Ob das genügt? Die Unionsbürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte sind ein wesentlicher Grundpfeiler der Europäischen Union. Um das 20jährige Bestehen der im Rahmen des Maastrichter Vertrags vom 1. November 1993 eingeführten Unionsbürgerschaft zu würdigen, hat die Europäische Kommission heute vorgeschlagen, 2013 zum „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger” auszurufen.
Um das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 zu würdigen, ist die EU-weite Durchführung einer Vielzahl von Veranstaltungen, Konferenzen und Seminare auf Unionsebene sowie in den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen vorgesehen. Zu den weiteren Plänen der Kommission gehört es, den Bekanntheitsgrad der mehrsprachigen Internetportale „Europe Direct“ und „Ihr Europa“, die feste Bestandteile des Informationssystems zu den Rechten der Unionsbürger sind, zu erhöhen und die Rolle und Sichtbarkeit von Problemlösungsinstrumenten wie SOLVIT zu verstärken, dank derer die Unionsbürger ihre Rechte besser nutzen und verteidigen können.
Für die Finanzierung der diversen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 wird ein Mittelansatz in Höhe von 1 Mio. EUR vorgeschlagen.
Die Entscheidung muss nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidungsverfahren) vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat genehmigt werden. Die Kommission erwartet eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Organen, insbesondere mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, um eine prägende und lang anhaltende Wirkung des Jahres 2013 zu gewährleisten.
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