Im Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 wird die Kommission einen zweiten Bericht über die Unionsbürgerschaft veröffentlichen, der als Aktionsplan dafür dienen soll, die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die die Bürger von der ungehinderten Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger abhalten.
Die Unionsbürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte sind ein wesentlicher Grundpfeiler der Europäischen Union. Um das 20jährige Bestehen der im Rahmen des Maastrichter Vertrags vom 1. November 1993 eingeführten Unionsbürgerschaft zu würdigen, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, 2013 zum „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger” auszurufen.
Aus diesem Anlass wurde ein Bericht über die Unionsbürgerschaft forciert. Wiewohl das Recht auf Freizügigkeit den Europäern unter den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten am stärksten am Herzen liegt, gibt es noch eine Reihe von Hindernissen. Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 werden 25 konkrete Maßnahmen angeführt, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die die EU-Bürger von der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in der EU abhalten. Eine dieser Maßnahmen zielt darauf ab, die Bürger für ihren Unionsbürgerstatus, ihre Rechte und deren Auswirkungen im Alltag zu sensibilisieren.
Kommunalwahlrecht. Derzeit gibt es ungefähr acht Millionen Bürger im wahlfähigen Alter, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland haben. Als EU-Bürger haben sie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in dem EU-Land, in dem sie leben. Allerdings machen nur 10 Prozent von ihnen von diesem Recht Gebrauch. Dies ergibt sich aus einem neuen Bericht der Europäischen Kommission, der heute veröffentlicht wurde. Daraus geht hervor, dass trotz der zufriedenstellenden Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften in den meisten Mitgliedstaaten einige Hindernisse bestehen bleiben. Zusätzlich sind manche Bürger über ihre Rechte nicht ausreichend informiert oder die Verfahren möglicherweise zu umständlich. Um sicherzustellen, dass die Bürger ihr Wahlrecht ungehindert ausüben können, wird die Kommission daher mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden zusammenarbeiten, um die bestehenden Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Anwendung dieses Rechts zu beseitigen.
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- Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.
- EU Citizenship Report / BERICHT ÜBER DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT 2010 / Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten
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