Sonntag, 28. Oktober 2012

EU Fischfang: Auch 2012 auf Ausbeutungskurs

Greenpeace - Screenshot

Europas Meere gelten zu mindestens zwei Dritteln als überfischt. 

Europas Fischerei-Management gilt als eines der schlechtesten auf der Welt. Brüssel will zwar das Leerfischen der Gewässer stoppen und hat daher vorgeschlagen, die jährlichen Quoten durch langfristige Bewirtschaftungspläne zu ersetzen, denn die Fangquoten waren weit über den wissenschaftlichen Empfehlungen bisher an der Tagesordnung.

Die europäische Flotte fischt zudem zerstörerisch und verschwenderisch. Ein Großteil des jetzigen Fanges wird gefischt, getötet und dann wieder über Bord geworfen. Damit sich Europas Fischbestände erholen können, fordert Greenpeace einen massiven Abbau derjenigen EU-Fangkapazitäten, die die größten Umweltschäden verursachen. Denn für die noch verbleibenden Fische ist die riesige EU-Fischereiflotte zu groß: Zu viele Fischer jagen zu wenig Fisch.

Allein 4,3 Milliarden Euro sind im EU-Haushalt von 2007 bis 2013 eingeplant, um die Fischereiflotten an die Kapazitäten anzupassen. Doch realiter verhindern die EU-Steuergeld-Milliarden nachhaltige Fischerei. Im Zuge dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die EU-Maßnahmen wirksam zur Anpassung der Kapazität der Fangflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen haben. Die zwei zentralen Prüfungsfragen des EuRH lauteten wie folgt: Ist ein klarer Rahmen für den Abbau der Flottenkapazität vorhanden? Sind die spezifischen Maßnahmen genau definiert und werden sie umgesetzt? Die Prüfung fand bei der Kommission und in sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Vereinigtes Königreich) statt, die aufgrund der Größe ihrer Fangflotten und der Höhe der für die Anpassung ihrer Flotten verfügbaren EFF-Mittel ausgewählt wurden.

Der Europäische Rechnungshof stellte erhebliche Mängel fest:

a) Die bestehenden Definitionen der Fangkapazität spiegelten das Fangpotenzial der Fischereifahrzeuge nicht angemessen wider.
b) Die Festsetzung von Obergrenzen für die Flottenkapazität trug kaum zu einer tatsächlichen
Anpassung der Fangkapazitäten der Flotte an
die Fangmöglichkeiten bei.
c) Überschüssige Fangkapazität wurde weder
definiert noch quantifiziert.
d) Die Möglichkeit der Über tragung von Fangrechten blieb unberücksichtigt.

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