Die Charta wurde am 25. Mai 2009 von 48 europäischen Journalisten aus 19 Ländern unterzeichnet, um die Presse vor staatlichen Interventionen zu schützen und sicherzustellen, dass die Journalisten Zugang zu Informationsquellen haben.
In der Charta werden zentrale Werte formuliert, die die Behörden beim Umgang mit Journalisten beachten sollten. Sie wurde heute von Hans-Ulrich Jörges in Brüssel vorgestellt und Kommissionsmitglied Viviane Reding übergeben.
Die zehn Artikel der Charta legen die Grundsätze fest, die Regierungen beim Umgang mit Journalisten einhalten müssen, wie das Zensurverbot, freier Zugang zu in- und ausländischen Medienquellen und Freiheit der Einholung sowie der Verbreitung von Informationen.
In der Charta werden mit Nachdruck der Schutz der Journalisten vor Bespitzelungen und eine wirksame Justiz gefordert, die die Rechte der Journalisten verteidigt . Bislang liegt die Charta in acht Sprachen vor (Englisch, Französisch, Deutsch, Dänisch, Kroatisch, Russisch, Polnisch und Rumänisch).
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- Europäische Charta für Pressefreiheit
- Europäisches Parlament: Freiheit und Pluralismus der Medien in der Europäischen Union Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018 zu der Freiheit und Pluralismus der Medien in der Europäischen Union
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- 15.5.19 [Letzte Aktualisierung, online seit 22.6.11]
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