EU-Bürger, die im Ausland krank werden oder einen Unfall erleiden, können dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Zeit, Nerven und Kosten sparen.
Dem Beschluss der Kommission der Europäischen Gemeinschaften folgend wurde beginnend mit dem 1. Juni 2004 die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll in mehreren Schritten alle bislang verwendeten Papiervordrucke zur Inanspruchnahme von Sachleistungen bei Krankheit bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat ersetzen.
Mit der EKVK ist es für viele europäische Bürger, die jedes Jahr in anderen EU-Land Urlaub machen, auf Geschäftsreisen gehen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen, im Krankheitsfall leichter, Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bekommen. 185 Millionen Europäische Krankenversicherungskarten sind europaweit im Umlauf.
Versicherte aus den 27 Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, können über die EKVK bei vorübergehenden Aufenthalten in diesen Ländern Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Mit der Karte erhalten sie die gleiche Versorgung des öffentlichen Gesundheitswesens wie die Versicherten des Gastlandes. Wird eine Behandlung in einem Land erforderlich, in dem für die Gesundheitsversorgung eine Direktzahlung zu leisten ist, werden die Kosten dort oder nach der Rückkehr ins eigene Land erstattet.
Eine geplante Behandlung hingegen wird nicht von der Europäischen Krankenversicherungskarte abgedeckt, sondern erfordert eine Vorabgenehmigung.
Um eine EKVK zu erhalten, muss man in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gesetzlich krankenversichert sein. Jedes Land ist selbst dafür zuständig, die Karten auszustellen. Sie wird von den nationalen Versicherungsträgernausgegeben.
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EKVK - Europäische Krankenversicherungskarte[19.7.11] [Letzte Aktualisierung 17.6.12]
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