Donnerstag, 21. Juni 2012

US-Bericht über Menschenhandel 2012

Das Außenministerium legt den jährlichen erstellten Bericht mit dem Titel „Gesetz zum Schutz der Opfer von Menschenhandel und Gewalt 2000: Bericht über Menschenhandel“ dem Kongress vor. Dieser Bericht bezieht sich auf „schwere Formen von Menschenhandel“, die wie folgt definiert sind:


„(a) Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung im Zuge dessen der Geschlechtsakt mittels Gewalt, Vorspiegelung falscher Tatsachen, oder Zwang herbeigeführt wird oder die Person, die dazu gebracht wird einen solchen Akt zu vollziehen noch nicht das vollendete 18. Lebensjahr erreicht hat; oder (b) die Anwerbung, Unterbringung, Transport, Bereitstellung oder Beschaffung von Personen zum Zweck von Arbeit oder Dienstleistungen mittels Gewalt, Vorspiegelung falscher Tatsachen, oder Zwang zu dem Zweck, diese Person der unfreiwilligen Knechtschaft, Leibeigenschaft, Schuldenabhängigkeit oder Sklaverei zu unterwerfen.

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Vollständiger Bericht, veröffentlicht am 19. Juni 2012
Kapitel über Österreich (auf Englisch)

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