Mittwoch, 4. April 2012

Garantierter Zugang zum Girokonto für Alle


In in der EU haben 30 Millionen Bürger im Alter von über 18 Jahren keinen Zugang zu einem Bankkonto, in Österreich 150.000. Österreich wird von der Europäischen Kommission faktisch vorgeführt, denn Österreichs Parteien begnügten sich mit billigem Populismus. 

Viele tausende Menschen in Europa haben keinen Zugang zu einem Bankkonto. Vor allem jene Menschen, die mit niedrigem Einkommen auskommen müssen, in Armut und mit Schuldenproblemen leben, sind neben sozialer auch von finanzieller Ausgrenzung betroffen. Das Recht auf den Zugang zu einem Girokonto (auf Habenbasis) wird deshalb europaweit diskutiert und zuletzt durch eine Konsultation der Europäischen Kommission forciert.

Banken kassieren von den Armen. Die Banken haben sich bislang häufig an den Armen bedient, da für Einzelüberweisungen ohne Girokonto hohe Beträge verlangt werden. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es in Österreich 150.000 Menschen ohne Girokonto.  Auch er fordert daher das Recht auf ein Konto.

Die Österreichische Bundesarbeitskammer rechnet vor:
"Die AK erhebt laufend die Kontokosten in Österreich. Laut AK-Bankenrechner kostet
einem Normalnutzer das Konto 74 Euro pro Jahr. In Österreich kostet eine Barüberweisung im Durschnitt 3,58 Euro. Bei angenommenen 10 Bartransaktionen pro Monat für notwendige Zahlungen ergibt das jährliche Kosten von 429,60 Euro für Menschen ohne Girokonto, was in jedem Fall ein Mehrfaches der Kosten eines Durchschnittsgirokontos ausmacht. Diese hohen Spesen stellen für Geringverdiener und sozial Schwache eine erhebliche Belastung dar."
Österreich, Frankreich und Belgien. Österreich hat bislang keine wirksamen rechtlichen Maßnahmen gesetzt und drückt sich mit Berufung auf die EU auf geeignete gesetzliche Regelungen. Freilich hat ein Parlamentsausschuss populistisch eine einstimmige Empfehlung beschlossen. Von der eigenen Zuständigkeit aber mit einem Gesetz Gebrauch zu machen, davor schreckte man zurück.

Frankreich und Belgien haben bereits ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto verwirklicht. Das französische Gesetz garantiert seit 1984 den freien Zugang zu einem Bankkonto und bestimmten Bankdienstleistungen. Eine Bank kann zwar die Kontoeröffnung verweigern, muss die Anfrage aber an die Zentralbank weiterleiten, die dann eine andere Bank dazu verpflichtet. In Belgien sind Bankinstitute bereits seit 2003 gesetzlich verpflichtet, für alle in Belgien lebenden KonsumentInnen BasisBankdienstleistungen (inklusive Girokonto, Überweisungen, Geldabheben, Kontoauszüge; nicht inkludiert: Überziehung des Kontos) anzubieten.

Europäische Kommission. Die Europäische Kommission will Europas Banken deshalb zu mehr Kundenservice zwingen: Die Gebühren für Girokonten sollen sich künftig nach EU-weiten Regeln berechnen. Jeder Verbraucher soll Anrecht auf ein Girokonto bekommen und seine Bank leichter wechseln können. Mit dem Basiskonto sollen Bürger Geld abheben, überweisen und empfangen können. Die EU-Staaten sollen dafür sorgen, dass jeder entweder kostenlos oder zu vernünftigen Gebühren ein Konto eröffnen und nutzen kann.

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