Donnerstag, 10. August 2017

[ #demokratie ] Petitionsrecht beim Europäischen Parlament


Gemäß Artikel 20 und 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Artikel 44 der Charta der Grundrechte der EU kann jeder Bürger jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen sein Petitionsrecht ausüben, also eine Petition an das Europäische Parlament richten.

Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben, das durch den Vertrag garantiert ist. Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen.

In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen.

Petitionsportal. Dieses Portal wurde konzipiert, damit Petitionen mit einem nutzerfreundlichen Registrierungsverfahren elektronisch eingereicht werdenen können. Auf dem Portal erhält man auch – in Form von Zusammenfassungen – einen Überblick darüber, welche Angelegenheiten von anderen Petenten vorgebracht wurden, und Informationen über bereits eingegangene Petitionen. Mit der Suchfunktion kann man die Suche auf Themen beschränken und lesen, was andere Bürger zu diesen Fragen im Zusammenhang mit der EU schreiben. Auf diesem Portal können auch offene Petitionen unterstützt werden, die von den Mitgliedern des Petitionsausschusses für zulässig erklärt wurden. Natürlich kann man Petitionen auch in der "traditionellen" Papierform einreichen.



 [ #Heimat #Politik #Menschen ] ⇒

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