliebigen Sprache in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Verfahrenssprache nicht verstehen,
  • nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden,
  • Andere von ihrer Festnahme oder Inhaftierung in Kenntnis zu setzen.
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EUROPA: Rechte von verdächtigten und angeklagten Personen
1.5.12/

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