Mittwoch, 20. Juli 2011

Konvention gegen Menschenhandel: Auch die Schweiz ratifiziert

Einem Bericht des Europarats zufolge ist der Menschenhandel die drittgrößte Einnahmequelle der organisierten Kriminalität. Österreich hat die Konvention 2005 mitunterzeichnet und am 12.Dezember 2006 bereits ratifiziert. Am 1. Februar 2008 ist die Konvention gegen Menschenhandel des Europarates verbindlich in Kraft getreten.

Die Schweiz erhält im Zuge der Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates eine gesetzliche Grundlage für ausserprozessuale Zeugenschutzprogramme und für die Errichtung einer nationalen Zeugenschutzstelle. Dies hat der Schweizer Ständerat am 7. Juni 2011 (kleine Kammer des Schweizer Parlaments; der Name kommt von Stand, der alten Bezeichnung für die Schweizer Kantone) einstimmig entschieden und den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens gegen Menschenhandel sowie das neue Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz einstimmig angenommen.

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