Samstag, 11. August 2012

Sechshunderttausend Menschen in Europa sind staatenlos und benötigen Schutz

KONVENTIONSPASS
Eine Nationalität zu haben ist ein grundlegendes Menschenrecht – so grundlegend, dass es einem "Recht, Rechte zu haben" gleichkommt.” 

Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft, besonders seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung. Der Tragödie der Menschen ohne Staatsangehörigkeit wurde nach dem Zweiten Weltkrieg immer mehr Aufmerksamkeit zuteil.

Die erste UN-Konvention wurde 1954 zum Status staatenloser Personen vereinbart, gefolgt von einer weiteren Konvention im Jahr 1961 zur Verminderung von Staatenlosigkeit. Dennoch gibt es selbst heute – im 50. Jubiläumsjahr dieses Übereinkommens – viele Menschen ohne Staatsangehörigkeit. Sogar im relativ friedlichen Europa betrifft dies Hunderttausende Menschen. Dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, UNHCR, zufolge, beläuft sich die Zahl dieser Menschen schätzungsweise auf 589 000 Personen, so Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates.

Einige staatenlose Personen sind Flüchtlinge oder Migranten, die ihre Herkunftsländer verlassen haben. Andere leben in ihren Heimatländern, werden jedoch nicht als Staatsbürger anerkannt. In den letzten Jahren wurde der Not der Staatenlosen, deren Zahl sich Schätzungen zufolge weltweit auf 12 Millionen Menschen beläuft, nur eingeschränkte Aufmerksamkeit zuteil  und ihr wird wenig Verständnis entgegengebracht.

Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. 
Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. 
Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. 
Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.
[Bertolt Brecht, "Flüchtlingsgespräche", 1940]

Keine Papiere, keine Rechte. Staatenlose Personen werden oftmals marginalisiert. Ohne Geburtsurkunden, Personalausweise, Pässe und andere Dokumente laufen Staatenlose Gefahr, von Bildung, Gesundheits- und Sozialfürsorge und vom Wahlrecht ausgeschlossen zu werden. Eine staatenlose Person kann nicht jederzeit reisen oder legal arbeiten.

Daher werden viele Staatenlose mit Ungleichheit und Diskriminierung konfrontiert, ganz zu Schweigen von der großen Gefahr, als illegale Einwanderer in Erscheinung zu treten. Diese schreckliche Lage wurde vor Kurzem in einem Bericht der Organisation Equal Rights Trust (ERT) erläutert: Unravelling Anomaly: Detention, Discrimination and the Protection Needs of Stateless Persons.

Europa. Die politischen Entwicklungen in Europa nach 1989 haben zu einer steigenden Zahl staatenloser Personen geführt. Davon waren insbesondere Menschen betroffen, die nationalen Minderheiten angehören. Der Zerfall der Sowjetunion, Jugoslawiens und der Tschechoslowakei hat enorme Schwierigkeiten für Menschen verursacht, die von den neuen Regierungen so behandelt wurden, als kämen sie woanders her, selbst wenn sie viele Jahre in ihrem aktuellen Wohnort gelebt hatten.

In Lettland und Estland sind weiterhin viele Einwohner Nicht-Staatsbürger, auch wenn die Zahl der Menschen, die die Staatsangehörigkeit erlangt haben, in den letzten Jahren gestiegen ist und weitere Menschen persönliche Identifikationsdokumente erhalten haben, die ihnen Reisen und Beschäftigung erleichtern. Dennoch haben Nicht-Staatsbürger, selbst diejenigen, die in dem Land geboren wurden, nicht das Recht, an den nationalen Wahlen teilzunehmen.

Eine große Zahl staatenloser Personen in Europa sind Roma, insbesondere in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens. Einige dieser Personen, die aus dieser Region in andere Teile Europas gezogen sind, leben de facto als Staatenlose, da sie über keine Personaldokumente verfügen und sich in Rechtsunsicherheit befinden. Diese Situation trifft für ungefähr 15 000 Menschen in Italien zu. Zur Ausgrenzung und Marginalisierung, die den Roma bereits entgegenschlägt, kommt das Fehlen einer gültigen Staatsangehörigkeit hinzu.

Kinder. Kindern sollte das Recht auf eine Staatsangehörigkeit nicht verweigert werden, nur weil ihre Eltern staatenlos sind. Das Gastland ist verpflichtet, zu gewährleisten, dass Kinder eine Staatsangehörigkeit besitzen. Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte legen fest, dass Kinder das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Kinder, die andernfalls staatenlos verbleiben würden, sollten die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Gastlandes erhalten.

Der Europarat hat zwei bedeutende Verträge verabschiedet, die als Richtlinie für einen auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit dienen. Diese Verträge wurden jedoch nur beschränkt ratifiziert. Nur zwanzig Europarats-Mitgliedsstaaten haben die Konvention zur Staatsangehörigkeit von 1997 ratifiziert und nur fünf Staaten haben bisher die Konvention über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge von 2006 ratifiziert. Alle Mitgliedsstaaten sollten diese Konventionen sowie die beiden UN-Verträge zeichnen und ratifizieren. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Staaten sich rechtlich zur Achtung der vereinbarten Normen binden.

Sans Paper. Keine Nationalität zu haben, bedeutet Ausgrenzung, nicht dazugehören. Viele Staatenlose haben kaum Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, und werden oft durch Furcht vor Diskriminierung zum Schweigen gebracht. Es ist von größter Bedeutung, dass Regierungen, Ombudspersonen, nationale Menschenrechtseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen aktiv werden, um die Rechte staatenloser Personen zu verteidigen.

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Questions & Answers: Staatenlose
8.8.11 [Letzte Aktualisierung 11.8.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

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