Die Schweiz erhält im Zuge der Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates eine gesetzliche Grundlage für ausserprozessuale Zeugenschutzprogramme und für die Errichtung einer nationalen Zeugenschutzstelle. Dies hat der Schweizer Ständerat am 7. Juni 2011 (kleine Kammer des Schweizer Parlaments; der Name kommt von Stand, der alten Bezeichnung für die Schweizer Kantone) einstimmig entschieden und den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens gegen Menschenhandel sowie das neue Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz einstimmig angenommen.
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- Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
- Anti-trafficking Policy Index
- Website des Europarates zum Thema Menschenhandel [Letzte Aktualisierung 20.7.11]
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