Dienstag, 29. Mai 2012

EU-Förderungen auch für die Zivilgesellschaft: Ein Vademekum für Anfänger

Sie haben noch keine Erfahrungen mit EU-Mitteln? Sie halten die Finanzierungsverfahren für zu schwerfällig? Sind die Mittel transparent und die Kontrollen wirksam? Um welche Summen geht es?


Über direkte Finanzhilfen unterstützt Europa Projekte und Organisationen, die die Interessen der EU fördern oder bei der Durchführung eines Programms oder einer Strategie der EU mitwirken. Ein Vademekum für Anfänger zum Download soll "Einsteigern" helfen und Informationen und weiterführende Adressen liefern.

Gewährt werden die Finanzhilfen und Beiträge
  • durch die für die jeweilige EU-Politik verantwortlichen Generaldirektionen der Kommission;
  • durch die Ämter und Agenturen der Kommission in ganz Europa;
  • durch andere nationale oder regionale Behörden, Behörden in Drittstaaten etc.

Zivilgesellschaft .   Auch Organisationen der Zivilgesellschaft sind förderfähige Zielgruppen vieler EU-Programme. Wenn sie gemeinnützig tätig sind, erfüllen sie, wenn ihre Ziele den politischen Zielen der EU entsprechen, die Voraussetzung für eine Förderung mit EU-Mitteln.
  • Fast alle EU-Programme beinhalten Fördermöglichkeiten für NGOs, und zwar sowohl die im Rahmen der Strukturfonds von nationalen und kommunalen Behörden betreuten als auch die von der Kommission direkt verwalteten Programme.
  • Die EU unterstützt NGO-Projekte jährlich mit schätzungsweise über 1 Mrd. EUR, größtenteils im Bereich Außenbeziehungen im Rahmen von Programmen zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Menschenrechte, der Demokratie und insbesondere der humanitären Hilfe (400 Mio. EUR). Andere wichtige Bereiche in der EU sind Soziales (70 Mio. EUR), Bildung (50 Mio. EUR) und Umwelt.
Für NGOs gibt es konkret zwei Fördermöglichkeiten:
  • Finanzhilfe für eine Maßnahme: Sie kann für Projekte gewährt werden, die den Zielen eines EU-Programms entsprechen und für eine Förderung ausgewählt werden. Die Finanzhilfe darf nicht die gesamten Projektkosten decken.
  • Betriebskostenzuschuss: Wenn die NRO Ziele verfolgt, die von allgemeinemeuropäischem Interesse oder Teil einer Politik der Europäischen Union sind, kann sie im Rahmen bestimmter EU-Programme direkt unterstützt werden. Betriebskostenzuschüsse werden nicht auf der Grundlage bestimmter Projekte vergeben, sondern nach eingehender Prüfung der Art und des Umfangs der Tätigkeiten, des Inhalts des Jahresarbeitsplans sowie der Übereinstimmung mit den politischen Prioritäten der EU. 
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Ein Vademekum für Anfänger - Übersicht über die neuen Finanzregeln und Fördermittel
Möglichkeiten für den Zeitraum 2007-2013
 25.7.11 [Letzte Aktualisierung 30.5.12]

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